[1]
§ 65c Übergang bei verminderter Leistungsfähigkeit
In Fällen, in denen am 31. Dezember 2004
1. |
Arbeitslosenhilfe auf Grund von § 198 Satz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 125 des Dritten Buches erbracht wurde oder |
gilt die Einigungsstelle nach § 44a Abs. 1 Satz 2[2] [Bis 31.07.2006: § 44a Satz 2] und § 45 am 1. Januar 2005 als angerufen.
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