Die Förderung der Selbsthilfe durch die Vereinbarungspartner betrifft die folgenden Selbsthilfestrukturen, wobei die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Sozialleistungsträger gelten und ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden kann:

  • Selbsthilfegruppen

    Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen auf örtlicher/regionaler Ebene, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten und/oder Behinderungen, psychischen oder sozialen Problemen richten, von denen sie – entweder selbst oder als Angehörige – betroffen sind. Ziel ist die Verbesserung der persönlichen Lebensqualität, die Selbstbestimmung sowie die gleichberechtigte Teilhabe (Inklusion) von Menschen mit Behinderung. Die Gruppe ist dabei ein Mittel, die soziale und gesellschaftliche sowie die persönliche und seelische Isolation aufzuheben. Insbesondere bei der Nachsorge kommt den Selbsthilfegruppen eine große Bedeutung zu.

    In Abgrenzung zu anderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements richtet sich die regelmäßige Gruppenarbeit von Selbsthilfegruppen vor allem auf ihre Mitglieder und ist geprägt von gegenseitiger Unterstützung und entsprechendem Erfahrungsaustausch. Selbsthilfegruppen werden nicht von professionellen Mitarbeitern (z. B. Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten, anderen Gesundheits- oder Sozialberufen) geleitet. Dies schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von Expertinnen und Experten zu bestimmten Fragestellungen nicht aus.

    Selbsthilfegruppen wirken im örtlichen/regionalen Bereich in ihr soziales und politisches Umfeld hinein. Ihre Arbeit ist nicht auf materielle Gewinnerzielung ausgerichtet.

  • Selbsthilfeorganisationen

    Zu Selbsthilfeorganisationen/-verbänden haben sich Selbsthilfegruppen auf Landes- oder Bundesebene zusammengeschlossen, die auf eine oder mehrere Krankheiten und/oder Behinderungen, eine gemeinsame Krankheitsursache oder eine gemeinsame Krankheitsfolge ausgerichtet sind und deren Aktivitäten die Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben. Selbsthilfeorganisationen haben gegenüber Selbsthilfegruppen meist größere Mitgliederzahlen. Sie sind in der Regel als eingetragener Verein organisiert und verfügen häufig über hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbsthilfeorganisationen nehmen die regionale und eine überregionale Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige wahr und verfügen meist über Kontakte zu Behörden, Sozialleistungsträgern, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Leistungserbringern und zur Politik usw.

    Selbsthilfegruppen, Landes- und Bundesorganisationen der Gesundheitsselbsthilfe schließen sich auf den jeweiligen Handlungsebenen Ort, Land und Bund auch zu indikationsübergreifenden Selbsthilfeorganisationen oder Arbeitsgemeinschaften zusammen, die indikationsübergreifende Aspekte der Gesundheitsselbsthilfe bearbeiten.

    Zu den Aufgaben der Selbsthilfeorganisationen gehören z. B.:

    • Förderung des gegenseitigen Austausches unter betroffenen Menschen durch Vernetzung von Selbsthilfegruppen und darauf aufbauende Beratungsarbeit,
    • Interessenvertretung im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich,
    • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Publikationen, Seminare, Fachtagungen, Internet) zur Information und Unterstützung der betroffenen Menschen sowie der ihnen angeschlossenen Untergliederungen.

    Neben Dienstleistungen für die eigenen Mitglieder erbringen sie auch Beratungs- und Informationsleistungen für Dritte.

    Selbsthilfeorganisationen arbeiten in Abgrenzung zu anderen Organisationen (z. B. Patientenberatungsstellen) bei ihrer Beratung immer mit Rückgriff auf das Selbsthilfeprinzip sowie die Betroffenenkompetenz der in der Selbsthilfe zusammengeschlossenen Menschen.

  • Selbsthilfekontaktstellen

    Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung der Selbsthilfegruppen. Selbsthilfekontaktstellen stellen träger-, bereichs-, themen- und indikationsgruppenübergreifend Dienstleistungsangebote zur methodischen Anleitung, Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfegruppen bereit. Sie unterstützen aktiv bei der Gruppengründung und vermitteln oder bieten z. B. infrastrukturelle Hilfen in Form von Gruppenräumen, Beratung oder supervisorische Begleitung in schwierigen Gruppensituationen oder bei Problemen an. Daneben existieren auch überregionale/bundesweite Strukturen von Selbsthilfekontaktstellen.

    Eine Hauptzielgruppe von Selbsthilfekontaktstellen sind Menschen, die noch nicht Teilnehmer bzw. Mitglieder von Selbsthilfegruppen sind und sich über Möglichkeiten und Grenzen sowie über konkrete regionale Selbsthilfeangebote informieren und beraten lassen möchten. Selbsthilfekontaktstellen stärken die Kooperation und Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen und professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vermitteln Kontakte und Kooperationspartner und fördern die Vernetzung ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen