§ 57 Betriebsleiter
Steuerliche Betriebsleiter im Sinne von § 27 Abs. 1 des Gesetzes sind dem Betrieb oder Unternehmen nicht angehörende Personen, deren sich der Steuerpflichtige zur Erfüllung seiner Pflichten bedient.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Erbschaftsteuergesetz-Kommentar. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen