Kurzbeschreibung

Nichtzulassungsbeschwerde (Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)

Vorbemerkung

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG ist die Revision zuzulassen, wenn eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht wird und vorliegt. Lässt das LAG die Revision nicht zu, kann diese Entscheidung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung dargelegt werden können.

Praxis-Beispiel

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn z.B. ein Schriftsatz einer Partei nicht zur Akte und damit nicht zur Kenntnis des Gerichts gelangt.

Diese Verletzung ist entscheidungserheblich, wenn das Gericht unter Berücksichtigung des Vortrags des nicht zur Akte gelangten Schriftsatzes eine andere Entscheidung getroffen hätte.

Rechtsanwälte haben seit dem 1.1.2022 die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu beachten und die Nichtzulassungsbeschwerde als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des verantwortenden Anwalts einzureichen, §§ 130a ZPO, 46c ArbGG.

Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

An das

Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1

99084 Erfurt

per beA

Nichtzulassungsbeschwerde

In Sachen

des ...,

- Kläger, Berufungskläger und Beschwerdeführer -

Prozessbevollmächtigte: ...

gegen

die ...,

vertreten durch ...,

- Beklagte, Berufungsbeklagte und Beschwerdegegnerin -

Prozessbevollmächtigte der I. und II. Instanz: ...

wegen: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Namens und im Auftrag des Klägers legen wir wegen der Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts ... vom ..., Aktenzeichen ...,

Nichtzulassungsbeschwerde

ein.

Es wird beantragt,

die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts ... vom ..., Aktenzeichen ..., zuzulassen.

Gründe:

I. ... (Ausführung des Sachverhalts)
II. ... (Darlegung der Entscheidung des Arbeitsgerichts und des LAG und der Nichtzulassung der Revision)
III.

... (Darstellung der Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 und § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG)

... (Darstellung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, z. B. dass ein Schriftsatz nicht zur Akte und damit nicht zur Kenntnis des Gerichts gelangt ist.)

... (Darstellung der Entscheidungserheblichkeit der Verletzung, z. B., dass das Gericht unter Berücksichtigung des nicht zur Akte gelangten Schriftsatzes eine andere Entscheidung getroffen hätte.)

(elektronisch signiert)

............

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

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