Unrichtige Steuerbilanzwerte

Die Bewertungsidentität bedeutet nicht, daß auch unrichtige Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung zu übernehmen sind.

Beispiel:

In einer Steuerbilanz auf den Besteuerungszeitpunkt ist der Warenbestand versehentlich um 50 000 DM zu hoch (niedrig) ausgewiesen worden.

Bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Warenbestand mit dem zutreffenden Wert vom Besteuerungszeitpunkt anzusetzen. Dies gilt selbst dann, wenn die insoweit unzutreffende Steuerbilanz der Gewinnermittlung zugrunde gelegt wurde.

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