(1) 1Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben im "Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland" vom 16. Juni 2004 zugesagt, jährlich insgesamt 25 000 Plätze für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierungen bereit zu stellen. 2Mit diesem Pakt verpflichten sich die Partner gemeinsam und verbindlich, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten. 3Auch Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungschancen sollen Perspektiven für den Einstieg in die berufliche Ausbildung und das Berufsleben erhalten.

 

(2) 1Mit den Leistungen dieses Sonderprogramms wird - im Einklang mit den Beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union - ein Zuschuss des Bundes zum Unterhalt für bis zu 40 000 Jugendlichen an die Betriebe geleistet. 2Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der Einstiegsqualifizierung. 3Die Vermittlung in eine betriebliche Berufsausbildung hat Vorrang.

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