Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Offenkundigkeit einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

Leitsatz Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist. Normenkette GVG § 72 Abs. 2; WEG § 43 Nr. 1; ZPO § 233 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vor ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine nachträgliche Änderung der Stromsteuerfestsetzung bei Versäumung der Antragsfrist

Leitsatz 1. Die Festsetzungsfrist für einen Entlastungsan­spruch nach § 10 Abs. 1 StromStG beginnt mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Anspruch durch die steuerbegünstigte Verwendung des Stroms zu betrieblichen Zwecken entstanden ist. 2. Wird eine im Abrechnungszeitraum entnommene Strommenge entgegen § 18 Abs. 4 Nr. 1 StromStV a.F. innerhalb der Antragsfrist im Antrag ni...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 493 Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, § 55 Abs. 2 FamGKG, kann Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt, § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Der Anwalt hat ein eigenes Beschwerderecht, § 32 Abs. 2 RVG. Die Beschwerde findet auch statt, wenn sie da...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 5. Beiordnung eines Notanwalts

Rz. 42 Findet der Beteiligte keinen zur Vertretung bereiten Anwalt, ordnet der Vorsitzende ihm auf Antrag einen Rechtsanwalt bei, § 78 Abs. 5 FamFG. Rz. 43 Ist in einer Scheidungssache der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten, hat das Gericht ihm für die Scheidungssache und eine Kindschaftssache als Folgesache von Amts wegen zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtsz...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Die Beschwerde ist unzulässig." [5] 1. Das ArbG hat den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 RVG festgesetzt, während eine Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 32 RVG nicht erfolgt ist. Gegen diesen Beschluss kann von den Antragsberechtigten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG...mehr

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zfs 09/2017, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… 1. Die Frist zur Begründung der Berufung (§ 520 Abs. 2 ZPO) ist durch das unvollständige und insb. ohne Unterschrift eingegangene Telefax nicht gewahrt worden. Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde geltend, das BG sei pflichtwidrig nicht allen aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkten dafür nachgegangen, dass die Berufungsbegründungsschrift doch rechtzeitig in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung .[1] Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen Verfahrensfeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO [1]; als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Ric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Belehrung über die Frist

Rz. 18 Zentraler Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Frist, innerhalb derer der Rechtsbehelf einzulegen ist. Erforderlich ist ein Hinweis auf die Fristdauer sowie eine verständliche Erläuterung zum Fristbeginn.[1] Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass die Belehrung alle zur Berechnung der Klagefrist im Einzelfall erforderlichen Informat...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 29 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung im Rahmen eingeschränkter oder uneingeschränkter Mandate geforderte Beratung und Belehrung nicht möglich. Sie steht zwar abstrakt an erster Stelle in der Prioritätensetzung, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger "verhaltensbedingte" Ursache für Regressansprüche ge...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Organisation des Büros

Rz. 52 Die Rechtsprechung erwartet vom Anwalt auch eine Büroorganisation,[183] die reibungslose Abläufe gewährleistet, so dass Akten nicht verlegt und materielle oder prozessuale Fristen nicht versäumt werden können. Im Rahmen der gesetzeskonformen Büroorganisation darf der Anwalt auch delegieren, aber nicht jeden Vorgang. Die Rechtsberatung obliegt ihm allein.[184] Kostenfes...mehr

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Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.3 Wiederaufleben der Rechtshängigkeit

Rz. 9 Eine bereits beendete Rechtshängigkeit kann in wenigen Fällen wieder aufleben. Sie lebt wieder auf, wenn eine Ergänzung des Urteils nach § 140 Abs. 1 beantragt wird, wenn eine Fortsetzung des Verfahrens beantragt wird, etwa weil die Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs (BSG, Urteil v. 28.11.2002, B 7 AL 26/02 R, SozSich 2004 S. 143) oder einer Klagerücknahme geltend g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.3 Gerichtssprache

Rz. 51 Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Satz 1 GVG). Nicht berührt wird das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen (§ 184 Satz 2 GVG). Plattdeutsch und jede deutsche Mundart ist deutsch i. S. d. Vorschrift (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 61 Anm. 5). Friesisch ist nicht deutsch. Friesisch ist keine Mundart, sonde...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung des Antragstellers wegen wirtschaftlichen Unvermögens

ZPO § 233 Leitsatz 1. Die Versäumung einer Frist ist unverschuldet und einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei unterbleibt. 2. Voraussetzung hierfür ist, dass die Partei bis zum Ablauf der Frist einen den gesetzlichen Anforderungen entspre...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / Leitsatz

1. Die Versäumung einer Frist ist unverschuldet und einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei unterbleibt. 2. Voraussetzung hierfür ist, dass die Partei bis zum Ablauf der Frist einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Antrag au...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Bereits mit Schreiben vom Vortag, dem 3.2.2016, hatte der Prozessbevollmächtigte bei der Rechtsschutzversicherung des Kl. unter Hinweis auf die ablaufende Berufungsfrist um Erteilung der Deckungszusage für die Durchführung der Berufung gebeten. Diese hat der VR am 19.2.2016 versagt, wobei er darauf hinwies, dass der Kl. eine begründete anwaltliche Stellungnahme veranl...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / Sachverhalt

Der Kl. wurde durch einen Faustschlag des G schwer verletzt. G wurde unter Berücksichtigung einer Zahlung von 5.000 EUR zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 200.000 EUR und weiterer 12.000 EUR verurteilt. Über sein Vermögen wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Der Kl. nahm die Bekl. als Haftpflichtversicherer des G auf Zahlung und Feststellung der Ersatzpflich...mehr

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zfs 8/2017, Beck/Berr/Schäpe: OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, C.F. Müller, 7. Aufl. 2017, 584 Seiten, 64,99 EUR, ISBN 978-3-8114-3967-2

Aus dem ADAC-Autorenteam (Schäpe, Kärger, Nissen und Bergmann) ist Bergmann ausgeschieden. Für ihn ist Heberlein eingesprungen. Das Werk ist, wie bisher, in neun Teile (OWiG, Haltertragungspflicht, Fahrtenbuchanordnung, Fahreignungsregister, Bußgeldkatalog, Messverfahren, Anwaltshonorar, Umgang mit Rechtsschutzversicherern und OWi-Verfahren im Ausland) gegliedert. Der Anhang...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Grenzen der digitalen Betriebsprüfung, insbesondere der Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

Leitsatz 1. Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fristen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Fristen sind abgegrenzte, bestimmte oder jeweils bestimmbare Zeiträume (vgl BFH 203, 26 = BStBl 2003 II, 898). Für die Berechnung von Fristen vgl § 108 AO (> Anh 10.1). Fälligkeitstermine geben das Ende einer Frist an (AEAO zu § 108). Härten, die sich aus einer Ausschlussfrist ergeben, führen nicht zur Verfassungswidrigkeit (vgl BFH 189, 401 ...mehr

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AGS 5/2017, Zustellung des ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Das ArbG hat den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 RVG festgesetzt, während eine Wertfestsetzung nach §§ 63 GKG, 32 RVG nicht erfolgt ist. Gegen diesen Beschluss kann von den Antragsberechtigten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG); eine verspätet...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.8 Weitere Anwendung der Abs. 1–3 auf Antrag

Rz. 79 Nach § 34 Abs. 14 KStG können bestimmte Körperschaften beantragen, die Abs. 1–3 für die KSt-Erhöhung statt der pauschalen Abgeltung nach Abs. 4–7 weiter anzuwenden. Regelungsgrund hierfür ist, dass die nach § 34 Abs. 14 KStG begünstigten Körperschaften regelmäßig einem öffentlichen oder gesetzlich festgelegten besonderen Zweck dienen und Ausschüttungen strukturell bed...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Einschränkung der Verlängerbarkeit von Fristen ab 2018

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist die Verlängerbarkeit der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen durch entsprechende Vorbehalte in Abs. 1 und Einfügung eines neuen Abs. 2 in die Vorschrift eingeschränkt worden. Die Regelung knüpft dabei an die Neufassung des § 149 Abs. 3 AO an, wonach bei Erstellung der Steuererkläru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 109 AO in seiner am 1.1.2017 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen, und auf Besteuerungszeitpunkte, die nach dem 31.12.2017 liegen.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt gilt weiterhin der § 109 AO a. F.[2] An der ab 1.1.2018 anwendbaren Fassung ist letztlich nur der Abs. 2 neu, der für Berater-Erklärungen nur noch...mehr

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zfs 4/2017, Auswirkung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Das VG geht von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der angegriffenen Entziehung der Fahrerlaubnis durch Bescheid v. 26.10.2016 und damit von einem fehlenden öffentlichen Vollzugsinteresse aus. Die Voraussetzungen der Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG lägen nicht vor, da der Antragsteller nach dem Fahreignungsbewertungssystem derzeit nicht acht,...mehr

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zfs 4/2017, Auswirkung der ... / Leitsatz

1. Die gerichtliche Überprüfung von Fahrerlaubnisentziehungen richtet sich in Klageverfahren nach der zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung geltenden Sach- und Rechtslage. Bei Durchführung eines Vorverfahrens nach §§ 68 ff. VwGO ist dies der Erlass des Widerspruchsbescheides. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage hat die Widerspruchsbe...mehr

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AGS 4/2017, Keine Umdeutung... / 3 Anmerkung

Im Rahmen der Kostenentscheidung nach einem Freispruch oder einer Einstellung wird von den Strafgerichten häufig übersehen, auch über die notwendigen Auslagen des Freigesprochen zu entscheiden. Die Verteidiger erkennen dann aber ebenfalls häufig nicht, dass die Kostenentscheidung unvollständig ist und keine Festsetzung der Verteidigerkosten erlaubt. Dieser Mangel kann nur im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 11 Die in den Spezialsteuergesetzen geregelten elektronisch zu erfüllenden Erklärungspflichten sind dann nicht zu beachten, wenn auf Antrag des Steuerpflichtigen das Vorliegen eines Härtefalles nach § 150 Abs. 8 AO festgestellt wurde, wobei sich eine Härte in zweierlei Hinsicht ergeben kann: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (z. B. aufgrund fehlender finanzieller Leistungsfä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2 Inhalt der Prüfungsanordnung

Rz. 8 Da die Prüfungsanordnung ein Verwaltungsakt ist[1], gilt für sie der Grundsatz der inhaltlichen Bestimmtheit nach § 119 Abs. 1 AO.[2] Da für die Prüfungsanordnung nach § 196 AO Schriftform vorgeschrieben ist[3], gilt auch § 119 Abs. 3 AO. Die Prüfungsanordnung muss daher die erlassende Behörde erkennen lassen und Unterschrift oder Namenswiedergabe des Behördenleiters u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.3.2 Gegenstand der Auskunftspflicht

Rz. 28 Die Auskunftspflicht nach § 89 Abs. 1 S. 2 AO ist auf die Verfahrensrechte und -pflichten (z. B. steuerliche Erklärungspflichten, Mitwirkungspflichten, Fristen, Rechtsbehelfe, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Beschränkung der Vollstreckung oder formales Außenprüfungsrecht) des Beteiligten beschränkt.[1] Rz. 29 Auskünfte über materielle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Besondere Hinweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 14 § 87a Abs. 2 AO legt fest, wie die Finanzbehörden zu verfahren haben, wenn ein elektronisch übermitteltes Dokument nicht bearbeitbar ist. Sie haben diesen Umstand dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen. Die Finanzbehörden sind hierdurch verpflichtet, eingehende elektronische Dokumente zeitnah darauf zu üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 10 Rechtsschutz

Rz. 37 Die Ablehnung der Bearbeitung elektronischer Dokumente trotz Zugangseröffnung und gesetzlich bestimmter Funktionsäquivalenz ist ein mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs[1] und ggf. der Verpflichtungsklage[2] anfechtbarer Verwaltungsakt. Die Nichtgewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[3] bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 87a Abs. 2 S. 1 AO sowi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.4 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung

Rz. 32 Eine Verletzung der Hinweis- oder Auskunftspflicht begründet einen Verfahrensfehler und führt zur Rechtswidrigkeit des in dem Verfahren ergangenen Verwaltungsakts, wenn nicht auszuschließen ist, dass dieser auf dem Verfahrensfehler beruht.[1] In solchen Fällen ist der Beteiligte im Rahmen des rechtlich Zulässigen so zu stellen, als wäre die finanzbehördliche Pflichtve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.2.2 Gegenstand der Hinweispflicht

Rz. 11 Die Hinweispflicht gilt für Erklärungen und Anträge. Eine Erklärung ist nach dem Normzweck jede Rechtshandlung, d. h. jedes erlaubte rechtswirksame Handeln, an das sich die für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Beteiligten im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtsfolgen knüpfen. Die rechtlichen Interessen können rechtsbegründenden, -verbessernden und/ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.1 Grundsatz der Amtssprache

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Amtssprache deutsch. Dies gilt sowohl für den schriftlichen als auch den mündlichen Vortrag der Behörde und der Beteiligten. Unter "deutsch" ist, jedenfalls im Schriftverkehr, in erster Linie die deutsche Hochsprache zu verstehen, daneben sind aber auch die Fach- und Umgangssprache prinzipiell zulässig. Außerdem können – jedenfalls bei mündli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2 Frist

Rz. 6 Die Änderung oder Nachholung der Zerlegung gem. § 189 AO ist durch S. 3 zeitlich begrenzt. Dieser ist Korrektiv dafür, dass die nachträgliche Berücksichtigung einer oder mehrerer hebeberechtigter Gemeinden in besonders schwerwiegender Weise auf die bisherige Zerlegung einwirken kann. Die Regelung eines gesteigerten Bestandsschutzes lindert nach BFH v. 7.9.2005, VIII R ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahren (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Überblick Unternehmer, die nicht im Inland zur Umsatzsteuer veranlagt werden, können sich unter bestimmten Voraussetzungen ihnen berechnete Umsatzsteuerbeträge beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen. Drittlandsunternehmer müssen Vergütungsanträge, die ab dem 1.7.2016 gestellt werden, grundsätzlich elektronisch stellen. Die Finanzverwaltung nimmt zu den sich daraus...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / II. §§ 335, 335a HGB (Ordnungsgeldvorschriften)

Tz. 206 § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld (1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung oder § 325a über die Pflicht zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlage...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / l) Rechtsfolgen bei Verstoß

Tz. 24 Ein Unterlassen der Offenlegung oder eine sonstige Verletzung der Offenlegungspflichten aus §§ 325 ff. HGB ist weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund.[41] Jedoch stellt der Verstoß gegen Form oder Inhalt der Pflicht nach § 325 HGB eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB dar. Vorgesehen ist danach ein Bußgeldverfahre...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) Gerichtliches Verfahren

Tz. 226 Die Beschwerde gem. § 335a Abs. 1 HGB kann gegen die Entscheidung, durch die das Ordnungsgeld festgesetzt oder der Einspruch oder der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen wird, sowie gegen die Entscheidung nach § 335 Abs. 3 Satz 5 HGB gerichtet werden. Subsidiär finden die Vorschriften des FamFG Anwendung. Die Beschwerde hat im Gegensatz zum Ein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / aa) Behördliches Verfahren

Tz. 220 Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz [269] durchgeführt.[270] Es ist kein Antrag erforderlich; das Bundesamt ermittelt von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob es gegen die Organmitglieder betrieben oder gegen die Gesellschaft vorgegangen werden soll (vgl. Tz. 213) steht der Behörde ein Auswahlermessen zu.[271] Tz. 221 Im Rahmen der Androhungsverfü...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Aufgebotsverfahren

Leitsatz Versäumt ein Nachlassgläubiger im Rahmen des Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung von Nachlassgläubigern den Anmeldezeitpunkt, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung ist auch dann noch rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Erlass des Ausschließungsbeschlusses bei dem zuständigen Gericht eingeht. Der Ausschließungsbeschl...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Leitsatz

Versäumt ein Nachlassgläubiger im Rahmen des Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung von Nachlassgläubigern den Anmeldezeitpunkt, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung ist auch dann noch rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Erlass des Ausschließungsbeschlusses bei dem zuständigen Gericht eingeht. Der Ausschließungsbeschluss gilt...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2016, 197 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Beschwerde sei zulässig. Die Beteiligten zu 3 und 4 seien beschwerdeberechtigt. Zwar sei nicht eindeutig, ob sie ihre Forderung auf eigenes Verhalten des Beteiligten zu 1, auf einen möglichen Ausgle...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 hat als Alleinerbe des im Jahr 2013 zum 31.12.1990, 24:00 Uhr, für tot erklärten Erblassers, seines Vaters, das Aufgebot zur Ausschließung von Nachlassgläubigern beantragt. Das Amtsgericht hat nach Aufforderung der Nachlassgläubiger, ihre Forderungen gegen den Nachlass bis spätestens zum 12.3.2015 anzumelden, der Beteiligten zu 2 die von ihr angemeldete F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Auskünfte

Rz. 11 Auskünfte sind, soweit sie sich auf Rechtsfragen beziehen, Meinungsäußerungen, soweit sie sich auf Tatsachen beziehen, Wissenserklärungen. Sie sind, im Gegensatz zu Zusagen, keine Verwaltungsakte, da sie keine auf einen Rechtserfolg gerichtete Willensakte einer Behörde sind.[1] Sie entfalten keine Bindung; auch eine Bindung aus Treu und Glauben kann sich i. d. R. nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Option zum Teil-Eink-Verfahren setzt einen Antrag voraus. Dieser kann formlos gestellt werden. UE kann der Antrag bis zur Bestandskraft der Veranlagung, in der er sich erstmals auswirkt (hierzu s Tz 18) widerrufen werden, ohne dass die Rechtsfolgen des § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG ausgelöst werden. § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG betr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.1.2 Regelungscharakter

Rz. 48 Verwaltungsakte i. d. S. sind Maßnahmen der Finanzbehörde im Verwaltungsverfahren [1] mit einem auf einer Willensentscheidung beruhenden Regelungscharakter.[2] Nach der Rspr. sind Verwaltungsakte z. B. auch: die Anrechnungsverfügung bei der Abrechnung eines Steuerbescheids nach § 36 Abs. 2 EStG, § 31 KStG, § 20 Abs. 1 GewStG [3]; die Arbeitgeberbescheinigung im Kindergeldv...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / VII. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO)

Rz. 19 War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 20 Verschulden liegt vor, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und ihm nach den gesam...mehr