Rn. 95

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen:

  • Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2):

    • "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.);
    • "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" (A. I. 2.);
    • "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" (A. II. 1.);
    • "technische Anlagen und Maschinen" (A. II. 2.);
    • "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" (A. II. 3.);
    • "geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" (A. II. 4.);
    • "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" (B. I. 1.);
    • "unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen" (B. I. 2.);
    • "fertige Erzeugnisse und Waren" (B. I .3.);
    • "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" (B. II. 1.);
    • "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" (B. IV.).
  • Passivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 3):

    • "Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen" (A. III. 2.);
    • "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (B. 1.);
    • "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" (C. 4.);
    • "Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel" (C. 5.).
  • GuV nach dem GKV (§ 275 Abs. 2):

    • "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" (Nr. 2);
    • "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" (Nr. 5 lit. a));
    • "Löhne und Gehälter" (Nr. 6 lit. a));
    • "soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" (Nr. 6 lit. b));
    • "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen" (Nr. 7 lit. a));
    • "Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens" (Nr. 10);
    • "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" (Nr. 11);
    • "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" (Nr. 12);
    • "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" (Nr. 13);
    • "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Nr. 14).
  • GuV nach dem UKV (§ 275 Abs. 3):

    • "Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens" (Nr. 9);
    • "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" (Nr. 10);
    • "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" (Nr. 11);
    • "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" (Nr. 12);
    • "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Nr. 13).
 

Rn. 96

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Bei diesen Posten sind Verkürzungen erforderlich, wenn Komponenten, die in der gesetzlich vorgesehenen Postenbezeichnung genannt werden, im bilanzierenden UN nicht vorliegen und diese Unrichtigkeit die Klarheit und Übersichtlichkeit beeinträchtigt. In solchen Fällen sind diese Komponenten in der Postenbezeichnung wegzulassen.

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