2. |
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen. |
3. |
Die Mitgliedstaaten wenden die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um Artikel 87 Absatz 9 und Artikel 105 nachzukommen, ab dem 1. Januar 2008, jedoch nicht früher. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Erbschaftsteuergesetz-Kommentar. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen