Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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FF 04/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 16.12.2020 – XII ZB 26/20 a) Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG eine Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde zu treffen, weil es von einer Beschwer über 600 EUR ausgegangen ist, und hat das Beschwerdegericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kollegenecke: Fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen für 2019

Frage: Eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe setzt u. a. voraus, dass ihnen hierfür genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe aber in besonderer Weise u. a. durch die Bearbeitung der akuten Corona-Hilfsanträge vor zusätzliche Anforderungen und bindet enorme Kapaz...mehr

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AGS 03/2021, Folgen einer u... / V. Verfahrensweise in der Praxis

Angesichts der die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtigen oder sogar unterbliebenen Rechtsbehelfen einschränkenden Rspr. muss der Rechtsanwalt seine Verfahrensweise auf diese Rechtswirklichkeit einstellen. Allein eine unterbliebene oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung stellt danach keinen Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Antrag auf Berichtigung, Frist

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Berichtigung der nicht laufend veranlagten Steuern erfolgt nur auf Antrag, der bis zum Ablauf des Jahres zu stellen ist, das auf den Eintritt der Bedingung folgt (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BewG). Unter dem Geltungsbereich der Reichsabgabenordnung war die Antragsfrist eine Ausschlussfrist i.S.d. § 83 Abs. 2 RAO. Das bedeutete, dass die Frist durch das FA nicht...mehr

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AGS 03/2021, Folgen einer u... / II. Praktische Folgen

Angesichts dieser Regelung könnte der Eindruck entstehen, dass einem Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung einer Beschwerde oder einer weiteren Beschwerde versäumt, bei einer völlig fehlenden oder unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung gewissermaßen automatisch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden muss, weil ja nach der gesetzlichen Regelung ein fehlendes Ver...mehr

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AGS 03/2021, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 2

Gem. § 56 Abs. 2 S. 1 HS 2 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG ist die Beschwerde gegen die auf die Erinnerung ergangene Entscheidung des Amtsgerichts nur zulässig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt wird. Diese Frist hat Rechtsanwalt A hier versäumt. Allerdings kann auf Antrag des Rechtsanwalts A Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ge...mehr

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zfs 03/2021, Abgelehnter dr... / 2 Aus den Gründen:

"1. Die Berufung ist unzulässig, weil sie nicht rechtzeitig begründet wurde." Gem. § 520 ZPO muss die Berufung innerhalb bestimmter Frist begründet werden. Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Gemäß § 520 Abs. 2 S. 2 ZPO kann sie auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Ge...mehr

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AGS 03/2021, Folgen einer u... / I. Die gesetzliche Ausgangslage

Mit Einfügung des § 12c RVG, § 232 ZPO muss jede anfechtbare Entscheidung des Gerichts – ob durch den Richter oder Rechtspfleger oder den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle – eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist enthalten. Dies betrifft e...mehr

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zfs 03/2021, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

"… B. Die Verfassungsbeschwerde, über die der VGH gem. § 49 Abs. 1 VerfGHG ohne mündliche Verhandlung entscheidet, hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet." I. Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. 1. Die fristgemäß erhobene Verfassungsbeschwerde ist statthaft. Insbesondere steht ihr die Bundesrechtsklausel des § 44 Abs. 2 S. 1 VerfGHG nicht entgegen, da die vom Beschwer...mehr

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AGS 03/2021, Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting und Prof. Dr. Markus Gehrlein. 12. Aufl., 2020. Luchterhand Verlag. 3.725 S., 139,00 EUR Seit Erscheinen der 1. Auflage im Jahr 2009 hat sich der "Prütting" zu einem verlässlichen und praxisgerechten ZPO-Kommentar entwickelt. Die 12. Auflage hat einen Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1.4.2020. Neu aufgenommen ist die Komm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Fristwahrende Eingänge (Abs. 4)

Rz. 18 § 87 Abs. 4 AO regelt schließlich die Frage des maßgeblichen Eingangszeitpunkts von Anzeigen, Anträgen oder sonstigen Willenserklärungen, die zum Zweck der Fristwahrung, der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs sowie der Begehr einer Leistung abgegeben worden sind.[1] Dem Grundsatz des § 87 Abs. 1 AO folgend gilt, dass fremdsprachige Eingänge die gewü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2 Amtssprache

Rz. 4 Nach § 87 Abs. 1 AO haben sich die Finanzbehörden zur Erfüllung ihrer aus § 85 AO folgenden Aufgabenzuweisung der deutschen Sprache als Amtssprache zu bedienen. Besteuerungsrelevante Vorgänge sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Entsprechendes gilt für die Aktenführung. Der verfahrensrelevante Stoff ist in seinen wesentlichen Teilen in deutscher Sprache ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.4.2 Echte Antragsverfahren (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 17 § 86 S. 2 Nr. 2 AO erfasst nur sog. echte (reine) Antragstatbestände. Ein solcher ist gegeben, wenn ein Verwaltungsakt mitwirkungsbedürftig ist. Die durch eine Antragstellung oder die Ausübung eines Wahlrechts dokumentierte Zustimmung des Beteiligten muss gesetzlich zwingend vorgeschrieben sein.[1] Beispiele hierfür sind die Gewährung von Wohnungsbauprämie[2], der Ver...mehr

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FF 02/2021, Beschwer des An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren über den Ausspruch der Scheidung ihrer Ehe in einem Verbundbeschluss. [2] Die Beteiligten schlossen im Dezember 2012 die Ehe. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 14.7.2017 zugestellt worden. Der Trennungszeitpunkt ist zwischen ihnen streitig. [3] Das Amtsgericht hat durch Teil-V...mehr

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zfs 02/2021, Verneinte Pfli... / 2 Aus den Gründen:

"…" [5] II. (…) Die Bekl. war gem. § 233 S. 1 ZPO ohne ihr Verschulden verhindert, die Berufungsfrist als Notfrist einzuhalten. Der Beklagtenvertreter, dessen Verschulden sich die Bekl. gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen müsste, hat die Sorgfaltspflichten bei der Versendung per Fax eingehalten (dazu 1). Der Beklagtenvertreter war auch nicht verpflichtet, die Berufungsschr...mehr

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zfs 02/2021, Verneinte Pfli... / Sachverhalt

Der Beklagtenvertreter legte mit einer Berufungsschrift v. 17.6.2019, eingegangen per Fax beim LG Mannheim am 18.6.2019, gegen ein am 17.5.2019 zugestelltes Urteil Berufung ein. Am 28.6.2019 beantragte er hinsichtlich der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zur Begründung trug er vor, am 17.6.2019 ab 17.17 Uhr bis um 23.16 Uhr die Übersendung per Fax von dr...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

In diesem Kostenfestsetzungsverfahren ging es hin und her, was auch an dem Vorbringen der Parteien gelegen hat. Im Ergebnis ist die letzte Entscheidung des Rechtspflegers des LG Potsdam, mit der er dem Kostenfestsetzungsantrag der Kl. stattgegeben hat, richtig. Die Entscheidung des OLG Brandenburg gibt Anlass, sich ein wenig mit einigen Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverf...mehr

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Ordnungsgemäße Anzeige eines Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz Fraglich ist, ob eine die Grunderwerbsteuer auslösende Anteilsübertragung ordnungsgemäß im Sinne des § 16 Abs. 5 GrEStG angezeigt wurde. Sachverhalt An der O GmbH waren die Klägerin mit 90,1 % und die M AG mit 9,9 % beteiligt. Die O GmbH ist Eigentümerin eines Wohn- und Geschäftshauses in X-Stadt. Mit notariell beurkundetem Vertrag verkaufte die M AG ihren Anteil von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 5 Aus der Ausgestaltung des Kindergelds als Steuervergütung folgt, dass es sich bei der Kindergeldfestsetzung, ebenso wie bei der Aufhebung oder Änderung, um eine Abgabenangelegenheit i. S. v. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO handelt. Statthafter Rechtsbehelf ist der Einspruch. Einspruchsbehörde ist die Familienkasse, die den Verwaltungsakt erlass...mehr

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zfs 01/2021, Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," ich zeige an, dass mich Herr Mustermann mit seiner anwaltlichen Vertretung beauftragt hat. Eine Vollmachtkopie füge ich diesem Schreiben bei. Namens und im Auftrag des Betroffenen beantrage ich, dem Betroffenen wegen Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Zugleich lege ich gegen den Bußgeldbes...mehr

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FF 01/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

BGH, Beschl. v. 23.9.2020 – XII ZB 94/20 Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde ...mehr

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Steuerstrafverfahren: Ersta... / 1 Möglichkeit der Erstattung von Verteidigerkosten

Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sind Durchsuchung, Beschlagnahme und Arrest entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn das Strafverfahren später von der Bußgeld- oder Strafsachenstelle des FA oder der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.[1] Da etwa...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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zfs 12/2020, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"… Die nach der teilweisen Rücknahme verbleibende Berufung ist zulässig und begründet." Denn die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festsetzung von Verwaltungskosten durch den Bescheid der Bekl. v. 8.12.2017 sind rechtswidrig und verletzen den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Zutreffend und übereinstimmend setzen die Beteiligten voraus, dass im Anfechtungspro...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Beschwerdefrist

Rn 8 Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beträgt gemäß § 4 i.V.m. § 569 Abs. 1 ZPO grundsätzlich zwei Wochen. Rn 9 Die Frist ist eine Notfrist (§ 224 Abs. 1 ZPO), nach deren Versäumung die Beschwerde nur noch unter den Voraussetzungen des § 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO Erfolg haben kann, d.h., es müssen die Erfordernisse für eine Nichtigkeits- oder Restitutionsklage vo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Wiederherstellung der hemmenden Wirkung, Einstweilige Anordnung, Wiederaufnahmeklage, Anhörungsrüge

Rz. 80 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Außerordentliche Rechtsbehelfe kennt sowohl die AO als auch die FGO. Als solche können beantragt werden, Rz. 81 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 82 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 83 Stand: E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Die Durchführung des Einspruchsverfahrens

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 355 Abs 1 Satz 1 AO). Vor der Bekanntgabe kann ein Rechtsbehelf nicht wirksam eingelegt werden (BFH 112, 107 = BStBl 1974 II, 433; BFH 138, 154 = BStBl 1983 II, 551). Über den Zeitpunkt der Bekanntgabe > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Zur Bekann...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Die Durchführung des Klageverfahrens

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Klagefrist beträgt einen Monat. Für die Anfechtungsklage beginnt sie mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das FA (§ 47 Abs 1 FGO). Wegen des Fristablaufs bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung vgl § 55 FGO (ergänzend > Rz 21). Die Sprungklage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der beanstandeten Verfügung, die Verpflic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Die Durchführung des Beschwerdeverfahrens

Rz. 77 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der beanstandeten Entscheidung beim FG schriftlich oder – ausnahmsweise – zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen (§ 129 Abs 1 FGO). Zur Bekanntgabe vgl §§ 53, 54 FGO. Beschwerde unmittelbar an den BFH wahrt zwar die Frist (§ 129 Abs 2 FGO), verzögert aber d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Die Durchführung des Revisionsverfahrens

Rz. 66 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der BFH ist keine Tatsacheninstanz wie das FG, sondern Rechtsinstanz. Deshalb kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil des FG auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe (§ 118 FGO). Die Revision kann – etwa in Kirchensteuersachen – ausnahmsweise auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden, wenn das maßgebliche Abga...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einspruchsbefugter und Einspruchsadressat

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Einspruch kann nur einlegen (Aktivlegitimation), wer geltend macht, durch einen > Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein (§ 350 AO); zu den Rechtsfolgen vgl BFH/NV 2008, 9 = HFR 2008, 323. Zur Einspruchsbefugnis des ArbN in ArbG-Angelegenheiten > Rz 7–11. Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist an die Finanzbehö...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtliches Gehör

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das rechtliche Gehör ist ein Kernstück jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens. Art 103 Abs 1 GG bestimmt: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." Dazu gehört auch das Recht, Einsicht in die Gerichtsakten zu nehmen (zu weiteren Hinweisen > Akteneinsicht ). Grundsätzlich darf ein FG seinem Urteil keine ungünstigen Tatsach...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 2 Aus den Gründen

A. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde ist zwar nach §§ 56 Abs. 2 S. 1,33 Abs. 3 S. 1, 1 Abs. 3 RVG statthaft, aber verfristet. Denn die Beschwerde ist nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG beim SG eingelegt worden. Der Beschluss des SG ist dem Beschwerdeführer laut Empfangsbekenntnis am 28.4.2020 zugestellt worden....mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Scheidung

Rz. 130 Eine Ehe kann nach schwedischem Recht nur durch Tod oder Scheidung aufgelöst werden (ÄktB 1:5). Eine andere Form der Auflösung gibt es nicht. Auch wenn es sich z.B. herausstellt, dass einer der Partner noch verheiratet war, bedeutet dies nicht die automatische Ungültigkeit der neuen Ehe – aber natürlich gibt dies die Möglichkeit der Scheidung.[104] Die heute geltenden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.5 Fristgerechter Antrag

Rz. 17 Die Festsetzung der Entschädigung der Auskunftsperson erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag. Eine Belehrungspflicht über den Entschädigungsanspruch sehen § 107 AO und das JVEG nicht vor. Insoweit kann nur § 89 AO mit einer Fürsorgepflicht zur Beratung entsprechend gelten.[1] Rz. 18 Der Entschädigungsanspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.2 Fingierte Fristwahrung bei Schriftstücken

Rz. 16 Hat die Finanzbehörde, bei der ein Schriftstück innerhalb einer Frist anzubringen ist, keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen, dass die Frist bis 24 Uhr ausgenutzt werden kann, so muss sie sich so behandeln lassen, als wäre die Frist eingehalten worden. Die Wahrung der Frist wird also nach dem Grundsatz von Treu und Glauben fingiert.[1] Einer Wiedereinsetzun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2.2 Gesetzliche Feiertage

Rz. 39 Welcher Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, entscheidet (abgesehen vom Tag der deutschen Einheit am 3.10.) das Landesrecht. Überall gesetzliche Feiertage sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, 1. Mai, Pfingstmontag, 3. Oktober und der 1. und 2. Weihnachtstag. Darüber hinaus ergeben sich unterschiedliche weitere Feiertage aus den einzelnen Feiertags...mehr

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zfs 09/2020, Driften als hö... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Revision des Angeklagten ist begründet und führt zu seinem Freispruch aus rechtlichen Gründen. Das festgestellte Verhalten rechtfertigt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Verurteilung wegen einer Straftat." I. Die Revision ist zulässig erhoben. Der die Rechtsmitteleinlegung enthaltende Schriftsatz vom 10.12.2019 ist ausweislich des angebrachten Posteingangsste...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / II. Reduzierung der Hauptverhandlungstermine

Der Bundesrat steht auf dem Standpunkt, dass sich eine Hauptverhandlung derzeit darin erschöpfe, dass nur der Eichschein, die Zulassung der Messanlage, der Schulungsnachweis des Messbeamten sowie das Ergebnis der Messung durch die Verlesung der in der Akte befindlichen Urkunden eingeführt werden.[7] Insoweit sei kein Grund ersichtlich, warum dies im Rahmen einer Hauptverhand...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Vorlage von Abschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rn 24 Beabsichtigt das Gericht die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, ruht das Verfahren über den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich bis zur Entscheidung der Gläubiger über den mit dem Antrag des Schuldners vorgelegten und ggf. gemäß § 307 nachgebesserten Schuldenbereinigungsplan. In diesem Fall fordert das G...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2 Verfahren bei Eigenantrag (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rn 33 Stellt der Schuldner den Antrag, so ruht sein Antrag nach Abs. 1 Satz 1. Um zu verhindern, dass der zuvor eingereichte Gläubigerantrag trotz Ruhens des Eigenantragsverfahrens zu einer Insolvenzeröffnung führt, ruht auch das Verfahren über den zuvor gestellten Gläubigerantrag (Abs. 3 Satz 2). Die Norm ist entsprechend anwendbar auf weitere Fremdanträge, die erst nach de...mehr

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Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist bei Erkrankung

Leitsatz Krankheit ist nur dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zuzumuten war, die Frist durch eigenes oder fremdes Handeln zu wahren. Die Krankheit muss daher plötzlich und in einer Schwere auftreten, die es dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr zumutbar ermöglicht, einen Dritten mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Sachver...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 3. Beschwerde nach § 33 RVG

Hat der Anwalt einen Antrag auf Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG gestellt, findet gegen diese Festsetzung die Beschwerde statt, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat (§ 33 Abs. 3 S. 1, 2 RVG). Die Beschwerde ist fristgebunden und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der angegriffenen Entscheidung eingelegt werden (...mehr

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Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung: fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E‐Mail – Berechnung der 110 EUR-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Leitsatz 1. Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hin, ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 AO. Die Einspruchsfrist...mehr

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Zwei Monate mehr Frist für die Lohnsteuer

Kommentar Die Verwaltung hat einen deutschlandweit gültigen Erlass zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise veröffentlicht. Allerdings gibt es Voraussetzungen. Keine Stundung der Lohnsteuer Von den Folgen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen können bereits seit e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Antragsgebundene staatliche Leistungen

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Bestimmte Steuerermäßigungen wie zB für > Außergewöhnliche Belastungen erhält der Stpfl nur, wenn er sie beantragt. Das geschieht idR mit der > Steuererklärung. Auch die Erstattung überzahlter LSt muss der ArbN idR beantragen (> Antragsveranlagung). Entsprechendes gilt für die ArbN-Sparzulage (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 112 ff), d...mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / F. Wiedereinsetzung

Rz. 70 Der Betroffene hat darüber hinaus die Möglichkeit – bei der Zustellung des Urteiles ist er entsprechend zu belehren –, gegen die unverschuldete Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (§ 74 Abs. 4 OWiG). Das gilt auch, wenn der Antrag auf Entbindung zu Unrecht abgelehnt wurde (LG Wuppertal zfs 2014, 653). Dabei wird die einwöchige Frist...mehr

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§ 30 Einspruch sowie Überle... / 2. Zustellung durch Niederlegung

Rz. 15 Auch wenn der Bußgeldbescheid dem Betroffenen durch Niederlegung zugestellt worden war, ist ihm dann, wenn er unverschuldet nicht rechtzeitig Kenntnis von dem Bußgeldbescheid erlangt, im Grundsatz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Säumnis ist jedoch nicht unverschuldet, wenn der Betroffene noch während laufender Frist von der Niederlegung erfährt ...mehr

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§ 34 Rechtsbeschwerde / 1. Zur Einlegung

Rz. 35 Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beträgt eine Woche (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 341 StPO). Sie beginnt mit der Urteilsverkündung bzw. im Falle der Abwesenheit des (in der Hauptverhandlung nicht durch einen Verteidiger vertretenen) Betroffenen mit der Zustellung des Urteils und zwar auch dann, wenn das Urteil nicht mit Gründen versehen war, obwohl die V...mehr

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§ 46 Allgemeines zu §§ 229 ... / 4. Strafantragsfrist

Rz. 26 Der Strafantrag ist innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Tat zu stellen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist, so dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann (BGH bei Tolksdorf, DAR 1995, 191).mehr