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Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeitende und externe Dienstleister einer Rechtsanwaltskanzlei | ||
der/des | ||
…………………………………………………………………………………………………………………………………….. | ||
Verschwiegenheitsverpflichtung | ||
Ich, …………………………………………………………………………………………. | ||
bin als | ||
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bei der | ||
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(genaue Bezeichnung der Rechtsanwaltskanzlei, Anschrift) | ||
im Folgenden: die Rechtsanwaltskanzlei | ||
tätig. | ||
Mein Arbeitgeber/Auftraggeber hat mich über meine Verschwiegenheitspflicht und den genaueren Umfang meiner Verschwiegenheitspflicht belehrt und gemäß § 2 Berufsordnung für Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mir ist bekannt, dass sich meine Verschwiegenheit auf alles erstreckt, das mir im Zusammenhang mit der Ausübung meiner beruflichen und/oder sonstigen Tätigkeiten bekannt wird
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Meine Verschwiegenheitspflicht ist gegenüber jedermann zu wahren. | ||
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Meine Verschwiegenheitspflicht gilt umfassend. | ||
Sie erstreckt sich insbesondere auch | ||
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Sollte die Rechtsanwaltskanzlei Mandanten von anwaltlichen Kolleginnen und/oder Kollegen betreuen, sei es vertretungsweise, sei es aus anderen Gründen, gilt meine Verschwiegenheitspflicht auch für diese Mandanten. | ||
Zur Wahrung meiner Verschwiegenheitspflicht sind auch folgende Punkte zu beachten: | ||
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Sollte ich wegen einer Tatsache, die unter meine Verschwiegenheitspflicht fällt, als Zeugin/Zeuge in Anspruch genommen werden, werde ich die Rechtsanwaltskanzlei unverzüglich darüber informieren und die Feststellung des Vorliegens eines Zeugnisverweigerungsrechts nach Möglichkeit einvernehmlich mit der Rechtsanwaltskanzlei treffen. Ohne Zustimmung der Rechtsanwaltskanzlei werde ich nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung aussagen oder sonst Auskunft erteilen. | ||
Sollte sich mein o.g. Tätigkeitsstatus ändern, gilt diese Verschwiegenheitserklärung unverändert für den neuen Tätigkeitsstatus fort. | ||
Mir ist bekannt, dass auch nach Beendigung meiner Tätigkeit für die Rechtsanwaltskanzlei meine Verschwiegenheitspflicht unverändert fortbesteht. | ||
Die umseitig abgedruckten Regelungen sind mir bekannt. Eine Abschrift dieser Erklärung habe ich erhalten. | ||
Zusätzlich gilt für kanzleiexterne Dienstleister: Den kanzleiexternen dienstleistenden Personen oder Unternehmen wird hiermit auferlegt, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über folgende Tatsachen zu verpflichten:
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