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§ 416a Besonderheiten bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes
Zeiten einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet, die die Agentur für Arbeit als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Strukturanpassungsmaßnahme oder Maßnahme, für die nach Maßgabe des § 426 die Vorschrift des § 249h des Arbeitsförderungsgesetzes weiter anzuwenden ist, gefördert hat, bleiben bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht, wenn der Arbeitnehmer
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diese Beschäftigung nahtlos im Anschluß an eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat und |
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bis zum 31. Dezember 2003 in die Maßnahme eingetreten ist. |
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