Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. sachlicher Zusammenhang. betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Incentive-Veranstaltung. Canyoning

 

Orientierungssatz

Zum Nichtvorliegen des Unfallversicherungsschutzes während eines von der Abteilungsleitung veranlassten und finanzierten Canyoning auf einer Reise, die "als Dankeschön für tatkräftige Mitarbeit" der Abteilungsangehörigen gedacht war.

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung eines Unfalles vom 23.06.2007 als Arbeitsunfall streitig.

Der 1972 geborene Kläger war zum Unfallzeitpunkt als angestellter Manager bei der Firma PW. HC. in B-Stadt beschäftigt gewesen. Am 23.06.2007 gegen 13:00 Uhr verletzte er sich eigenen Angaben zufolge bei einem Sprung beim Canyoning an der Wirbelsäule. Dr. EY. und Dr. EW. berichteten in dem Durchgangsarztbericht vom 23.06.2006 als Befund, dass im Bereich BWS/LWS diffuse Druck- und Klopfschmerzen im thorakolumbalen Übergang und eine schmerzbedingte Einschränkung der Beweglichkeit festzustellen seien. Die Röntgenuntersuchung habe ergeben, dass im Bereich der unteren BWS/LWS ein Deckplatteneinbruch im Bereich BWK11 und BWK 12 ohne Hinterkantenbeteiligung und ohne Höhenminderung an Thorako-Lumbale-Übergang ergeben habe. Als Erstdiagnose wurde eine Wirbelkörperfraktur benannt. In der Unfallanzeige des Arbeitsgebers vom 05.07.2007 wurde ausgeführt, dass sich der Kläger eigenen Angaben zufolge im Rahmen des Betriebsausflugs bei einem Sprung beim Canyoning bei den RB. Wasserfällen verletzt habe. Der Arbeitgeber gab auf entsprechende Fragen der Beklagten an, dass die Veranstaltung von der Leiterin der Abteilung Forensic Services, in der der Kläger tätig gewesen war, der Zeugin RN. per Email angekündigt und als Team-Meeting außerhalb des Standortes B-Stadt mit anschließendem Rahmenprogramm zur Förderung des Teamgedankens und Würdigung eines erfolgreichen Geschäftsjahres angekündigt worden sei. Veranstalter sei der Arbeitgeber gewesen. Die Abteilungsleitung habe den Beginn und das Ende der Veranstaltung auf Donnerstag 21.06.2007 13:00 Uhr bis Samstag 23.06.2007 17:00 Uhr festgelegt. Es habe sich um eine Veranstaltung der Abteilung gehandelt. Am Freitagmorgen hätte das übliche, einmal im Monat organisierte Team-Meeting im Konferenzraum des Hotels stattgefunden, wo aktuelle Belange der Abteilung besprochen worden seien. Anschließend hätte das Rahmenprogramm zur Teambildung und Motivation begonnen. Von den 32 Mitarbeitern der Abteilung hätten 26 am Unfalltag teilgenommen. Es sei eine vollständige Teilnahme aller Mitarbeiter der Abteilung gewünscht gewesen, wobei jeder Teilnehmer vorab befragt worden sei, ob er hätte teilnehmen wollen oder nicht. Den Teilnehmern sei am Donnerstagabend mit Beginn der Veranstaltung das Rahmenprogramm erläutert und freigestellt worden, an diesem Rahmenprogramm am Freitag Nachmittag und Samstag teilzunehmen. Die Abteilungsangehörigen hätten dementsprechend aus eigener Entscheidung teilgenommen oder nicht. Betriebsfremde Teilnehmer hätten an der Veranstaltung nicht teilgenommen. Die Kosten seien vollständig von der Abteilung getragen worden. Organisiert worden sei die Veranstaltung von der “LL. GmbH„, die das Hotel, die Räumlichkeiten und das kompletten Rahmenprogramm organisiert hätte. Das Teammeeting und das anschließende Rahmenprogramm hätten zur Teambildung und motivation gedient.

In der Einladung zu der genannten Veranstaltung heißt es, dass zum Schluss des außerordentlich hervorragenden Geschäftsjahres 2007 und als Dankeschön für die tatkräftige Mitarbeit, die dieses erst ermöglicht hätten, das Teammeeting für Juni mal nicht im Office sondern außerhalb des Standortes B-Stadt geplant worden sei. Im Teammeeting solle über die Entwicklungen in der Abteilung, die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen sowie über den Stand der Personalrekrutierungsmaßnahmen informiert werden. Auch ein Fachbeitrag von maximal 20 Minuten plus Diskussion würde stattfinden. Neben kulinarischen Köstlichkeiten erwarte die Teammitarbeiter ein “spannendes„ und “abwechslungsreiches„ Programm, welches auch körperliche Fitness erfordere. Allgemeine Voraussetzungen hierfür seinen Schwimmkenntnisse und ausreichend Mut vom 3-Meter-Brett ins kühle Nass zu springen. Darüber hinaus sei ein extra Paar knöchelhohe Schuhe, die auch komplett nass werden, unerlässlich. Natürlich fänden alle Outdoor-Aktivitäten auf freiwilliger Basis statt, alternativ könnten auch die Wellness-Einrichtungen des Hotels genutzt werden. Wer diese Herausforderungen annehmen wolle, solle eine kurze Bestätigungsmail versenden. Man hoffe auf eine zahlreiche Teilnahme.

In der vom Kläger vorgelegten Teilnehmerliste ist die Zahl der Teilnehmer am Meeting mit 32 und die Teilnahme am Rahmenprogramm mit 26 angegeben. Bezüglich der über die 32 genannten Personen hinaus dem Team zugehörig gewesenen Personen sind jeweils einzeln die Entschuldig...

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