Leitsatz

Werden auf einem Grundstück bereits Gartenarbeiten ausgeführt, noch bevor darauf ein Haus errichtet wird, sind die Aufwendungen nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig. Das FG Münster entschied, dass in einem solchen Fall noch nicht der erforderliche Haushalt besteht.

 

Link zur Entscheidung

FG Münster, Urteil v. 21.5.2010, 14 K 1141/08 E.

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