Rn. 26

Stand: EL 32 – ET: 06/2021

Gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG muss im Vergütungsbericht für jedes einzelne Vorstandsmitglied über die Zusage von Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit berichtet werden. Dies umfasst auch die Berichterstattung über Änderungen dieser Zusagen im letzten GJ. Fälle einer solch vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit sind z. B. die Abberufung (Widerruf der Bestellung), die Amtsniederlegung, die Dienstunfähigkeit ebenso wie die Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels nach einem Übernahmeangebot; dabei ist eine Differenzierung nach Beendigungsgründen – je nach Ausgestaltung der Zusage – im Einzelfall erforderlich (vgl. Grigoleit-AktG (2020), § 162, Rn. 62).

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