Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), abgekürzt UG (haftungsbeschränkt), wurde durch § 5a GmbHG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. 10. 2008 eingeführt (BGBl I 2008, 2026). Die Unternehmergesellschaft ist keine neue Rechtsform, sondern eine GmbH, die ohne das in § 5 Abs. 1 GmbHG vorgeschriebene Mindestkapital gegründet werden kann. Sie kann mit einem Stammkapital von 1 EUR bis 24 999 EUR in einem vereinfachten Verfahren gegründet werden (§ 2 Abs. 1a GmbHG) und wird deshalb umgangssprachlich auch als "Mini-GmbH" bezeichnet.

In der UG & Co. KG übernimmt die UG (haftungsbeschränkt) die Komplementärstellung. Diese Rechtsform kann zum Beispiel gewählt werden, wenn die Rücklagenbildung in der GmbH mangels Liquidität vermieden werden soll. Es ist allerdings zu beachten, dass bei der UG (haftungsbeschränkt) jeweils 25 % des um den Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen sind. Dadurch wird ratierlich das gesetzliche Mindestkapital der GmbH i. H. v. 25 000 EUR angespart. Die Rücklage bewirkt außerdem eine Ausschüttungssperre. Steuerlich ist die UG & Co. KG wie die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft, auf welche das Gepräge nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG anzuwenden ist.

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