Rn. 338

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Der Wert der langfristigen Verbindlichkeit hat sich aufgrund der gestiegenen Zinsen und des Einflusses von Wechselkursänderungen insgesamt um + 12,0 (vermindert um 12,0) verändert (zinsbedingt = + 11,0 und währungsbedingt (FX) = + 1,0), während sich der Zinsswap gleichzeitig nur um – 10 (zinsbedingt) verändert hat (negativer Marktwert).

 
   

Grund­geschäft

(EUR)

Sicherungs­instrument

(EUR)
 
Ausgangs­situation Beizulegender Zeitwert: ­Designation der Sicherungs­beziehung – 100,0 0  
Beizulegender Zeitwert: ­Bilanzstichtag 31.12. – 88,0 – 10,0  
Messung der Wirksamkeit Wertänderung insgesamt + 12,0 – 10,0  
– aus gesicherten Risiken + 11,0 – 10,0 + 1,0
– aus nicht gesicherten Risiken + 1,0 0  
Bilanz und GuV 1. Stufe: gesichertes Risiko ­Ineffektivität + 1,0 0 saldiert
2. Stufe: ungesichertes Risiko + 1,0 0 brutto

Übersicht: Beispiel zur bilanziellen Abbildung – Festverzinsliche Verbindlichkeit

 

Rn. 339

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Der wirksame Betrag (Effektivität) beläuft sich auf 10,0 (insoweit gleichen sich die Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument aus), während der nicht wirksame Betrag (Ineffektivität) + 1,0 beträgt (+ 11,0–10,0 = + 1,0). Der nicht wirksame Betrag wird wegen des Realisationsprinzips nicht gebucht, da es sich um einen nicht realisierten Gewinn handelt.

 

Rn. 340

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Die aufgrund des nicht gesicherten Währungsrisikos (FX) sich ergebende Wertänderung beläuft sich auf + 1,0 und betrifft die Verbindlichkeit; diese Wertänderung ist nach § 256a in der Form abzubilden, dass sich der Wert der Verbindlichkeit währungskursbedingt wegen des Realisationsprinzips nicht vermindert (langfristige Verbindlichkeit; Beachtung der allg. Bilanzierungsgrundsätze).

 
Durchbuchungsmethode Einfrierungsmethode
1) Effektivität GG Soll Haben 1) Effektivität GG Soll Haben
  per Verbindlichkeit 10,0     per –
  an GuV   10,0   an –
2) Effektivität SI Soll Haben 2) Effektivität SI Soll Haben
  per GuV 10,0     per –
  an Verbindlichkeit   10,0   an –
3) Ineffektivität GG & SI Soll Haben 3) Ineffektivität GG & SI Soll Haben
  per –   per –
  an –   an –
4a) Ungesicherte Risiken GG Soll Haben 4a) Ungesicherte Risiken GG Soll Haben
  per –   per –
  an –   an –
4b) Ungesicherte Risiken SI Soll Haben 4b) Ungesicherte Risiken SI Soll Haben
  per –   per –
  an –   an –

Übersicht: Beispiel zur bilanziellen Abbildung – Festverzinsliche Verbindlichkeit

 

Rn. 341

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Der wirksame Betrag wird das Grundgeschäft betreffend i. R.d. Durchbuchungsmethode i. H. v. + 10,0 gebucht; der das Sicherungsinstrument betreffende wirksame Betrag (– 10,0) wird in der Bilanz in demselben Bilanzposten gebucht, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird (Verbindlichkeit).

 

Durchbuchungsmethode

Bilanz/GuV

Einfrierungsmethode

Bilanz/GuV
1. Grundgeschäft 100,0 1. Grundgeschäft 100,0
2. Sicherungsinstrument 2. Sicherungsinstrument
3. Rückstellung 3. Rückstellung
4. Guv 4. GuV

Übersicht: Beispiel zur bilanziellen Abbildung – Auswirkung auf Bilanz und GuV (Verbindlichkeit)

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