Das Protokoll über die freiwillige Versteigerung muss enthalten:
a) |
den Ort und die Zeit der Versteigerung; |
b) |
den Namen des Auftraggebers; |
c) |
die Versteigerungsbedingungen, soweit sie von den Vorschriften des BGB über den Kauf abweichen; |
d) |
die Bezeichnung der zu versteigernden Sachen; |
e) |
das Gebot und den Namen des Erstehers oder des Bieters, der an sein Gebot gebunden bleibt, wenn der Zuschlag nicht in der Versteigerung erteilt wird; § 146 Nr. 1 Buchstabe e gilt entsprechend; |
f) |
einen kurzen Vermerk, wenn ein Gebot zurückgewiesen oder ein ungenügendes Gebot (§ 255 Nr. 5) abgegeben wird; |
g) |
Angaben über die Versagung des Zuschlags, die Übergabe und die Zahlung; |
h) |
die Maßnahmen, die beim Ausbleiben der Zahlung getroffen worden sind. |
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