Rn. 47a

Stand: EL 25 – ET: 05/2017

Die EA nach § 325 Abs. 2a wurden durch das BilReG eingefügt. § 325 Abs. 2a sieht vor, dass KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellte haftungsbeschränkte PersG für die Offenlegung im BAnz anstelle des JA einen EA einreichen können, der nach den in § 315a Abs. 1 bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt worden ist. Der Terminus "Jahresabschluss" soll laut RegB (vgl. BT-Drucks. 15/3419, S. 46) nur für den deutschen HGB-Abschluss gelten, während sich "Einzelabschluss" nur auf internationale Vorschriften bzw. auf § 325 Abs. 2a bezieht.

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