Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

 

59.

Die Kreditinstitute schätzen die PD für die einzelnen Schuldnerklassen ausgehend von den langfristigen Durchschnitten der jährlichen Ausfallquoten.

 

60.

Bei angekauften Unternehmensforderungen können die Kreditinstitute die ELs für die einzelnen Schuldnerklassen ausgehend von den langfristigen Durchschnitten der jährlichen realisierten Ausfallquoten schätzen.

 

61.

Leitet ein Kreditinstitut Schätzungen der langfristigen Durchschnitts-PD und -LGD für angekaufte Unternehmensforderungen aus einer EL-Schätzung und einer angemessenen Schätzung der PD oder LGD ab, so erfolgt die Schätzung der Gesamtverluste nach den in diesem Teil festgelegten Standards für die Schätzung der PD und der LGD und das Ergebnis ist vereinbar mit dem unter Nummer 73 dargelegten LGD-Konzept.

 

62.

Die Kreditinstitute wenden die PD-Schätzverfahren nur in Kombination mit tiefergehenden Analysen an. Bei der Zusammenführung der Ergebnisse der verschiedenen Verfahren und bei Anpassungen, die aufgrund der Beschränkungen von Verfahren und Informationen vorgenommen werden, berücksichtigen die Kreditinstitute die Bedeutung von wertenden Annahmen.

 

63.

Stützt ein Kreditinstitut seine PD-Schätzungen auf eigene Ausfallerfahrungswerte, so weist es in seiner Analyse nach, dass die Schätzungen die Kreditvergaberichtlinien sowie die Unterschiede zwischen dem die Daten liefernden Ratingsystem und dem aktuell verwendeten Ratingsystem berücksichtigen. Haben sich die Kreditvergaberichtlinien oder Ratingsysteme verändert, so schlägt das Kreditinstitut seiner PD-Schätzung eine höhere Sicherheitsmarge zu.

 

64.

Sofern ein Kreditinstitut seine internen Schuldnerklassen mit der Ratingskala externer Ratingagenturen (ECAIs) oder vergleichbarer Organisationen verbindet oder einer derartigen Ratingskala zuordnet und anschließend die für die Schuldnerklassen der externen Organisation beobachteten Ausfallquoten seinen internen Schuldnerklassen zuordnet, beruht die Zuordnung auf einem Vergleich der internen Ratingkriterien mit den Ratingkriterien der externen Organisation und einem Vergleich der internen und externen Ratings jedes gemeinsam beurteilten Kreditnehmers. Verzerrungen oder Inkonsistenzen im Zuordnungsverfahren oder bei den zugrunde liegenden Daten werden vermieden. Die Kriterien der externen Organisation, die den für Zwecke der Risikoeinstufung herangezogenen Daten zugrunde liegen, richten sich ausschließlich am Ausfallrisiko aus und spiegeln nicht die Transaktionsmerkmale wider. Die Analyse des Kreditinstituts umfasst einen Vergleich der verwendeten Ausfalldefinitionen nach Maßgabe der Nummern 44 bis 48. Das Kreditinstitut dokumentiert die Grundlagen einer derartigen Zuordnung.

 

65.

Verwendet ein Kreditinstitut statistische Modelle zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit, so können die einfachen Durchschnitte der geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelner Schuldner in einer bestimmten Risikoklasse als PD verwendet werden. Die vom Kreditinstitut zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit verwendeten Modelle müssen den unter Nummer 30 dargelegten Standards entsprechen.

 

66.

Unabhängig davon, ob ein Kreditinstitut externe, interne oder gepoolte Datenquellen oder eine Kombination daraus für ihre PD-Schätzungen verwendet, beträgt die Länge des zugrunde liegenden Beobachtungszeitraums von zumindest einer Datenquelle mindestens fünf Jahre. Umfasst der Beobachtungszeitraum einer Datenquelle eine längere Zeitspanne und sind die entsprechenden Daten maßgeblich, so wird dieser längere Beobachtungszeitraum herangezogen. Dies gilt auch für den PD/LGD-Ansatz bei Beteiligungen. Die Mitgliedstaaten können Kreditinstituten, die nicht befugt sind, eigene Schätzungen von LGD oder Umrechnungsfaktoren zu verwenden, gestatten, bei Durchführung des IRB-Ansatzes über einschlägige Daten für einen Zeitraum von zwei Jahren zu verfügen. Der abzudeckende Zeitraum verlängert sich jährlich um ein Jahr, bis maßgebliche Daten für einen Zeitraum von fünf Jahren vorliegen.

Retailforderungen

 

67.

Die Kreditinstitute schätzen die PD für die einzelnen Schuldnerklassen oder -pools anhand der langfristigen Durchschnitte der jährlichen Ausfallquoten.

 

68.

Ungeachtet Nummer 67 können die PD-Schätzungen auch aus den tatsächlichen Verlusten und geeigneten LGD-Schätzungen hergeleitet werden.

 

69.

Die Kreditinstitute betrachten die internen Daten für die Zuordnung von Forderungen zu Klassen oder Pools als primäre Informationsquelle für die Schätzung der Verlustmerkmale. Die Kreditinstitute können externe Daten (einschließlich gepoolter Daten) oder statistische Modelle für die Quantifizierung heranziehen, wenn eine große Gemeinsamkeit nachgewiesen werden kann zwischen:

 

a)

den eigenen Verfahren des Kreditinstituts für die Zuordnung von Forderungen zu Klassen oder Pools und den von der externen Datenquelle eingesetzten Verfahren, und

 

b)

dem internen Risikoprofil des Kreditinstituts und der Zusammensetzung der externen Daten.

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