Gesetzestext
Sitz des Bundesgerichtshofes ist Karlsruhe.
Rn 1
Der BGH nimmt die Aufgaben des obersten Gerichtshofs (Art 95 Abs 1 GG) für die ordentliche Gerichtsbarkeit wahr. Sein Sitz ist in Karlsruhe. Zwei auswärtige Strafsenate sind in Leipzig gebildet (§ 130 Rn 3).
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