8.

Immobiliensicherheiten können nur unter folgenden Voraussetzungen anerkannt werden:

 

a)

Rechtssicherheit

Die Hypothek oder das Sicherungspfandrecht müssen in allen zum Zeitpunkt des Kreditvertragsschlusses relevanten Rechtsordnungen durchsetzbar sein und ordnungsgemäß und rechtzeitig registriert werden. Das in den Vereinbarungen festgelegte Pfandrecht muss wirksam sein (d. h. alle rechtlichen Anforderungen zum Nachweis des Pfands müssen erfüllt sein). Die Sicherheitenvereinbarung und das ihr zugrunde liegende rechtliche Verfahren müssen das Kreditinstitut in die Lage versetzen, die Sicherheit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu verwerten.

 

b)

Überprüfung des Immobilienwerts

Der Wert der Immobilie muss häufig, mindestens jedoch einmal jährlich bei gewerblich genutzten Immobilien und alle drei Jahre bei Wohnimmobilien überprüft werden. Sind die Märkte starken Schwankungen ausgesetzt, so muss diese Überprüfung häufiger stattfinden. Zur Überprüfung des Werts einer Immobilie und zur Ermittlung von Immobilien, die einer Neubewertung bedürfen, können statistische Verfahren verwendet werden. Gibt es Hinweise darauf, dass die Immobilie im Verhältnis zu den allgemeinen Marktpreisen erheblich an Wert verloren haben könnte, so ist die Bewertung von einem unabhängigen Sachverständigen zu überprüfen. Bei Krediten, die über 3 Mio. EUR oder 5 % der Eigenmittel des Kreditinstituts hinausgehen, ist die Immobilienbewertung mindestens alle drei Jahre von einem unabhängigen Sachverständigen zu überprüfen.

"Unabhängiger Sachverständiger" bezeichnet eine Person, die über die zur Durchführung einer solchen Bewertung erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt und von der Kreditvergabeentscheidung unabhängig ist.

 

c)

Dokumentation

Welche Arten von Wohn- und Gewerbeimmobilien das Kreditinstitut als Sicherheiten akzeptiert, muss samt seiner diesbezüglichen Grundsätze für die Kreditvergabe klar dokumentiert sein.

 

d)

Versicherungsschutz

Das Kreditinstitut muss über Verfahren verfügen, mit denen es überwacht, ob die als Sicherheit akzeptierte Immobilie angemessen gegen Schäden versichert ist.

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