Tabelle 6

(gemäß Artikel 7 und Artikel 8 Absatz 3)

Eingangsmeldung - Ausfuhrmeldung
A B C D E F G
1 ATTRIBUT R

 

 

 

 

a Datum und Uhrzeit der Validierung der Eingangs- bzw. Ausfuhrmeldung C Von den zuständigen Behörden des Bestimmungs-/Ausfuhrmitgliedstaats bei Validierung der Eingangsmeldung bzw. Ausfuhrmeldung anzugeben Die Uhrzeit ist als Ortszeit anzugeben.

Datum

Uhrzeit
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD R

 

 

 

 

a Referenzcode (ARC) R

 

Anzugeben ist der ARC des e-VD. Siehe Anhang II Codeliste 2. an21

 

b Ordnungsnummer R

 

Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD.

Die Ordnungsnummer wird bei der Erstvalidierung des e-VD auf 1 gesetzt und bei jeder Änderung des Bestimmungsorts um 1 erhöht.
n..2
3 EMPFÄNGER C "R", wenn das Datenelement "Meldungsart" im entsprechenden elektronischen Verwaltungsdokument nicht auf "2 (Vorlage für die Ausfuhr mit Anschreibeverfahren)" gesetzt ist

 

 

 

a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C - "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3 und 4 Angaben bei Code Bestimmungsort an..16

 

 

 

 

- "O" bei Code Bestimmungsort 6 - 1, 2, 3 und 4: eine gültige SEED-Registrierungsnummer des zugelassenen Lagerinhabers oder des registrierten Empfängers

 

 

 

 

 

- Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 5 - 6: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vertreters des Versenders bei der Ausfuhrzollstelle

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)

 

 

 

b Name R

 

 

an..182

 

c Straße R

 

 

an..65

 

d Hausnummer O

 

 

an..11

 

e Postleitzahl R

 

 

an..10

 

f Ort R

 

 

an..50

 

g NAD_LNG R

 

Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2

 

h EORI-Nummer C - "O" bei Code Bestimmungsort 6 Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 5 der Richtlinie 2008/118/EG. an..17

 

 

 

 

- Dieses Datenelement entfällt bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4, 5 und 8

 

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)

 

 

4 ORT DER LIEFERUNG C - "R" bei Code Bestimmungsort 1 und 4 Anzugeben ist der Ort der tatsächlichen Lieferung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

 

 

 

 

- "O" bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 5

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)

 

 

 

a Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer C - "R" bei Code Bestimmungsort 1 Angaben bei Code Bestimmungsort an..16

 

 

 

 

- "O" bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 5 - 1: eine gültige SEED-Registrierungsnummer des Bestimmungssteuerlagers

 

 

 

 

 

 

- 2, 3 und 5: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige Kennung

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)

 

 

 

b Name C - "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3 und 5

 

an..182

 

 

 

 

- "O" bei Code Bestimmungsort 4

 

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)

 

 

 

c Straße C Für Feld 4c, 4e und 4f:

 

an..65

 

d Hausnummer O - "R" bei Code Bestimmungsort 2, 3, 4 und 5

 

an..11

 

e Postleitzahl C - "O" bei Code Bestimmungsort 1

 

an..10

 

f Ort C (Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)

 

an..50

 

g NAD_LNG C "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2
5 ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE FÜR DEN EMPFÄNGER C "R" bei Code Bestimmungsort 1, 2, 3, 4 und 5

 

 

 

 

 

(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a)

 

 

 

a Dienststellenschlüsselnummer R

 

Anzugeben ist der Code der für die Verbrauchsteuerkontrolle am Bestimmungsort zuständigen Stelle der zuständigen Behörden im Bestimmungsmitgliedstaat. Siehe Anhang II Codeliste 5. an8
6 EINGANGS-/ AUSFUHRMELDUNG R

 

 

 

 

a Ankunftsdatum der verbrauchsteuerpflichtigen Waren R

 

Datum, an dem die Beförderung gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2008/118/EG endet Datum

 

b Empfangsergebnis R

 

Mögliche Kennziffern: n..2

 

 

 

 

 

1 = Empfang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

 

 

 

 

 

 

2 = Empfang der Waren erfolgt trotz Beanstandung

 

 

 

 

 

 

3 = Empfang der Waren verweigert

 

 

 

 

 

 

4 = Empfang der Waren teilweise verweigert

 

 

 

 

 

 

21 = Ausgang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

 

 

 

 

 

 

22 = Ausgang der Waren erfolgt trotz Beanstandung

 

 

 

 

 

 

23 = Ausgang der Waren verweigert

 

 

c Ergänzende Informationen O

 

Anzugeben sind ergänzende Informationen zum Empfang der verbrauchsteuerpflichtigen Waren. an..350

 

d Ergänzende Informationen_LNG C "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird Für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Anhang II Codeliste 1 anzugeben. a2
7 POSITIONSDATEN DER EINGANGS-/ AUSFUHRMELDUNG C "R", wenn die Kennziffer für das Empfangsergebnis weder 1 noch 21 lautet

 

999x

 

 

 

(siehe Feld 6b)

 

 

 

a Positionsnummer R

 

Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren, bei denen die Kennziffer für das Empfangsergebnis weder 1 noch 21 lautet, ist die Positionsnummer des zugehörigen e-VD (Tabelle 1 Feld 17a) anzugeben.

Der We...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Erbschaftsteuergesetz-Kommentar. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen