§ 1 Anspruch

 

(1) 1Personen nach Satz 2 haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. 2Anspruchsberechtigt nach Satz 1 sind:

 

1.

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind,

 

2.

Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,

 

3.

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, und

 

4.

Personen, die im Auftrag einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder eines in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmens im Ausland tätig sind.

 

(2) 1Die Länder und der Bund sollen den vorhandenen Impfstoff so nutzen, dass die Anspruchsberechtigten in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden:

 

1.

Anspruchsberechtigte nach § 2,

 

2.

Anspruchsberechtigte nach § 3,

 

3.

Anspruchsberechtigte nach § 4 und

 

4.

alle übrigen Anspruchsberechtigten nach Absatz 1.

2Innerhalb der in Satz 1 genannten Gruppen von Anspruchsberechtigten können auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und der epidemiologischen Situation vor Ort bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden.

 

(3) 1Der Anspruch nach Absatz 1 Satz 1 umfasst die Aufklärung und Impfberatung der zu impfenden Person, die symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffes, die Beobachtung der sich an die Verabreichung des Impfstoffes unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und erforderliche medizinische Intervention im Falle des Auftretens von Impfreaktionen. 2Die Aufklärung und Impfberatung der zu impfenden Person beinhalten:

 

1.

die Information über den Nutzen der Schutzimpfung und die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),

 

2.

die Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese sowie der Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen,

 

3.

die Feststellung der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien,

 

4.

Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen der Schutzimpfung,

 

5.

die Informationen über den Eintritt und die Dauer der Schutzwirkung der Schutzimpfung,

 

6.

Hinweise zu Folge- und Auffrischimpfungen,

 

7.

Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Schutzimpfung.

3Der Anspruch nach Absatz 1 umfasst außerdem die Ausstellung einer Impfdokumentation nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes. 4Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne von § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes ist das Impfzentrum nach § 6 Absatz 1 Satz 1.

§ 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität

Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

 

1.

Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

 

2.

Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,

 

3.

Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

 

4.

Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,

 

5.

Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

§ 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität

Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

 

1.

Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,

 

2.

Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

 

a)

Personen mit Trisomie 21,

 

b)

Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung,

 

c)

Personen nach Organtransplantation,

 

3.

eine enge Kontaktperson

 

a)

von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,

 

b)

von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,

 

4.

Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste...

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