Leitsatz

Ein angestellter Ingenieur kann die Kosten für fünf abonnierte Börsenzeitschriften als Werbungskosten abziehen. Er überzeugte das FG davon, dass er jede einzelne Zeitschrift als Grundlage für seine beruflichen Investitionsentscheidungen nutzt.

 

Sachverhalt

Ein Diplomingenieur war bei einer Firma im Bereich Marketing und Applikation von Halbleiterbauteilen angestellt. Er bezog die Börsenzeitschriften "Effekten Spiegel", "Depot-Optimierer", "Finanztip", "Wahrer Wohlstand" und "Oxford Club". Die Kosten für die Abonnements von 1.187 EUR machte er als Werbungskosten bei seiner nichtselbstständigen Tätigkeit geltend. Er argumentierte, dass er alle Zeitschriften beruflich benötige um z.B. die langfristige Entwicklung der Konjunktur und das Konsumverhalten von Automobilkäufern besser beurteilen zu können. Das Finanzamt erkannte die Kosten mangels einer nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung nicht an.

Das FG urteilte, dass der Ingenieur die Aufwendungen für die Abonnements als Wer­­bungskosten abziehen kann. Er legte dem FG schlüssig und glaubhaft dar, dass er jede einzelne Zeitschrift als Arbeitsmittel genutzt hat. Die Lektüre diente ihm dazu, seine beruflichen Entscheidungen abzusichern und gegenüber dem Arbeitgeber zu belegen. Im Endeffekt dienten die Zeitschriften dazu, seinen erfolgsabhängigen Gehaltsbe­standteil zu erhöhen. Die Vielzahl der Zeitschriften sprach laut FG eher für als gegen eine berufliche Veranlassung. Der Ingenieur hatte anhand einer Zeitschrift exemplarisch darlegen können, dass er jede einzelne Ausgabe akribisch auswertet. Für den Werbungskostenabzug kommt es nicht darauf an, dass der Steuerpflichtige die Zeitschriftenauswertung tatsächlich in seine beruflichen Entscheidungsprozesse eingebracht hat. Es reicht aus, wenn er die Zeitschriften lediglich zur Vor- und Nachbereitung seiner dienstlichen Aufgaben genutzt hat. Das Urteil überrascht, da sich dem Außenstehenden nicht ohne Weiteres erschließt, inwieweit ein Ingenieur Börsenzeitschriften als Arbeitsmittel nutzen kann. Er führte u.a. aus, dass er durch die Lektüre der Zeitschriften treffsicherer prognostizieren konnte, welche Halbleiterchips mit welcher Produktionskapazität seine Firma herstellen sollte.

 

Link zur Entscheidung

FG München, Urteil v. 3.3.2011, 5 K 3379/08.

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