Beschreibung der Tätigkeit

Hoch- und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitung.

Die Wirtschaftstätigkeiten in dieser Kategorie können gemäß der mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 aufgestellten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige mehreren NACE-Codes, insbesondere F.41 und F.43, zugeordnet werden.

Technische Bewertungskriterien

Wesentlicher Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft
 

1.

Alle anfallenden Bau- und Abbruchabfälle werden im Einklang mit dem Abfallrecht der Union und der vollständigen Checkliste des EU-Protokolls über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen behandelt, insbesondere durch die Festlegung von Sortierungssystemen und vorgeschalteten Prüfungen[1]. Mindestens 70 % (Massenanteil in Kilogramm) der auf der Baustelle anfallenden nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle werden für die Wiederverwendung[2] oder das Recycling[3] vorbereitet, mit Ausnahme der Verfüllung[4]. Davon ausgenommen sind natürlich vorkommende Materialien der Kategorie 17 05 04 des mit der Entscheidung 2000/532/EG aufgestellten Europäischen Abfallverzeichnisses. Der Betreiber der Tätigkeit weist die Einhaltung des Schwellenwerts von 70 % nach, indem er über den Level(s)-Indikator 2.2[5] unter Verwendung des Berichtsformats L2 für verschiedene Abfallströme Bericht erstattet.

 

2.

Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP)[6] der Renovierungsarbeiten des Gebäudes wurde für jede Phase im Lebenszyklus ab Beginn der Renovierung berechnet und wird gegenüber Investoren und Kunden auf Nachfrage offengelegt.

 

3.

Bauentwürfe und -techniken unterstützen die Kreislauffähigkeit durch die Integration von Entwurfskonzepten für die Anpassungsfähigkeit und den Rückbau gemäß den Level(s)-Indikatoren 2.3 bzw. 2.4. Der Betreiber weist die Einhaltung dieser Anforderung durch die Berichterstattung über die Level(s)-Indikatoren 2.3[7] und 2.4[8] auf Ebene 2 nach.

 

4.

Mindestens 50 % des ursprünglichen Gebäudes bleiben erhalten. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der vom ursprünglichen Gebäude erhaltenen Bruttofläche nach der anwendbaren nationalen oder regionalen Messmethode, alternativ unter Verwendung der Definition von "IPMS 1" gemäß den International Property Measurement Standards[9] (internationale Flächenermittlungsstandards).

 

5.

Die Verwendung von Primärrohstoffen bei der Renovierung des Gebäudes wird durch den Einsatz von Sekundärrohstoffen[10] minimiert. Der Betreiber der Tätigkeit stellt sicher, dass bei den drei schwersten Materialkategorien, die bei der Renovierung des Gebäudes neu hinzugefügt wurden, gemessen als Masse in Kilogramm, folgende Höchstmengen des verwendeten Primärrohstoffs eingehalten werden:

 

a)

bei der Summe aus Beton[11], Naturwerkstein oder Agglomeratstein dürfen höchstens 85 % des Materials aus Primärrohstoffen bestehen;

 

b)

bei der Summe aus Ziegeln, Fliesen und Keramik dürfen höchstens 85 % des Materials aus Primärrohstoffen bestehen;

 

c)

bei biobasierten Materialien[12] dürfen höchstens 90 % des Materials aus Primärrohstoffen bestehen;[13]

 

d)

bei der Summe aus Glas und Dämmstoffen aus Mineralwolle dürfen höchstens 85 % des Materials aus Primärrohstoffen bestehen;

 

e)

bei nicht biobasiertem Kunststoff dürfen höchstens 75 % des Materials aus Primärrohstoffen bestehen;

 

f)

bei Metall dürfen höchstens 65 % des Materials aus Primärrohstoffen bestehen;

 

g)

bei Gips dürfen höchstens 83 % des Materials aus Primärrohstoffen bestehen.

Die Höchstmengen werden berechnet, indem der Sekundärrohstoff von der Gesamtmenge jeder für das Werk verwendeten Materialkategorie, gemessen als Masse in Kilogramm, abgezogen wird. Liegen keine Informationen über den Rezyklatanteil eines Bauprodukts vor, so ist davon auszugehen, dass dieses zu 100 % aus Primärrohstoffen besteht. Um der Abfallhierarchie Rechnung zu tragen und damit die Wiederverwendung gegenüber dem Recycling zu begünstigen, wird bei wiederverwendeten Bauprodukten, einschließlich solcher, die vor Ort aufbereitetes Nicht-Abfallmaterial enthalten, davon ausgegangen, dass sie keinen Primärrohstoff enthalten. Die Einhaltung dieses Kriteriums wird durch eine Berichterstattung gemäß dem Level(s)-Indikator 2.1[14] nachgewiesen.

 

6.

Der Betreiber der Tätigkeit verwendet elektronische Werkzeuge zur Beschreibung der Merkmale des Gebäudes in seiner erbauten Form, einschließlich der verwendeten Werkstoffe und Komponenten, für die Zwecke der künftigen Wartung, Rückgewinnung und Wiederverwendung, z. B. unter Verwendung der Norm EN ISO22057:2022 für die Bereitstellung von Umweltproduktdeklarationen[15]. Die Informationen werden in digitaler Form gespeichert und Investoren und Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sorgt der Betreiber der Tätigkeit für die langfristige Aufbewahrung dieser Informationen über die Nutzungsdauer des Gebäudes hinaus, indem er die Informationsverwaltungssysteme nutzt, die von nationalen Instrumenten wie Kataster oder öffentlichen Registern bereitgestellt werden.

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen
1) Klimaschutz Das Ge...

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