A.

BELGIEN

  1. Die Geburtsbeihilfe.
  2. Die Adoptionsprämie.
B.

BULGARIEN

Pauschale Mutterschaftsbeihilfe (Gesetz über Kinderzulagen)

C.

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Geburtsbeihilfe.

D.

DÄNEMARK

Keine.

E.

DEUTSCHLAND

Keine.

F.

ESTLAND

Geburtshilfe.

G.

GRIECHENLAND

Keine.

H.

SPANIEN

Geburtsbeihilfen (Geldleistungen in Form einer Einmalzahlung bei Geburt des dritten und jedes weiteren Kindes sowie Geldleistungen in Form einer Einmalzahlung bei Mehrfachgeburten).

I.

FRANKREICH

Geburts- oder Adoptionsbeihilfe (Kleinkindbeihilfe)

J.

IRLAND

Keine.

K.

ITALIEN

Keine.

L.

ZYPERN

Keine

M.

LETTLAND

Geburtszulage

N.

LITAUEN

Geburtszulage

O.

LUXEMBURG

  1. Die vorgeburtlichen Beihilfen.
  2. Die Geburtsbeihilfen.
P.

UNGARN

Mutterschaftszulage

Q.

MALTA

Keine

R.

NIEDERLANDE

Keine.

S.

ÖSTERREICH

Keine.

T.

POLEN

Einmalige Geburtsbeihilfe im Rahmen der Sozialhilfe (Gesetz vom 29. November 1990 über die Sozialhilfe)

U.

PORTUGAL

Keine.

V.

RUMÄNIEN

Geburtsbeihilfe

W.

SLOWENIEN

Geburtszulage

X.

SLOWAKEI

Geburtsbeihilfe

Y.

FINNLAND

Mutterschaftspaket, Mutterschaftspauschalbeihilfe und Unterstützung in Form eines Pauschalbetrags zur Deckung der bei einer internationalen Adoption anfallenden Kosten gemäß dem Gesetz über Mutterschaftsbeihilfe.

Z.

SCHWEDEN

Keine.

AA.

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Keine.

[1] Abschn. II geändert durch Verordnung/EG Nr. 1791/2006. Anzuwenden ab 01.01.2007.

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