Leitsatz

Neben der Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erkennt die Finanzverwaltung auch Aufwendungen für die Beseitigung von Unfallschäden an, die auf einem Unfall auf der Fahrt von oder zur Arbeit beruhen. Laut Finanzgericht des Saarlandes führt allerdings ein Unfall, den der Arbeitnehmer auf einer Umwegfahrt zu einer Tankstelle erleidet, nur dann zu Werbungskosten, wenn ein enger Zusammenhang der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Betankung des Fahrzeugs besteht. Ein solcher Zusammenhang liegt nach Meinung des Gerichts nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Heimfahrt – ohne zu tanken – hätte zu Ende führen und das Fahrzeug am nächsten Tag an einer an der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegenden Tankstelle hätte betanken können. Wahrscheinlich glaubten die Richter dem Arbeitnehmer nicht, dass der Grund für die Umwegfahrt tatsächlich das Betanken des Fahrzeugs war.

 

Link zur Entscheidung

FG des Saarlandes, Urteil v. 13.9.2005, 1 K 189/01, NWB-Eilnachrichten 2005 Fach 1 S. 356

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Erbschaftsteuergesetz-Kommentar. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen