[1] Die elektronische Bereitstellung von Grunddaten für Meldekorrekturen mit den Informationen zu den Ursprungsmeldungen erfolgt ausschließlich bei Betriebsprüfungen nach § 28p Abs. 1 Satz 1 SGB IV (sog. Standardprüfungen).

[2] Es werden nur aktuelle Arbeitgebermeldungen mit folgenden Meldegründen berücksichtigt:

  • Jahresmeldungen (Meldegrund 50)
  • Unterbrechungsmeldungen (Meldegrund 51-53)
  • sonstige Entgeltmeldungen (Meldegrund 54, 55, 57, 59)
  • Abmeldungen (Meldegrund 30-49)

[3] Die Daten werden zusammengefasst und beziehen sich auf Prüffeststellungen mit Entgeltdifferenzen aus allen zur Betriebsprüfung vorliegenden Daten. Dabei stellt der jeweilige Zeitraum in den Grunddaten für Meldekorrekturen (DSGM) den Zeitraum der Berechnung dar. Da der Berechnungszeitraum einen Teilzeitraum der Ursprungsmeldung betreffen kann, können die Zeiträume im DSUM und im DSGM voneinander abweichen.

[4] Mit Abschluss der Prüfung werden die Daten zur Verfügung gestellt.

Praxis-Beispiel

Für einen Arbeitnehmer wurde eine Jahresmeldung (Zeitraum 01.01. – 31.12.2014) mit einem Entgelt in Höhe von 24.000,00 EUR abgegeben. Der Prüfer stellt fest, dass im November 2014 von einem Einmalbezug in Höhe von 500,00 EUR zu Unrecht Beiträge nicht gezahlt wurden. Der Prüfer berechnet für den Zeitraum 01.11. – 30.11.2014 eine Entgeltdifferenz in Höhe von 500,00 EUR. Diese Informationen werden, sofern es keine weiteren Berechnungen gibt, im Datensatz Grunddaten für Meldekorrekturen (DSGM) zur Verfügung gestellt. Da die Jahresmeldung betroffen ist, werden Informationen dazu mit dem DSUM übermittelt. Die Zeitraum-Daten im DSUM und im DSGM weichen voneinander ab.

[5] Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:

Meldung / Datensatz Zeitraum von Zeitraum bis Entgelt
Jahresmeldung 01.01.2014 31.12.2014 24.000,00 EUR
DSUM 01.01.2014 31.12.2014 24.000,00 EUR
DSGM 01.11.2014 30.11.2014 500,00 EUR (Differenz)
Stornierung der Jahresmeldung 01.01.2014 31.12.2014 24.000,00 EUR
Korrektur der Jahresmeldung 01.11.2014 31.12.2014 24.500,00 EUR

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