Das Protokoll über die freiwillige Versteigerung muss enthalten:

 

a)

den Ort und die Zeit der Versteigerung;

 

b)

den Namen des Auftraggebers;

 

c)

die Versteigerungsbedingungen, soweit sie von den Vorschriften des BGB über den Kauf abweichen;

 

d)

die Bezeichnung der zu versteigernden Sachen;

 

e)

das Gebot und den Namen des Erstehers oder des Bieters, der an sein Gebot gebunden bleibt, wenn der Zuschlag nicht in der Versteigerung erteilt wird; § 146 Nr. 1 Buchstabe e gilt entsprechend;

 

f)

einen kurzen Vermerk, wenn ein Gebot zurückgewiesen oder ein ungenügendes Gebot (§ 255 Nr. 5) abgegeben wird;

 

g)

Angaben über die Versagung des Zuschlags, die Übergabe und die Zahlung;

 

h)

die Maßnahmen, die beim Ausbleiben der Zahlung getroffen worden sind.

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