1Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 26 Abs. 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft[1]. 2§ 26 Abs. 1 tritt am 1. Januar 1989 in Kraft. 3Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten

 

1.

das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 289),

 

2.

die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Statistik für Bundeszwecke vom 20. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1410)

außer Kraft.

[1] Verkündet am 29. Januar 1987.

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