Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / III. Die Heilung von Zustellungsmängeln

Rz. 322 Die Zustellung eines Schriftstückes ist regelmäßig kein Selbstzweck, sondern dient der Verwirklichung des Rechts auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 103 GG verankert ist. Insoweit stehen keine Gründe entgegen, eine Heilung von Zustellungsmängeln für den Fall vorzusehen, dass das zuzustellende Schriftstück dem Adressaten tatsächlich zugegangen ist. Rz. 323 Nach der f...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / c) Keine Zulassung bei Unanfechtbarkeit

Rz. 174 Wurde die Rechtsbeschwerde vom Beschwerdegericht zugelassen, bedeutet dies noch nicht in jedem Fall, dass sie auch tatsächlich statthaft ist. Der BGH[115] hat insoweit mehrfach entschieden, dass die Rechtsbeschwerde auch dann als unstatthaft und damit im Ergebnis als unzulässig zurückzuweisen ist, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde rechtsirrig zugelassen...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 4. Der Vorbehalt des Widerrufs des Vergleichs

Rz. 385 Nicht selten ergibt sich erst im Rahmen der mündlichen Verhandlung bzw. Beweisaufnahme, dass sich eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits anbietet. Wurde diese Möglichkeit mit dem Mandanten im Einzelnen noch nicht erörtert und ist dieser auch nicht im Termin zur mündlichen Verhandlung anwesend, so dass diese Erörterung nicht unmittelbar bzw. in einer kurzen...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / 1. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

Rz. 156 Die Rechtsbeschwerde trat an die Stelle der weiteren Beschwerde. Die §§ 568 Abs. 2, 793 Abs. 2 ZPO a.F., §§ 30b Abs. 3 S. 2, 74a Abs. 5 S. 3, 101 Abs. 2, 102 ZVG a.F. und § 53g Abs. 2 FGG wurden entsprechend angepasst. Rz. 157 Gleiches galt für die Vielzahl der Verordnungen oder Gesetze über die Ausführung bilateraler Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ge...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 3. Das Ruhen des Verfahrens

Rz. 516 Nach § 251 ZPO kann das Gericht auf Antrag beider Parteien das Ruhen des Verfahrens anordnen, wenn anzunehmen ist, dass wegen außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Die Vorschrift des § 251 ZPO findet auch im selbstständigen Beweisverfahren Anwendung, weil sie mit dessen Sinn und Zweck grundsätz...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 2. Der Urteilsergänzungsantrag ist fristgebunden

Rz. 169 Die Urteilsergänzungsfrist beträgt gem. § 321 Abs. 2 ZPO zwei Wochen. Sie ist keine Notfrist und keine andere in § 233 ZPO genannte Frist. Rz. 170 Eine Verkürzung der Urteilsergänzungsfrist kann gem. § 224 Abs. 1 S. 1 ZPO vereinbart werden, dürfte praktisch aber keine Relevanz haben. Rz. 171 Eine Fristverlängerung durch das Gericht ist nach § 224 Abs. 2 ZPO nicht mögli...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / cc) Elektronisches Dokument

Rz. 192 Die Einreichung der Berufung durch ein elektronisches Dokument regelt auch für das Berufungsverfahren § 130a ZPO.[303] Danach kann – ab 1.1.2022 gilt nach § 130d ZPO eine Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden – die Berufungsschrift als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden, sofern es für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet (§ 130a Abs...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / III. Erfolgsaussicht

Rz. 93 Nach dem Gesetzestext muss die mit der Prozesskostenhilfebewilligung beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf – tatsächlichen und rechtlichen – Erfolg haben (§ 114 ZPO).[155] Dies bedingt eine gewisse Wahrscheinlichkeit und daher keine Erfolgsgewissheit.[156] Es ist zwar unbedenklich, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe von d...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 3. Die Frist des § 320 ZPO

Rz. 131 Ist der Tatbestand trotz der weiten Einbeziehung der Entscheidungsgründe und der in Bezug genommenen Schriftsätze und Urkunden unrichtig, so muss der Bevollmächtigte erster Instanz oder der mit der Durchführung eines Berufungsverfahrens beauftragte Rechtsanwalt einen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO stellen. Rz. 132 Hinweis Dies gilt nicht nur dann, wenn ...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / 3. Die Frist der sofortigen Beschwerde

Rz. 33 Besondere Vorsicht verlangt die Fristenkontrolle im Beschwerderecht. Die Beschwerde ist als sofortige Beschwerde grundsätzlich an eine Frist gebunden. Sie ist innerhalb einer Notfrist, d.h. ohne Verlängerungsmöglichkeit durch den Richter, von zwei Wochen ab der Zustellung der anzufechtenden Entscheidung einzulegen, § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 34 Hinweis Die Frist ist na...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / IV. Rechtsmittel

Rz. 207 Die Beschlüsse im VKH-Verfahren sind mit der sofortigen Beschwerde gem. §§ 76 Abs. 2 FamFG, 567–572 ZPO anfechtbar. Die Frist beträgt in Abweichung von § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO einen Monat, § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO. Bei unverschuldeter Fristversäumung ist dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich, da hier die Monatsfrist nicht als Notfrist gesehen wird.[404]mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Balzer, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess, 3. Auflage 2011 Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Auflage 2017 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 76. Auflage 2018, zitiert: B/L/A/H-Hartmann Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast – Grundlagen, 3. Auflage 2009 Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 5. Auflage 2015 B...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / aa) Isolierter Prozesskostenhilfeantrag

Rz. 115 Es ist der bedürftigen Partei aus Kostengründen zu empfehlen, zunächst nur isoliert um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nachzusuchen und den Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der Berufungseinlegung zu kombinieren. Wird der Prozesskostenhilfeantrag unter Beachtung aller formellen Voraussetzungen innerhalb der Berufungsfrist gestellt, entstehen der um Prozesskos...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / bb) Kombination von Berufungseinlegung und Prozesskostenhilfeantrag

Rz. 120 Der Prozesskostenhilfeantrag kann auch unmittelbar mit der Berufungseinlegung erfolgen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Berufungseinlegung unter der Bedingung, dass dem Berufungskläger Prozesskostenhilfe bewilligt wird, unzulässig ist; bei missverständlichen Formulierungen ist aber eine Auslegung eröffnet.[184] Rz. 121 Die kombinierte Vorgehensweise setzt e...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / e) Wirksamkeit und Vertrauensschutz

Rz. 227 Der Berufungskläger, der innerhalb der Berufungsbegründungsfrist einen formwirksamen Antrag auf Fristverlängerung gestellt hat, genießt – was mit Blick auf ein etwaiges Wiedereinsetzungsgesuch bedeutsam ist – Vertrauensschutz, wenn die Gewährung der beantragten Fristverlängerung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.[346] Dies ist bei einem ersten Antr...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.1 Antragsteller und Antragsgegner

Rz. 27 Beteiligter des Verwaltungsverfahrens wird nach § 78 Nr. 1 AO der Antragsteller, also derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird.[1] Die Vorschrift hat nur insoweit Bedeutung, als der Antrag das Verwaltungsverfahren auslösen muss.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde nur auf Antrag tätig werden darf[3] oder der Antrag ein Verfahren auslöst, das...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Wahl der Pauschalierung

Rz. 19 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Unternehmer kann die Pauschalierung formlos wählen. Diese Erklärung hat am 10. Tag nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraum zu erfolgen, in dessen Besteuerungszeitraum der Durchschnittssatz angewendet werden soll (§ 23a Abs. 3 S. 1 UStG; BFH vom 30.03.1995, Az: V R 22/94, BStBl II 1995, 70). Um in der Praxis jedoch Unklarheiten und Di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.4 Antragsfrist

Rz. 106 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Vergütungsantrag ist gem. § 61 Abs. 2 S. 1 UStDV binnen neun Monaten nach Ablauf des Kj. zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden (vgl. § 38 AO) ist. Die Frist für die Abgabe von Anträgen auf Vorsteuervergütung für das Kj. 2009 wurde bis zum 31.03.2011 verlängert (BMF vom 01.11.2010, Az: IV D 3 – S 7359/10/10004, BStBl I 2010...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Allgemeines

Rz. 9 § 365 Abs. 3 AO entspricht inhaltlich § 68 FGO. Der ändernde bzw. ersetzende Verwaltungsakt ("neuer Verwaltungsakt") wird mit seinem Erlass kraft Gesetzes automatisch zum Gegenstand des anhängigen Einspruchsverfahrens gegen den geänderten oder ersetzten Verwaltungsakt ("alter Verwaltungsakt"). Der "alte Verwaltungsakt" ist nicht mehr Gegenstand des Einspruchsverfahrens...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / d) Der Vorbehalt der Rechte für das Nachverfahren

Rz. 125 Kann der Schuldner die Beweisführung für seine Einreden nicht seinerseits mit Urkunden oder dem Antrag auf Parteivernehmung führen, so ist es zur Wahrung seiner Rechte erforderlich, dass er dem im Urkundenprozess geltend gemachten Anspruch "widerspricht".[141] Rz. 126 In diesem Fall muss das Gericht nach § 599 Abs. 1 ZPO dem Beklagten die "Ausführung seiner Rechte" im...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan: Bestimmtheit

Leitsatz Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung "Wirtschaftsplan + Jahr" bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt. Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Normenkette WEG § 28 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer V ist bis 9.11.2013 zum Verwalter bestellt. N...mehr

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§ 6 Haftung / dd) Weiteres Verfahren

Rz. 134 Wird dem Antrag stattgegeben, so wird gem. § 434 Abs. 2 FamFG das Aufgebot erlassen. Die inhaltlichen Anforderungen an das Aufgebot enthält § 434 FamFG.[247] Das Aufgebot ist öffentlich bekannt zu machen, § 435 FamFG.[248] Rz. 135 Im Aufgebot ist den Gläubigern gem. § 458 FamFG anzudrohen, dass sie sich nur noch aus einem evtl. Nachlassüberschuss befriedigen können, s...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Berechnung der Monatsfrist

Rz. 51 Die Berechnung der Monatsfrist erfolgt nach den §§ 187 bis 193 BGB. Auf eines sei in diesem Zusammenhang deutlich hingewiesen: Die Monatsfrist gilt nach dem Willen des Gesetzgebers für alle eintretende Personen, wobei es auf die jeweilige Kenntnis vom Tod des Mieters ankommt und der Fristenlauf somit sehr individuell verlaufen kann.[68] Problematisch ist ohne Frage, d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 56 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 FGO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nur) für das finanzgerichtliche Verfahren, also für prozessuale Fristen (s. Rz. 2). Für das Verwaltungsverfahren, also auch das Einspruchsverfahren, gilt § 110 AO (s. Rz. 19). Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf eig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 110 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand obliegt dem Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat (§ 56 Abs. 4 FGO), und zwar in der hierfür erforderlichen Besetzung (BFH v. 11.05.2009, VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447). Die Entscheidung ergeht in Verbindung mit der Entsch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wiedereinsetzung (§ 126 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Versäumt ein Beteiligter (§ 78 AO) die rechtzeitige Anfechtung eines Steuerverwaltungsakts deshalb, weil dem Verwaltungsakt die nach § 121 AO erforderliche Begründung fehlt oder die nach § 91 AO erforderliche Anhörung unterblieben ist, so gilt nach § 126 Abs. 3 AO die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Diese gesetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Keine Wiedereinsetzung nach Zeitablauf

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht mehr gestellt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr verstrichen ist, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war (§ 110 Abs. 3 AO). Unter höherer Gewalt ist ein außergewöhnl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antragsbefristung und Antragsinhalt

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt grundsätzlich einen darauf gerichteten Antrag des Betroffenen voraus. § 110 Abs. 2 Satz 1 AO setzt für den Antrag eine Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses. Dies bedeutet gegenüber der entsprechenden Regelung in der FGO (§ 56 Abs. 2 Satz 1 FGO: zwei Wochen) eine Ausdehnung z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verhinderung ohne Verschulden

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann zu gewähren, wenn der Beteiligte an der Einhaltung der Frist (s. Rz. 2 f.) ohne Verschulden verhindert war. Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständigkeit, Entscheidungsart

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist diejenige Finanzbehörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat (§ 110 Abs. 4 AO). In der Regel wird über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Rechtsbehelf oder sonstigen befristeten An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die Frage der Frist...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich des § 110 AO erstreckt sich nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO auf alle gesetzlichen Fristen, die für Handlungen gesetzt sind, über die Finanzbehörden zu befinden haben. Dazu gehören vor allem die für außergerichtliche Rechtsbehelfe geltenden Rechtsbehelfsfristen (§ 355 Abs. 1 AO). Antragsfristen aller Art fallen unabhängi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 FGO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nur) für das finanzgerichtliche Verfahren, also für prozessuale Fristen (s. Rz. 2). Für das Verwaltungsverfahren, also auch das Einspruchsverfahren, gilt § 110 AO (s. Rz. 19). Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf eigener Art gegen die rechtlichen Folgen,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Antrag (§ 56 Abs. 2 FGO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag des Beteiligten zu gewähren (aber s. Rz. 11). Der Antrag ist fristgebunden: Er ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Abweichend davon beträgt die Frist bei Versäumung der Frist zur Begründung der Revision (§ 120 Abs. 2 Satz 1 FGO) oder der NZB ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 8. Unverschuldeter Rechtsirrtum

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein unverschuldeter Rechtsirrtum kann nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn er sich auf die rechtlichen Vorschriften über die einzuhaltende Frist oder die Form des fristgebundenen Handelns bezieht, nicht jedoch auf das materielle Recht (BFH v. 29.08.2017, VIII R 33/15, BStBl II 2018, 69). Bei Letzterem wird ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Krankheit

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Krankheit wird in der Praxis sehr häufig als Entschuldigungsgrund geltend gemacht. Oft lehnen die Finanzbehörden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dem Hinweis ab, dass der Betroffene durch die Krankheit nicht gehindert gewesen sei, den Rechtsbehelf fristgerecht einzulegen und ihn erst nach der Gesundung zu begründen. Auch auf di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Heilung durch Nachholung (§ 126 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer Heilung nach Erlass des Verwaltungsakts sind nur die in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO aufgezählten Mängel zugänglich. Die nachträgliche Beachtung der entsprechenden Verfahrens- oder Formvorschrift bewirkt, dass deren ursprüngliche Verletzung unbeachtlich, d. h. ohne jede Auswirkung (beachte aber § 126 Abs. 3 AO) ist. Tz. 4 Stand: 22. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen (§ 56 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu gewähren, wenn ein Beteiligter eine gesetzliche Frist versäumt hat, dies ohne sein Verschulden geschehen ist, er einen entsprechenden Antrag binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses durch die entsprechenden Tatsachen glaubhaft macht und die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Antrag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 55 Belehrung über Frist

Schrifttum Böwing-Schmalenbrock, Steuerbescheide wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung erst nach einem Jahr bestandskräftig?, DStR 2012, 444; Ruff, Zur Angabe des Behörden- oder Gerichtssitzes in der Rechtsbehelfsbelehrung, KStZ 2012, 112. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 FGO stellt den Zusammenhang zwischen der Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrung und der Kla...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Tatbestandliche Voraussetzung: fehlendes Verschulden

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben der Versäumung einer gesetzlichen Frist (s. Rz. 3) ist Voraussetzung für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, dass der Betroffene ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, Dabei wird das Verschulden eines Vertreters dem Vertretenen zugerechnet (§ 110 Abs. 1 Satz 2 AO). Das Gesetz spricht allgemein ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorsätzliche Fristversäumnis

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer eine Frist bewusst und gewollt verstreichen lässt (z. B. weil er den befristeten Rechtsbehelf für aussichtslos hält), handelt nicht unverschuldet. Ein eventueller Irrtum über den Beweggrund (das Motiv) für diese vorsätzliche Fristversäumnis ist unbeachtlich. Ein Rechtsirrtum kann für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Regel erfolgt die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Zurückweisung des nachgeholten Rechtsbehelfs bzw. der Ablehnung des nachgeholten befristeten Antrags. Die Entscheidung ist damit unselbstständiger Teil der Hauptsacheentscheidung (BFH v. 26.10.1989, IV R 82/99, BStBl II 1990, 277). Eine selbstständige E...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Büroversehen

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kommt es trotz einer ordnungsgemäßen Büroorganisation infolge eines "Büroversehens" zu einer Fristversäumnis, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, und zwar auch dann, wenn es sich um fristgebundene Handlungen des Berufsträgers selbst handelt, deren Durchführung er seinem eigenen Büro übertragen hat. Voraussetzung ist, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Alter

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hohes Alter kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in der Regel nicht rechtfertigen, weil der Betroffenen entsprechende Vorkehrungen treffen muss. Nur in selten Ausnahmefällen kann eine Wiedereinsetzung gewährt werden, wenn sich das Alter unerwartet auf den geistigen und körperlichen Zustand des Betroffenen ausgewirkt hat.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anfechtung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a AO ist der Ablauf der Festsetzungsfrist hinsichtlich des gesamten Steueranspruchs gehemmt, wenn ein Steuerbescheid ergangen und durch einen zulässigen Einspruch (s. §§ 347ff. AO) oder eine zulässige Klage (§§ 40f. FGO) angefochten worden ist. Unter "Klage" ist nicht nur die Anfechtungsklage zu verstehen, sondern jede ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Auswirkungen auf Fristen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 Abs. 3 und 4 AO behandeln den Einfluss fremdsprachlicher Anträge, Anzeigen oder Willenserklärungen auf den Beginn bzw. Lauf von Fristen. Soll durch das fremdsprachliche Vorbringen ein fristgebundenes Tätigwerden der Finanzbehörde ausgelöst werden, beginnt der Lauf der Frist nach § 87 Abs. 3 AO erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Fina...mehr