Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nicht ein Kindergeldanspruch auch für ein Kind besteht, das zwar nicht bei der Agentur für Arbeit, aber bei einem privaten Arbeitsvermittler als Arbeitssuchender gemeldet ist. Bei summarischer Prüfung müsste der private Vermittler als Beliehener der Agentur für Arbeit gleichzustellen sein.

 

Link zur Entscheidung

FG Brandenburg, Beschluss vom 22.9.2006, 6 V 1413/06

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Erbschaftsteuergesetz-Kommentar. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen