Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Prüfung der Zuständigkeit: ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B als ehemaligem Verwalter die Herausgabe von Verwaltungsunterlagen. Das AG gibt der Klage weitgehend statt. Das Urteil wird B am 28.8.2020 zugestellt. In der Rechtsmittelbelehrung wird das LG Dortmund als zuständiges Berufungsgericht bezeichnet. Die Berufung geht am 21.9.2020 beim LG Essen ein. Nachdem der gegnerische Pr... mehr

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Beschlussklage: Beklagter / 5 Hinweis

Problemüberblick Seit dem 1.12.2020 sind die Beschlussklagen, also die Anfechtungsklage (= die Klage im Fall), Nichtigkeitsklage und Beschlussersetzungsklage, nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Bis dahin waren die Beschlussklagen gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Für eine Übergangszeit war zu erwarten, dass Wohnungseige... mehr

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AGS 03/2022, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Die gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung der PKH/VKH-Differenzvergütung, JurBüro 2022, 1 Während sich die Gebühren des Wahlanwalts nach der Tabelle des § 13 RVG berechnen, erhält der im Wege der PKH/VKH beigeordnete Rechtsanwalt seine Gebühren nach der Tabelle des § 49 RVG, nach der sich bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.00... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mängel und ihre Auswirkungen

Rz. 79 [Autor/Stand] Wie bereits erwähnt, haben Zustellungsmängel (s. Rz. 77) oder die Nichteinhaltung gewisser Formalien (s. Rz. 75) keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids. Verstöße gegen die Vorschriften, die den Inhalt des Bußgeldbescheids betreffen, haben nur dann verfahrensrechtliche Folgen, wenn es sich um gravierende Mängel handelt, die die Umgrenzun... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsnatur, Form und Frist

Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Bußgeldbescheid stellt das OWiG z... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verfahren bei Abwesenheit des Betroffenen

Rz. 106 [Autor/Stand] Die Hauptverhandlung wird in Abwesenheit des Betroffenen geführt, wenn er nicht erschienen ist oder vom Erscheinen entbunden war (§ 74 Abs. 1 OWiG). Frühere Vernehmungen oder schriftliche Erklärungen des Betroffenen werden durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder durch Verlesung in die Verhandlung eingeführt. Bleibt der nicht vom Erscheinen entbu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungstätigkeit von Finanzbehörde und Steuer- und Zollfahndung

Rz. 57 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt, sind funktionell zuständige Ermittlungsorgane im steuerlichen Bußgeldverfahren die FinB und die Steuer- und Zollfahndung (s. Rz. 4 ff., 27, 41). Die FinB (BuStra) nimmt dabei grds. die Stellung der StA ein (§ 46 Abs. 2 OWiG, zu den Rechten und Befugnissen s. Rz. 27; § 385 Rz. 85 ff., 232 ff.). Aufgrund ihrer Sachkunde und Sachnähe... mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ein rechtsstaatliches Handeln kommt im Interesse der Rechtssicherheit nicht ohne gesetzliche Fristen aus. Das Einhalten dieser Fristen gehört auch zu den Aufgaben des Steuerberaters und ist erfahrungsgemäß oft eine Schwachstelle der Büroorganisation. Die Fehlerquote ist hoch (ein Drittel aller Haftpflichtfälle betrifft diesen Bereich) und der dadurch entstandene Schaden imme... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.3 Erstattungsverfahren

Rz. 35 Das Erstattungsverfahren ist nach § 50d Abs. 1 S. 3 EStG antragsabhängig. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Vergütungsschuldner ist aus eigenem Recht nicht antragsberechtigt.[1] Da § 50d Abs. 1 S. 11 EStG für das Freistellungsverfahren nicht gilt (Rz. 33g), ist bei Auseinanderfallen der Gläubigerstellung von der des Zurechnun... mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Formale Anforderungen an Schriftsätze – insbesondere zur Übermittlung per Fax

Rz. 146 Im Arbeitsgerichtsprozess gilt generell das Mündlichkeitsprinzip: Prozesshandlungen sind mündlich im Verfahren vorzunehmen (§§ 495, 128, 128 a ZPO, §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG). Für Erklärungen, die außerhalb der mündlichen Verhandlung abgegeben werden, besteht dagegen grundsätzlich das Erfordernis der Schriftlichkeit, und zwar selbst dort, wo dies gesetzlich nicht... mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Elektronische Dokumente als Schriftsätze

Rz. 147 Mit dem Formvorschriftenanpassungsgesetz,[150] das am 1.8.2001 in Kraft getreten ist, und mit dem ­Justizkommunikationsgesetz,[151] das am 1.4.2005 in Kraft getreten ist, wurden normative Grundlagen für die Einbeziehung elektronischer Daten in den Arbeitsgerichtsprozess sowie in die übrigen Prozessarten geschaffen. Zuletzt ist das Gesetz zur Förderung des elektronisc... mehr

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FF 07+08/2022, Erstausbildu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller sind die Söhne des Antragsgegners. Beide Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen. Sie leben im Haushalt ihrer Mutter. Diese erhält das staatliche Kindergeld. [2] Im vorliegenden Verfahren verlangten sie mit Antragsschrift vom 19.4.2021 Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Al... mehr

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FF 07+08/2022, Sachverständ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin, die sich im August 2016 getrennt haben und seit 2019 rechtskräftig geschieden sind, streiten um das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem gemeinsamen Sohn X, geb. am … 2013. Der letzte Umgang des Vaters mit … fand im August 2019 statt. [2] Der Antragssteller, der die Weigerungshaltung von X auf eine Beeinflussung der... mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b... mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.6 Entscheidung über die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis (Abs. 6)

Rz. 36 Unvollständige Antragsunterlagen sind durch den Hersteller zu ergänzen (Satz 1). Dazu hat der GKV-Spitzenverband eine angemessene Frist von längstens 6 Monaten zu setzen. Kürzere Fristen sind möglich. Rz. 37 Wenn die Frist nicht eingehalten wird, ist der Antrag ohne Ermessensspielraum abzulehnen (Satz 2). Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X). Ggf. ist bei ... mehr

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Klagefrist: Klage gegen die... / 5 Hinweis

Problemüberblick Seit dem 1.12.2020 (WEG-Reform) sind die Beschlussklagen, also die Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und Beschlussersetzungsklage, nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Bis dahin waren die Beschlussklagen gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Für eine Übergangszeit war zu erwarten, dass Wohnungseigentümer di... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 4 Dem Schutz des Beteiligten dient Abs. 3, der bestimmt, dass bei der Heilung der in Abs. 1 Nr. 2 und 3 aufgeführten Mängel des Verwaltungsakts Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 110 AO, zu gewähren ist, wenn durch diesen Mangel die rechtzeitige Anfechtung versäumt wurde. Systematisch bedeutet dies, dass das Fehlen des Verschuldens im Rahmen des § 110 AO unwiderleg... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Änderung mit Zustimmung des Steuerpflichtigen oder auf seinen Antrag (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst a AO)

Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerbescheide und diesen gleichgestellte VA (> Rz 4 ff) dürfen geändert werden (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst a AO; sog > Schlichte Änderung): mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schlichte Änderung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein > Steuerbescheid fehlerhaft, kann er anstatt iRe Einspruchsverfahrens (> Rechtsbehelfe) im Wege einer sog schlichten Änderung korrigiert werden. Im Wege der schlichten Änderung können nur Steuerbescheide, nicht jedoch ein anderer > Verwaltungsakt wie zB ein Haftungsbescheid (> Haftung für Lohnsteuer) oder eine Billigkeitsmaßnahme (> B... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Rechtsfolgen bei fehlender oder unzureichender Begründung

Rz. 24 Wird ein Verwaltungsakt ohne die erforderliche Begründung erlassen, liegt ein Verfahrensfehler vor. Der Verwaltungsakt ist zwar nicht nichtig, wohl aber anfechtbar. Der Mangel kann jedoch nach § 126 Abs. 2 AO bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzgerichtlichen Verfahrens geheilt werden. Einer Begründung bedürfen auch Ermessensentscheidungen.[1] Eine nicht... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.10.2 § 418 ZPO

Rz. 45 Die Beurkundung erbringt den vollen Beweis der Bekanntgabe, jedoch ist der Gegenbeweis möglich.[1] Die Zustellung ist daher i. d. R. an dem Tag bewirkt, der in der Zustellungsurkunde als Zustellungsdatum beurkundet ist. Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt selbst ein späteres Datum als das Zustellungsdatum ausweist, weil der Verwaltungsakt vordatiert ist. Jedoc... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.5 Vollständige Erfüllung

Rz. 53 Das Strafverfolgungsverbot für die einzelne Tat (Rz. 15) tritt endgültig ein, sobald die Auflagen erfüllt sind. Diese müssen beide erfüllt werden, und zwar vollen Umfangs.[1] Eine Teilleistung für die einzelne Tat löst das Verfolgungsverbot nicht aus, führt regelmäßig aber unter dem Gesichtspunkt der Schadenswiedergutmachung zu einer Strafmilderung.[2] Wirkt der Tatbe... mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 4. Einstellung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ein Verfahren kann bis zum Ende der COVID-19-Pandemie gem. § 205 StPO vorläufig eingestellt werden, wenn der Angeklagte aus Italien einreisen und Quarantänezeiten über sich ergehen lassen müsste.[119] Nach § 412, § 392 Abs. 7 S. 1 i.V.m. § 44 Satz 1 StPO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, den Einspru... mehr

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FF 10/2021, Kein Beginn der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 6.2.2019 beantragt, die Ehe der Beteiligten zu scheiden. Eine Zustellung der Antragsschrift an den Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, der diesen in einem früheren familiengerichtlichen Verfahren vertreten hatte, ist von dem Rechtsanwalt mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass das Mandat durch den A... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Frist und Form

Rz. 159 [Autor/Stand] Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem AG, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 Satz 1 StPO). Befindet sich der Angeklagte z.B. in U-Haft, so kann er den Einspruch auch bei dem zuständigen AG der Haftanstalt einlegen (§ 410 Abs. 1... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Form, Inhalt und Wirkung des Strafbefehlsantrags

Rz. 99 [Autor/Stand] Die förmlichen und inhaltlichen Anforderungen an den Strafbefehl ergeben sich aus § 409 Abs. 1 StPO . Die Vorschrift lautet: § 409 StPO Inhalt des Strafbefehls (1) Der Strafbefehl enthält: mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Rechtsnatur

Rz. 156 [Autor/Stand] Der Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ist wie die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. § 385 Rz. 840, 853) ein sog. Rechtsbehelf. Im Gegensatz zu den Rechtsmitteln (Beschwerde, Berufung, Revision), die auf eine Abänderung oder Beseitigung der Entscheidung durch ein höheres Gericht abzielen (Devol... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsmittel

Rz. 223 [Autor/Stand] Gegen den Verwerfungsbeschluss des AG außerhalb der Hauptverhandlung ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 411 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StPO); ebenso gegen die Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist (§ 46 Abs. 3 StPO). Rz. 224 [Autor/Stand] Gegen ein Urteil des AG nach Verhandlung über den Einspruch si... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verwerfung durch Beschluss

Rz. 195 [Autor/Stand] Zum Ganzen s. die tabellarische Übersicht in Rz. 25. Rz. 196 [Autor/Stand] Der verspätete oder sonst unzulässige Einspruch muss ohne Anberaumung einer Hauptverhandlung durch Beschluss verworfen werden (§ 411 Abs. 1 Satz 1 StPO), sofern keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. Rz. 160) zu gewähren ist[3]. mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / b) Beschwerdebegründung

In FG-Familiensachen ist eine Begründung der Beschwerde für ihre Zulässigkeit nicht erforderlich, § 65 Abs. 1 FamFG. In Ehe- und Familienstreitsachen ist die Begründung der Beschwerde hingegen eine Zulässigkeitsvoraussetzung, § 117 Abs. 1, 2 FamFG. Während der Prüfung des VKH-Antrages kann die Frist von 2 Monaten zur Begründung der Beschwerde nach § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG a... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 4 Rechtsfolgen der fehlenden Handlungsfähigkeit

Rz. 39 Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten ist eine notwendige Verfahrenshandlungs- und Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Fehlt dem Beteiligten die rechtliche oder natürliche Handlungsfähigkeit, so müssen die gesetzlichen Vertreter oder satzungs- bzw. vertragsgemäßen Organe für den Beteiligten handeln.[2] Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten, die im Zeitpunkt der Vornah... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.2 Unbeschränkte Verfahrenshandlungsfähigkeit

Rz. 14 Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine natürliche Person verfahrenshandlungsfähig, die nach bürgerlichem Recht (un-) beschränkt geschäftsfähig ist. Nach den zivilrechtlichen Vorgaben ist eine natürliche Person unbeschränkt geschäftsfähig, wenn diese zum einen volljährig i. S. v. § 2 BGB ist und zum anderen weder geschäftsunfähig oder lediglich beschränkt geschäftsfähig is... mehr

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FoVo 09/2021, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat einen vorläufigen Erfolg Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach §§ 567 Abs. 1, 793 ZPO; § 36 Abs. 4 S. 1 InsO zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Dem Schuldner war Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 GrStG)

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gemeinden haben gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Möglichkeit, die Grundsteuerfestsetzung für Steuerpflichtige, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu zahlen haben, durch öffentliche Bekanntmachung anstelle eines (individuellen) Steuerbescheids festzusetzen. Am Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner gemäß § 27 Abs.... mehr

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Wiedereinsetzung: Vertrauen... / 4 Die Entscheidung

Das LG Koblenz habe die beantragte Wiedereinsetzung rechtsfehlerfrei versagt. Der Prozessbevollmächtigte des K habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass das LG Mainz das Verfahren so rechtzeitig abgeben werde, dass die Akte vor Ablauf des 6.5. beim LG Koblenz eintrifft. Der gerichtlichen Fürsorgepflicht seien im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz enge Grenzen gesetzt... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beratung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beratung des Bürgers in steuerlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich Aufgabe der steuerberatenden Berufe. > Hilfe in Steuersachen, > Lohnsteuer-Hilfevereine, > Steuerberater. Nur in Lohnsteuersachen sind der > Arbeitgeber und die > Gewerkschaft zur Beratung der > Arbeitnehmer berechtigt (> Hilfe in Steuersachen Rz 7). Rz. 2 Stand: EL 127... mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus Mobilfunkverträgen geltend. Durch Urt. v. 6.5.2020 hat das Amtsgericht die Beklagte bei Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.445,81 EUR zu zahlen. Dieses Urteil ist der Beklagten am 18.5.2020 zugestellt worden. Mit am selben Tag beim Berufungsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 12.6.2020 hat d... mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 2 Anmerkung:

Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird. Denn die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist und die Wiedereinsetzung in eine solche Frist sind nicht zwei gleichrangig... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rn 24 Gegen die gerichtliche Feststellung der Annahme des Schuldenbereinigungsplans ist ein Rechtmittel nicht statthaft, da § 308 die sofortige Beschwerde nicht vorsieht (§ 6 Abs. 1).[65] Spätestens seit der Reform der Zivilprozessordnung zum 01.12.2002 sind "außerordentliche Rechtsmittel" wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht mehr statthaft.[66] Eine unzulässige soforti... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2 Schweigen als Einverständnis

Rn 25 Nach Abs. 2 Satz 1 wird das Einverständnis des Gläubigers unwiderleglich vermutet, wenn innerhalb der gesetzten Frist (s.o. Rdn. 12) keine Stellungnahme bei Gericht eingeht. Dem steht der Fall gleich, dass innerhalb der Frist nur eine unwirksame Stellungnahme eingeht, z.B. weil die Stellungnahme nicht ordnungsgemäß unterzeichnet oder fehlerhaft durch einen Vertreter er... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Gerichtliche Aufforderung und Hinweise (Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 Satz 2)

Rn 12 Das Insolvenzgericht fordert die im Schuldenbereinigungsplan genannten Gläubiger auf, binnen einer Notfrist von einem Monat zu den in § 305 Abs. 1 Nr. 3 genannten Verzeichnissen und zum Schuldenbereinigungsplan Stellung zu nehmen. Die Aufforderung muss wegen des Erfordernisses eines rechtssicher zu bestimmenden Fristbeginns im Regelfall förmlich zugestellt werden. Die ... mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts B als Pflichtverteidiger. Die Verurteilte beging am 10.11.2018 einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt, der am selben Tag zur Anzeige gebracht wurde. Sie wurde durch polizeiliches Schreiben zur Vernehmung als Beschuldigte geladen. Die Beschuldigte erschien zu diesem Termin ... mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 80 Beschränkt sich die unterlegene Partei auf ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichtes – "isoliertes" – Prozesskostenhilfegesuch (oder bringt sie ein solches neben einer unzulässigen Berufung an),[272] so wahrt dieses zwar weder die Berufungs- noch die Berufungsbegründungsfrist.[273] Der Partei kann aber, wenn sie dies innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beantr... mehr

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§ 28 Rechtsmittel / Literaturtipps

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / D. Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Für Berufungsverfahren in Schifffahrts- sowie in Rheinschifffahrtsachen sind folgende Zuständigkeitsgrundsätze zu beachten: Die in der Praxis häufig gestellte Frage, bei welchem Gericht eine Berufung einzulegen ist, beantwortet sich in formaler Anknüpfung danach, welches Gericht in welcher Funktion die Entscheidung getroffen hat, die mit dem Rechtsmittel angefochten we... mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsfrist

Rz. 58 Die für die Einlegung der Berufung zu beachtende Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,[180] spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 ZPO).[181] Die Zustellung[182] einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Urteils reicht – seit 1.7.2014 – aus... mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 3. Stationierungsschäden (Nato-Truppenstatut, NTS)

Rz. 161 Für Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass durch Handlungen oder Unterlassungen von Mitgliedern einer Truppe, die sich im Zusammenhang mit ihren Dienstobliegenheiten im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei innerhalb des Gebietes des Nordatlantikvertrags befindet, sowie ihres zivilen Gefolges (Art. 1 NTS) im Hoheitsgebiet des Aufnahmestaates einem Dritten ein ... mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 65 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt ebenfalls grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 520 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine unzulängliche Berufungsbegründung (siehe Rdn 118 ff.) kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden.[219] Der ... mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Einlegung der Berufung und damit verbundenes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 74 Die unmittelbare Einlegung der Berufung ist allerdings mit dem Nachteil verbunden, dass bei Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs die anfallenden Kosten – insbesondere auch bei einer Berufungsrücknahme (§ 516 Abs. 3 S. 1 ZPO) – von der Partei selbst aufzubringen sind. Im – parallel dazu betriebenen – Prozesskostenhilfeverfahren findet eine Kostenerstattung nicht sta... mehr