Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung stellen die folgenden Qualifikationen des Fachpersonals sicher:

 

1.

Es sind jeweils ein für die Notfallversorgung verantwortlicher Arzt und eine Pflegekraft benannt, die fachlich, räumlich und organisatorisch eindeutig der Versorgung von Notfällen zugeordnet sind und im Bedarfsfall in der Zentralen Notaufnahme verfügbar sind.

 

2.

Der unter Nummer 1 genannte Arzt verfügt über die Zusatzweiterbildung "Klinische Notfall- und Akutmedizin" und die unter Nummer 1 genannte Pflegekraft verfügt über die Zusatzqualifikation "Notfallpflege", sobald die jeweiligen Qualifikationen in diesem Land verfügbar sind.

 

3.

Es ist jeweils ein Facharzt im Bereich Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar.

 

4.

Das unter den Nummern 1 bis 3 genannte Personal nimmt regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen für Notfallmedizin teil.

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