Gesetzestext

 

(1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017, auch unter Berücksichtigung der kostenrechtlichen Länderöffnungsklauseln, über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bewerten, ob aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren notwendig sind.

(2) Sofern sich aus dem Bericht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ergibt, soll die Bundesregierung diese vorschlagen.

 

Rn 1

Die Norm hatte die Bundesregierung zu einer Evaluation des Gesetzes und zu einem Bericht an den Deutschen Bundestag gezwungen, der bis zum 26. Juli 2017 (also bis zum Ende der 18. Legislaturperiode) zu erfolgen hatte. Pünktlich im Juli 2017 ist dieser Evaluationsbericht als BTDrs 18/13178 erschienen. Seine Ergebnisse sind im Wesentlichen, dass sich die Zahl der Mediationsverfahren auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau befindet und dass Mediationstätigkeit nur eine geringe Verdienstmöglichkeit bietet. Die Einführung einer generellen Mediations-Kostenhilfe wird abgelehnt. Für einen eigenständigen Vollstreckungstitel aus Mediationsergebnissen und den daraus erwachsenen Vereinbarungen wird kein Bedarf gesehen. Wenig Relevanz für den Nutzer hat die mögliche Zertifizierung der Mediatoren. Angesichts dieses mehr als ernüchternd wirkenden Berichts sollten weitere Schritte zur Fortentwicklung der Mediation erwogen werden (vgl dazu Greger ZKM 17, 213; Kaiser ZKM 18, 25; Gläßer ZKM 18, 4).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt HSO FV Sachsen online Kompaktversion. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen