Rechtssicherheit

 

105.

Durch die Struktur der Fazilität wird sichergestellt, dass das Kreditinstitut unter allen vorhersehbaren Umständen tatsächlich Eigentümer der Forderungen ist und die Geldeingänge aus den Forderungen kontrollieren kann. Sofern der Schuldner Zahlungen direkt an den Veräußerer oder Forderungsverwalter leistet, überzeugt sich das Kreditinstitut regelmäßig davon, dass die Zahlungen vollständig und gemäß der vertraglichen Vereinbarung an das ankaufende Kreditinstitut weitergeleitet werden. Ein "Forderungsverwalter" ist eine Stelle, die einen Pool von angekauften Forderungen oder die zugrunde liegenden Kreditforderungen auf täglicher Basis verwaltet. Die Kreditinstitute stellen durch geeignete Verfahren sicher, dass das Eigentum an den Forderungen und Geldeingängen gegen Forderungen aus Konkursverfahren und sonstigen Rechtsansprüchen geschützt ist, die die Möglichkeiten des Kreditgebers zum Einzug oder zur Übertragung der Forderungen oder zur fortgeführten Ausübung der Kontrolle über die Geldeingänge erheblich verzögern könnten.

Wirksamkeit der Überwachungssysteme

 

106.

Das Kreditinstitut überwacht sowohl die Qualität der angekauften Forderungen als auch die Finanzlage des Verkäufers und des Forderungsverwalters. Insbesondere gilt Folgendes:

 

a)

Das Kreditinstitut bewertet die Korrelationen zwischen der Qualität der angekauften Forderungen und der Finanzlage des Verkäufers und des Forderungsverwalters und verfügt über interne Vorschriften und Verfahren, die eine angemessene Absicherung gegen alle Eventualitäten bieten, unter anderem indem jedem Verkäufer und Forderungsverwalter ein internes Rating zugeordnet wird;

 

b)

das Kreditinstitut verfügt über eindeutige und wirksame Vorschriften und Verfahren, um die Eignung der Verkäufer und Forderungsverwalter beurteilen zu können. Das Kreditinstitut bzw. der von ihm Beauftragte führt in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Verkäufer und Forderungsverwalter durch, um sich von der Richtigkeit ihrer Berichte zu überzeugen, Betrugsfälle und betriebliche Schwachstellen aufzudecken und die Qualität der Kreditvergabepraktiken des Verkäufers bzw. der Auswahlvorschriften und -verfahren des Forderungsverwalters zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden dokumentiert;

 

c)

das Kreditinstitut bewertet die Merkmale des Pools angekaufter Forderungen, einschließlich etwaiger Überziehungen (over-advances), der Erfahrungswerte hinsichtlich der Zahlungsrückstände, der uneinbringlichen Forderungen und Wertberichtigungen auf uneinbringliche Forderungen des Verkäufers, der Zahlungsbedingungen und etwaiger Gegenkonten;

 

d)

das Kreditinstitut verfügt über wirksame Vorschriften und Verfahren, um Schuldnerkonzentrationen innerhalb eines Pools und über verschiedene Pools angekaufter Forderungen hinweg auf aggregierter Basis beobachten zu können, und

 

e)

das Kreditinstitut trägt dafür Sorge, dass es vom Forderungsverwalter zeitnahe und ausreichend detaillierte Berichte über die Laufzeitenstruktur (Alterung) und Verwässerung der Forderungen erhält, um die Übereinstimmung mit den Auswahlkriterien und den Vorauszahlungsleitlinien des Kreditinstituts für angekaufte Forderungen sicherzustellen und die Verkaufskonditionen des Verkäufers und die Verwässerung wirksam überwachen und beurteilen zu können.

Wirksamkeit der Bearbeitungssysteme

 

107.

Das Kreditinstitut verfügt über Systeme und Verfahren, um Verschlechterungen der Finanzlage des Verkäufers und der Forderungsqualität bereits zu einem frühen Zeitpunkt feststellen und den Problemen bereits frühzeitig aktiv entgegenwirken zu können. Es verfügt insbesondere über klare, wirksame Vorschriften, Verfahren und IT-Systeme zur Überwachung von Vertragsverletzungen sowie Verfahren für die Einleitung rechtlicher Schritte und den Umgang mit problembehafteten Forderungsankäufen.

Wirksamkeit der Systeme für die Überwachung der Sicherheiten, der Kreditverfügbarkeit und der Zahlungen

 

108.

Das Kreditinstitut verfügt über klare und wirksame Vorschriften und Verfahren, die die Überwachung der angekauften Forderungen, der Kreditgewährung und der Zahlungen regeln. Insbesondere werden in schriftlich niedergelegten internen Vorschriften alle wesentlichen Elemente des Forderungsankaufsprogramms spezifiziert, einschließlich Vorauszahlungen, geeignete Sicherheiten, erforderliche Dokumentationen, Konzentrationslimits und die Behandlung von Geldeingängen. Diese Elemente berücksichtigen in angemessener Weise alle relevanten und wesentlichen Faktoren, einschließlich der Finanzlage des Verkäufers und des Forderungsverwalters, Risikokonzentrationen und Trends bei der Entwicklung der Qualität der angekauften Forderungen sowie des Kundenstammes des Verkäufers; die internen Systeme stellen außerdem sicher, dass Vorauszahlungen nur gegen genau bezeichnete Sicherheiten und eine genau bezeichnete Dokumentation erfolgen.

Einhaltung der internen Vorschriften und Verfahren des Kreditinstituts

 

109.

Das Kreditinstitut verfügt über wirksame interne Verfah...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Erbschaftsteuergesetz-Kommentar. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen