In ein DMP Depression können Patientinnen und Patienten eingeschrieben werden, wenn sie eine gesicherte Diagnose einer unipolaren Depression mit mindestens mittelgradiger oder schwerer Schweregradausprägung ohne oder mit psychotischen Symptomen und persistierendem oder rezidivierendem Verlauf aufweisen. Die Bestimmung des Schweregrades soll auf der Grundlage des Vorliegens der nachfolgend genannten Haupt- und Zusatzsymptome erfolgen.

Voraussetzungen für die Einschreibung in das DMP Depression sind:

 

a)

das Vorliegen von mindestens zwei der drei im Folgenden genannten Hauptsymptome sowie mindestens drei der sieben genannten Zusatzsymptome

Hauptsymptome:

  • Gedrückte, depressive Stimmung,
  • Interessenverlust und Freudlosigkeit,
  • Verminderung des Antriebs mit erhöhter Ermüdbarkeit und Aktivitätseinschränkung

Zusatzsymptome:

  • verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit,
  • vermindertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen,
  • Schuldgefühle und Gefühle von Wertlosigkeit,
  • negative und pessimistische Zukunftsperspektiven,
  • Suizidgedanken, erfolgte Selbstverletzung oder Suizidhandlungen,
  • Schlafstörungen,
  • verminderter Appetit
 

b)

bestehende depressive Symptomatik seit mindestens einem Jahr oder mindestens dritte Erkrankungsepisode

 

c)

die Diagnosesicherung einschließlich psychischer und somatischer Differenzialdiagnostik auf der Grundlage einer somatischen, biographischen und sozialen Anamnese und des psychopathologischen Befundes sowie der körperlichen Untersuchung einschließlich des neurologischen Status durch für diesen Bereich entsprechend qualifizierte Leistungserbringer. Neben den spezialisierten Leistungserbringern zählen hierzu auch die Hausärztinnen und Hausärzte, die in nicht eindeutigen Diagnosesituationen die Diagnosesicherung durch einen spezialisierten Leistungserbringer herbeiführen.

Für die Überprüfung der Einschreibevoraussetzungen können frühere diagnostische Befunde sowie die Dokumentation von Therapien und Verlauf berücksichtigt werden.

Die Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Nummer 3. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt soll gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Nummer 1.3 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. Vor diesem Hintergrund sind Patientinnen und Patienten mit organisch bedingten affektiven Störungen nicht Zielgruppe dieses DMP.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen