Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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§ 19 Das Revisionsrecht – d... / f) Die Frist zur Einlegung und Begründung der Anschlussrevision

Rz. 71 Gem. § 554 Abs. 2 S. 2 ZPO ist die Anschlussrevision bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung zulässig; sie muss gem. § 554 Abs. 3 S. 1 ZPO auch innerhalb dieser Frist begründet werden. Eine Verlängerung der Frist zur Einlegung und Begründung der Anschlussrevision kommt nicht in Betracht, weil § 554 Abs. 3 S. 2 ZPO nicht auf § 551 Abs. 2 ZPO...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / bb) Wiedereinsetzung bei falscher Fristennotierung

Rz. 238 Häufig sind Wiedereinsetzungsgesuche wegen fehlerhaft notierter Fristen erforderlich. Um den Wiedereinsetzungsantrag bei falscher Fristennotierung erfolgreich stellen zu können, muss der Bevollmächtigte des Berufungsklägers Folgendes beachten:mehr

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§ 6 Die Klageerwiderung / a) Die Verteidigungsanzeige

Rz. 116 Zunächst ist er verpflichtet, binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen.[55] Hierbei handelt es sich um eine Notfrist, die gem. § 224 ZPO nicht verlängerbar ist. Diese Frist ist direkt nach Zugang der Klageschrift beim Bevollmächtigten durch die gerichtliche Zustellung der Klag...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / f) Nachholen der Berufungsbegründung

Rz. 246 Die Berufungsbegründung muss gem. § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachgeholt werden. Ein mit dem Wiedereinsetzungsantrag gekoppelter Antrag auf erneute Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist grundsätzlich schädlich. Allerdings muss die Berufungsbegründung nicht zwingend mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in ein...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / 6. Sonderregelungen in Ehe- und Familienstreitsachen

Rz. 240 Auch in Ehe- und Familienstreitsachen gelten grundsätzlich die §§ 58 ff. FamFG. Rz. 241 Allerdings normiert § 117 FamFG einige Modifikationen, die die Beschwerde in diesen Verfahren dem Berufungsrecht noch weiter anpassen. Dies wird auch dadurch dokumentiert, dass § 520 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO und vor allem § 522 Abs. 1, 2 und 4 ZPO für anwendbar erklärt werden. Vor all...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / b) Wiedereinsetzungsgründe

Rz. 199 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann gem. §§ 233 ff. ZPO beantragt werden, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden an der Einhaltung einer Frist gehindert war. Hierzu gibt es eine umfangreiche, sich ständig weiterentwickelnde Kasuistik.[311] Rz. 200 Beispiele Wiedereinsetzung kommt in Betracht, wenn die Frist wegen einer fehlerhaften Telefaxnummer des Gerichts...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / h) Umdeutung

Rz. 209 Ist eine Berufung verfristet eingelegt worden und hat der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Erfolg, kann das Berufungsgericht die verfristet eingelegte Berufung als Anschlussberufung umdeuten, wenn auch der Gegner Berufung eingelegt hat.[321]mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / XXVII. Muster: Berufungsbegründung und Wiedereinsetzungsantrag, wenn die Gegenseite keine selbstständige Berufung eingelegt hat

Rz. 469 Muster 17.27: Berufungsbegründung und Wiedereinsetzungsantrag, wenn die Gegenseite keine selbstständige Berufung eingelegt hat Muster 17.27: Berufungsbegründung und Wiedereinsetzungsantrag, wenn die Gegenseite keine selbstständige Berufung eingelegt hat An das Landgericht/Oberlandesgericht in _________________________ Berufungsbegründung und Wiedereinsetzungsantrag In dem...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 7. Die Niederlegung

Rz. 197 Aufgrund der Möglichkeit, zukünftig eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten des Adressaten vorzunehmen, wenn weder dieser noch eine der in § 178 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO bezeichneten Ersatzpersonen angetroffen wird, ist der Anwendungsbereich der Zustellung durch Niederlegung für die Zukunft erheblich eingeschränkt. Rz. 198 Einer Zustellung durch Niederle...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / b) Die Fiktion der Zustimmung des Beklagten

Rz. 72 Besonderer Beachtung bedarf die Fiktion der Einwilligung in die Klagerücknahme. Rz. 73 Nach § 269 Abs. 2 S. 4 ZPO gilt die Einwilligung des Beklagten in die Klagerücknahme als erteilt, wenn:mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / XXII. Muster: Wiedereinsetzungsantrag bei versäumter Berufungsfrist, wenn nicht auch der Gegner selbstständige Berufung eingelegt hat

Rz. 464 Muster 17.22: Wiedereinsetzungsantrag bei versäumter Berufungsfrist, wenn nicht auch der Gegner selbstständige Berufung eingelegt hat Muster 17.22: Wiedereinsetzungsantrag bei versäumter Berufungsfrist, wenn nicht auch der Gegner selbstständige Berufung eingelegt hat An das Landgericht/Oberlandesgericht in _________________________ Wiedereinsetzungsantrag und Berufungssc...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / IV. Die Niederlegung des Mandates

Rz. 169 Regelmäßig handelt es sich bei dem Anwaltsvertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter, welcher nach §§ 675, 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt werden kann. Eines wichtigen Grundes bedarf es dafür grundsätzlich nicht. Gleiches gilt – da der Anwaltsvertrag aufgrund einer gegenseitigen Vertrauensstellung begründet wird – für Anwaltsverträge ...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / e) Wiedereinsetzungsbegründung

Rz. 243 Gem. § 236 Abs. 2 S. 1 ZPO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand diejenigen Umstände benennen, aus denen die Wiedereinsetzungsgründe hergeleitet werden sollen. Der Berufungskläger muss dabei darlegen, weshalb er ohne sein Verschulden daran gehindert war, die Berufungsbegründungsfrist einzuhalten. Rz. 244 Bis zur Beschlussfassung über die Wiedereins...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 1. Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 ZPO

Rz. 143 Ordnet das Gericht nach § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO das schriftliche Verfahren an, so ist der Beklagte mit der Zustellung der Klage aufzufordern, binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift schriftlich anzuzeigen, dass er sich gegen die Klage verteidigen möchte. Rz. 144 Kommt der Beklagte dieser Verpflichtung zur Anzeige seiner Verteidigungsbereit...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / c) Wiedereinsetzungsfrist

Rz. 201 Der Wiedereinsetzungsantrag ist hinsichtlich der Berufungsfrist nach § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO innerhalb von zwei Wochen zu stellen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist, aufgrund dessen die Berufungsfrist nicht eingehalten wurde (§ 234 Abs. 2 ZPO). Gem. § 234 Abs. 3 ZPO kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aber nicht mehr beantragt werde...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 6. Das zweite Versäumnisurteil

Rz. 256 Wird der Einspruch nicht als unzulässig verworfen, so kommt es gem. § 341 ZPO zum Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache. Der Prozess wird nach der Zulässigkeit des Einspruchs dann gem. § 342 ZPO in den Stand zurückversetzt, in dem er sich vor Eintritt der Säumnis und des darauf ergehenden Versäumnisurteils befand. Rz. 257 Hinweis Da z...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / XII. Muster: Wiedereinsetzungsantrag nach der Versäumung der Notfrist zur Verweigerung der Zustimmung zur Klagerücknahme

Rz. 635 Muster 13.12: Wiedereinsetzungsantrag nach der Versäumung der Notfrist zur Verweigerung der Zustimmung zur Klagerücknahme Muster 13.12: Wiedereinsetzungsantrag nach der Versäumung der Notfrist zur Verweigerung der Zustimmung zur Klagerücknahme An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / a) Ausgangslage und Fallgruppen

Rz. 234 Der Prozessbevollmächtigte einer Partei hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht.[358] Hierzu gehört auch, dass er mit der Bearbeitung einer Rechtsmittelbegründung so rechtzeitig beginnt, dass sie innerhalb der Frist fertiggestellt und dem Gericht...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 5. Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil

Rz. 222 Wurde ein Versäumnisurteil erlassen, so steht der säumigen Partei in erster Instanz nach § 338 ZPO, in der Berufungsinstanz nach § 539 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 338 ZPO, der Einspruch gegen das Versäumnisurteil zu. Auf die Möglichkeit des Einspruches ist die Partei hinzuweisen, § 338 S. 2 ZPO. Ein Verstoß gegen die Hinweispflicht des § 338 S. 2 ZPO hindert nur den Beginn d...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 2. Die Reaktion des Beklagten

Rz. 97 Erklärt der Beklagte nicht selbst die Hauptsache für erledigt, nachdem er etwa die Klageforderung ausgeglichen hat, muss er auf die Erledigungserklärung des Klägers hin erwägen, ob er sich dieser anschließt. Rz. 98 Der Beklagte wird sich dann der Erledigungserklärung des Klägers anschließen, wenn die ursprüngliche Klage des Klägers tatsächlich zulässig und begründet wa...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / d) Wiedereinsetzungsantrag

Rz. 241 Wiedereinsetzung muss gem. § 236 Abs. 2 S. 2 letzter Hs. ZPO nicht ausdrücklich beantragt werden, wenn innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO die Berufungsbegründung nachgeholt worden ist, die Wiedereinsetzungsgründe gerichtskundig sind oder aber aus der Berufungsbegründung hervorgehen. Rz. 242 Hinweis In der Praxis sollte der Wiedereinsetzungsantrag aber in je...mehr

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§ 19 Das Revisionsrecht – d... / c) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beauftragung des Revisionsanwalts

Rz. 40 Bis wann der Revisionsanwalt spätestens beauftragt werden muss, geben die Fristen zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 1 S. 2 ZPO) und zur Revisionseinlegung (§ 548 ZPO) vor. Danach muss der Revisionsanwalt – ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Berufungsurteils gerechnet – vor Ablauf eines Monats beauftragt werden. Rz. 41 Hinweis Da e...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / XXVIII. Muster: Berufungsbegründung und Wiedereinsetzungsantrag, wenn auch der Berufungsbeklagte selbstständige Berufung eingelegt hat

Rz. 470 Muster 17.28: Berufungsbegründung und Wiedereinsetzungsantrag, wenn auch der Berufungsbeklagte selbstständige Berufung eingelegt hat Muster 17.28: Berufungsbegründung und Wiedereinsetzungsantrag, wenn auch der Berufungsbeklagte selbstständige Berufung eingelegt hat An das Landgericht/Oberlandesgericht in _________________________ Berufungsbegründung und Wiedereinsetzungs...mehr

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§ 19 Das Revisionsrecht – d... / g) Die Entlassung aus der Fristenkontrolle

Rz. 48 Die notierten Fristen dürfen beim Berufungsanwalt erst dann gestrichen werden, wenn der Revisionsanwalt dem Berufungsanwalt die Übernahme des Mandates bzw. die Überwachung der im Revisionsverfahren zu beachtenden Fristen bestätigt hat.[97] Rz. 49 Hinweis Fehlt die Bestätigung am letzten Tag vor dem Fristablauf, muss sich der Berufungsanwalt telefonisch beim Revisionsan...mehr

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§ 19 Das Revisionsrecht – d... / f) Die Anschlussrevision

Rz. 62 Gem. § 554 Abs. 2 S. 2 ZPO kann sich der Revisionsbeklagte bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung der gegnerischen Revision anschließen. Die Anschlussrevision muss innerhalb der Frist auch begründet werden, § 554 Abs. 3 S. 1 ZPO.[107] Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.[108] Gegen eine Versäumung der Frist kommt Wiedereinsetzung...mehr

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§ 14 Das Verfahren vor den ... / a) Zulässigkeit nach dem Wortlaut

Rz. 102 Nach dem Wortlaut ist die Gehörsrüge nach § 321a Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich zulässig bei allen Entscheidungen der Amtsgerichte und der Landgerichte, gegen die ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist (§ 321a Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Bei Endurteilen darf die Rechtsmittelbeschwer 600 EUR nicht übersteigen und das Gericht darf die Berufung nicht zu...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / f) Anwaltszwang und Unterzeichnung; Prozessvollmacht

Rz. 179 Die Berufungsschrift muss gem. § 519 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 130 Nr. 6 ZPO von einem Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 S. 1 ZPO)[276] eigenhändig unterzeichnet sein (zu den modernen Kommunikationsmitteln Rdn 186 ff.).[277] Die Unterschrift ist ein auf die Identität des Unterschreibenden hindeutender Schriftzug. Sie weist individuelle Merkmale auf und muss deswegen grundsätzlich ...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / cc) Dauer der Rügefrist

Rz. 86 Die Rüge ist binnen einer nicht verlängerbaren (§ 224 Abs. 2 ZPO) Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gem. § 233 ZPO möglich. Rz. 87 Die Frist beginnt im Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 321a Abs. 2 S. 1 ZPO). Grundsätzlich wird dieser Zeitpunkt nicht vor der Bekanntgabe der Ent...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / bb) Entscheidung über die Prozesskostenhilfe ohne zuvor wirksam eingelegte Berufung

Rz. 139 Bewilligt das Berufungsgericht ohne zuvor wirksam eingelegte Berufung Prozesskostenhilfe, beginnt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist für die Einlegung der Berufung gem. § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, der keiner förmlichen Zustellung bedarf.[209] Bei Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrage...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / XXIII. Muster: Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist, wenn auch der Gegner selbstständige Berufung eingelegt hat

Rz. 465 Muster 17.23: Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist, wenn auch der Gegner selbstständige Berufung eingelegt hat Muster 17.23: Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist, wenn auch der Gegner selbstständige Berufung eingelegt hat An das Landgericht/Oberlandesgericht in _________________________ Berufungsschrift und Wiedereinsetzungsantra...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / 1. Besondere Anforderungen an die Fristenkontrolle

Rz. 140 Besondere Sorgfaltspflichten obliegen dem Anwalt im Bereich der Fristenkontrolle, einschließlich der Verjährungsfristen des materiellen Rechtes. Insbesondere hinsichtlich der Verjährungsfristen muss berücksichtigt werden, dass nach § 204 Abs. 1 BGB die Rechtsverfolgung die Verjährungsfrist lediglich hemmt, aber nicht unterbricht. Rz. 141 Wie der Rechtsanwalt seine Fri...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / g) Berufungseinlegung

Rz. 208 Die Berufungseinlegung muss gem. § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachgeholt werden. Dies sollte mit dem Wiedereinsetzungsantrag verbunden werden, um dem Berufungsgericht die Möglichkeit zu geben, auf etwaige Mängel der Berufungsschrift hinzuweisen, die innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist sanktionslos repariert werden können.mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 3. Der Adressat der Zustellung

Rz. 30 Als Zustellungsadressat, d.h. als Person, der das zuzustellende Schriftstück bekannt gemacht werden soll, kommen prozessfähige natürliche und juristische Personen in Betracht. Rz. 31 Vom Adressaten zu unterscheiden sind mögliche andere Empfänger des zuzustellenden Schriftstückes. Adressat ist die Person, der das Schriftstück zugestellt werden soll. Empfänger ist die Pe...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / c) Wiedereinsetzungsfrist

Rz. 240 Der Wiedereinsetzungsantrag ist gem. § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO innerhalb einer Einmonatsfrist zu stellen (vgl. im Übrigen Rdn 201).mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / (3) Weiterleitung an das zuständige Gericht

Rz. 165 Eine Verpflichtung des angerufenen Berufungsgerichts, die Zuständigkeit unmittelbar nach Eingang der Berufungsschrift zu prüfen, um ggf. aufgrund eines Fehlers des Berufungsklägers den Rechtsstreit an das zuständige Gericht weiterzureichen, gibt es nicht.[245] Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne Weiteres" bzw. "leicht ...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / 1. Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

Rz. 9 Die sofortige Beschwerde findet nach § 567 Abs. 1 ZPO statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- oder Landgerichte, wennmehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / III. Muster: Wiedereinsetzungsantrag nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsfrist und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

Rz. 445 Muster 17.3: Wiedereinsetzungsantrag nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsfrist und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist Muster 17.3: Wiedereinsetzungsantrag nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsfrist und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist An das Landgericht/Oberlandesgericht in __________________...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 1. Die Akteneinsicht nach § 299 Abs. 1 ZPO durch die Prozessparteien

Rz. 603 Im Laufe des Verfahrens kann sich für die Parteien immer wieder die Notwendigkeit ergeben, in die Prozessakten Einsicht zu nehmen. So etwa um festzustellen, ob richterliche Verfügungen oder Vermerke geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, oder ob richterliche Hinweise nach § 139 ZPO dokumentiert wurden. Unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / IV. Muster: Wiedereinsetzungsantrag bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist für die versäumte Berufungseinlegung

Rz. 446 Muster 17.4: Wiedereinsetzungsantrag bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist für die versäumte Berufungseinlegung Muster 17.4: Wiedereinsetzungsantrag bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist für die versäumte Berufungseinlegung An das Landgericht/Oberlandesgericht in ______________________...mehr

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§ 21 Die Wiederaufnahme des... / 9. Das Auffinden einer anderen Urkunde

Rz. 69 § 580 Nr. 7b ZPO stellt den wichtigsten Restitutionsgrund dar, indem er die Restitutionsklage zulässt, wenn die Partei eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. Der Wiederaufnahmekläger muss hierzu:mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / d) Wiedereinsetzungsantrag

Rz. 203 Der Wiedereinsetzungsantrag in die Berufungsfrist muss der Form des Antrags entsprechen, die für die versäumte Prozesshandlung – hier also die Berufungseinlegung – zu beachten ist. Gem. § 236 Abs. 2 S. 2 letzter Hs. ZPO muss die Wiedereinsetzung zwar nicht ausdrücklich beantragt werden, wenn innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO die versäumte Prozesshandlung ...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / bb) Dauer der Urteilsergänzungsfrist

Rz. 78 Die nicht verlängerbare (§ 224 Abs. 2 ZPO) Urteilsergänzungsfrist beträgt gem. § 321 Abs. 2 ZPO zwei Wochen. Sie ist keine Notfrist und keine andere in § 233 ZPO genannte Frist. Deswegen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.[138] Rz. 79 Die Urteilsergänzungsfrist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils.[139...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / f) Glaubhaftmachung

Rz. 206 Glaubhaft zu machen sind die Wiedereinsetzungsgründe. Dem Berufungskläger bleibt grundsätzlich bis zur Beschlussfassung über die Wiedereinsetzung Zeit, die eidesstattlichen Versicherungen vorzulegen, die erforderlich sind, um den zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags unterbreiteten Tatsachenvortrag glaubhaft zu machen.[320] Rz. 207 Hinweis Empfehlenswert ist gle...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / d) Die Beschwerdefrist

Rz. 216 Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Beschwerdefrist nach § 63 Abs. 1 FamFG ein Monat. Die Frist beginnt nach § 63 Abs. 3 S. 1 FamFG mit der Bekanntgabe der Entscheidung, spätestens fünf Monate nach dem Erlass der Entscheidung. Rz. 217 Ausnahmen werden bereits in § 63 Abs. 2 FamFG bestimmt. Lediglich zwei Monate beträgt danach die Beschwerdefrist...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / A. Einleitung

Rz. 1 Für den Rechtsanwalt beginnt die Befassung mit zivilprozessualen Fragestellungen nicht erst mit der Einreichung einer Klage, sondern bereits dann, wenn der Mandant ihn zur Beratung aufsucht, um ihn nachfolgend auch mit seiner Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Rz. 2 Für den Rechtsanwalt stellt sich hier zunächst die Frage nach dem Abschluss eines Anwaltsvertrages.[1]...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / e) Wiedereinsetzungsbegründung

Rz. 205 Gem. § 236 Abs. 2 S. 1 ZPO muss der Antrag die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten. Insoweit bedarf es der Darstellung dessen, weshalb der Berufungskläger ohne sein Verschulden daran gehindert war, die Berufungsfrist einzuhalten. Pauschale Behauptungen genügen nicht.[318] Die Ergänzung eines das Wiedereinsetzungsgesuch begründenden Vortra...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / bb) Dauer der Tatbestandsberichtigungsfrist

Rz. 68 Die nicht verlängerbare (§ 224 Abs. 2 ZPO) Tatbestandsberichtigungsfrist beträgt gem. § 320 Abs. 1 S. 2 ZPO zwei Wochen. Sie ist keine Notfrist und gehört auch nicht zu den anderen in § 233 ZPO genannten Fristen. Deswegen ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich.[126] Rz. 69 Die Tatbestandsberichtigungsfrist beginnt gem. § 320 Abs. 2 S. 1 ZPO mit de...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 3. Das Verfahren zur Gewährung von Akteneinsicht

Rz. 613 Das rechtliche Interesse an der Akteneinsicht ist grundsätzlich glaubhaft zu machen. Die Möglichkeiten und die Form der Glaubhaftmachung richten sich dabei nach § 294 ZPO. Rz. 614 Mit der Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht wird das Gericht nach bestrittener Ansicht nicht rechtsprechend, sondern als Justizverwaltungsbehörde tätig.[486] Der Antrag ist dah...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / bb) Telefax

Rz. 188 Die Übermittlung von Schriftsätzen durch Telefax ist gem. § 130 Nr. 6 ZPO ausdrücklich anerkannt. Voraussetzung ist, dass der Absender das Ausgangsschriftstück eigenhändig unterzeichnet und das Schriftbild der Unterschrift auf der Kopie wiedergegeben wird.[296] Rz. 189 Hinweis Die aus einem Blankoexemplar ausgeschnittene und auf die Telefax-Vorlage eines bestimmenden ...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / aa) Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nach wirksam eingelegter Berufung

Rz. 134 Ist wirksam Berufung eingelegt worden und entscheidet das Berufungsgericht danach über die Prozesskostenhilfe, beginnt der Lauf der Berufungsbegründungsfrist auch dann nach § 520 Abs. 2 S. 1 ZPO, wenn der Berufungskläger wegen Kostenarmut um Prozesskostenhilfe nachgesucht hat und deshalb an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist gehindert ist.[203] Es kann gem....mehr