1.

Jugendsozialarbeit

Die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe aller jungen Menschen steht im Zentrum der Jugendsozialarbeit. Um soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden, begegnet Jugendsozialarbeit den unterschiedlichen, teilweise prekären Lebenslagen von jungen Menschen mit niedrigschwelligen, passgenauen, schul- und arbeitsweltbezogenen sowie sozialräumlich orientierten Ansätzen und Angeboten.

Jugendsozialarbeit auf Bundesebene hat den Auftrag, jungen Menschen individuell zugeschnittene Hilfen zur Überwindung sozialer Benachteiligungen und/oder individueller Beeinträchtigungen anzubieten. Die jungen Menschen sollen soweit aktiviert und gestärkt werden, dass ihnen eine altersgerechte soziale Integration gelingt und sie schulische Herausforderungen meistern und berufliche Ziele verwirklichen können.

Jugendsozialarbeit fördert Chancengerechtigkeit und tritt Diskriminierung und Ausgrenzung vor allem am Übergang von der Schule in den Beruf und im Bildungs- und Berufsbildungssystem entgegen. Sie stärkt und begleitet junge Menschen bei ihrem Weg von der Schule in die Arbeitswelt und befähigt sie zu einem selbstständigen Leben. Die notwendige fachliche Kooperation angrenzender Systeme und Einrichtungen der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik erfährt bei der Integration von jungen Menschen und Familien mit Fluchterfahrung eine wichtige neue Bedeutung.

 

2.

Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund

Durch Integrationsangebote zielt der KJP auf eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund. Gefördert wird eine bundesweite Infrastruktur auf lokaler Ebene, die – in Form von Jugendmigrationsdiensten und weiteren Integrationsprojekten – eine flächendeckende Beratungs- und Angebotsstruktur für junge Migrantinnen und Migranten zur Verfügung stellt, um diese bei der sozialen, sprachlichen, schulischen und beruflichen Integration zu unterstützen. Vor allem in Form der Netzwerkarbeit kommt den Jugendmigrationsdiensten zusätzlich eine jugendpolitische, strukturbildende Funktion zu.

Darüber hinaus sollen junge Asylberechtigte und junge ausländische Flüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, aufbauend auf den Integrationskursen nach dem Aufenthaltsgesetz, Sprachförderung zum Erlernen der deutschen Sprache und ergänzende Unterstützung erhalten. Diese Maßnahmen der Sprachförderung sollen junge Menschen dazu befähigen, die Hochschulreife zu erwerben, ein Hochschulstudium aufzunehmen oder eine im Herkunftsland begonnene Hochschulausbildung in Deutschland fortzusetzen.

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