Sofern ein zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten[1] erreicht hat, wird bei der Ermittlung des Gesamteinkommens ein jährlicher Freibetrag abgezogen.

Der Freibetrag beträgt 1.200 EUR vom jährlichen Einkommen aus der gesetzlichen Rente. Hinzu kommen weitere 30 % der Rente, die 1.200 EUR übersteigt, höchstens aber das 6-fache der Regelbedarfsstufe 1 (seit 1.1.2024: 563 EUR, also höchstens 3.378 EUR).

 
Praxis-Beispiel

Grundrenten-Freibetrag

Frau A hat mehr als 33 Jahre Grundrentenzeiten zurückgelegt. Ihre Rente beträgt monatlich 780 EUR, also jährlich 9.360 EUR. Sie erhält einen Freibetrag i. H. v. 1.200 EUR. Außerdem erhält sie einen weiteren Freibetrag i. H. v. 30 % der 1.200 EUR übersteigenden Rente (9.360 EUR – 1.200 EUR) x 0,3 = 2.448 EUR.

Die Summe der beiden Freibeträge (1.200 EUR + 2.448 EUR) beträgt 3.648 EUR; der Freibetrag wird deshalb auf 3.378 EUR begrenzt.

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