Bürgergeld wird – bei Vorliegen der Voraussetzungen – jeweils für einen sog. Bewilligungszeitraum bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums werden die Leistungen auf Antrag erneut bewilligt. Regelmäßig dauert der Bewilligungszeitraum 1 Jahr.[1] Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden, in denen über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird oder die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen die Voraussetzungen, insbesondere also die Bedürftigkeit[2] erneut nachgewiesen werden.

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