Rn 9

Nach dem Anhörungstermin oder dem Ablauf der Stellungnahmefrist für die Beigeladenen trifft das Gericht die Entscheidung über die Genehmigung des Vergleichs gem § 18 I KapMuG (s dort zu den inhaltlichen Voraussetzungen). Wird der Vergleichsvorschlag vom Gericht nicht genehmigt, so wird das Musterverfahren fortgesetzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt HSO FV Sachsen online Kompaktversion. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen