Der Begriff Arbeitsschutz ist umfassend zu verstehen; als alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Die Arbeitsschutzgesetze sind Normen in Form von öffentlich-rechtlichen Pflichten, die der Arbeitgeber beachten muss.

Arbeitszeitschutz und Arbeitssicherheit sind wichtige Säulen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Ziel ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und das Geringhalten Unfallfolgen. Darüber hinaus sind der Gesundheitsschutz und der Schutz besonderer Personengruppen Bestandteil des Arbeitsschutzes (z. B. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Mutterschutzgesetz). Neben diesem allgemeinen Arbeitsschutz gibt es auch den sozialen Arbeitsschutz. In diesem Zusammenhang sind zu nennen das Kündigungsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz. Viele der Arbeitsschutzvorschriften sind aus den sog. Aushangpflichtigen Gesetzen abzuleiten.

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