1Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 26 Abs. 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft[1]. 2§ 26 Abs. 1 tritt am 1. Januar 1989 in Kraft. 3Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten
1. |
das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 289), |
2. |
die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Statistik für Bundeszwecke vom 20. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1410) |
außer Kraft.
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