Rechtssicherheit
107. |
Das Kreditinstitut verfügt über Systeme und Verfahren, um Verschlechterungen der Finanzlage des Verkäufers und der Forderungsqualität bereits zu einem frühen Zeitpunkt feststellen und den Problemen bereits frühzeitig aktiv entgegenwirken zu können. Es verfügt insbesondere über klare, wirksame Vorschriften, Verfahren und IT-Systeme zur Überwachung von Vertragsverletzungen sowie Verfahren für die Einleitung rechtlicher Schritte und den Umgang mit problembehafteten Forderungsankäufen. Wirksamkeit der Systeme für die Überwachung der Sicherheiten, der Kreditverfügbarkeit und der Zahlungen |
108. |
Das Kreditinstitut verfügt über klare und wirksame Vorschriften und Verfahren, die die Überwachung der angekauften Forderungen, der Kreditgewährung und der Zahlungen regeln. Insbesondere werden in schriftlich niedergelegten internen Vorschriften alle wesentlichen Elemente des Forderungsankaufsprogramms spezifiziert, einschließlich Vorauszahlungen, geeignete Sicherheiten, erforderliche Dokumentationen, Konzentrationslimits und die Behandlung von Geldeingängen. Diese Elemente berücksichtigen in angemessener Weise alle relevanten und wesentlichen Faktoren, einschließlich der Finanzlage des Verkäufers und des Forderungsverwalters, Risikokonzentrationen und Trends bei der Entwicklung der Qualität der angekauften Forderungen sowie des Kundenstammes des Verkäufers; die internen Systeme stellen außerdem sicher, dass Vorauszahlungen nur gegen genau bezeichnete Sicherheiten und eine genau bezeichnete Dokumentation erfolgen. Einhaltung der internen Vorschriften und Verfahren des Kreditinstituts |
109. |
Das Kreditinstitut verfügt über wirksame interne Verfah... |
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