Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / b) Beschwerdebegründung

In FG-Familiensachen ist eine Begründung der Beschwerde für ihre Zulässigkeit nicht erforderlich, § 65 Abs. 1 FamFG. In Ehe- und Familienstreitsachen ist die Begründung der Beschwerde hingegen eine Zulässigkeitsvoraussetzung, § 117 Abs. 1, 2 FamFG. Während der Prüfung des VKH-Antrages kann die Frist von 2 Monaten zur Begründung der Beschwerde nach § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 4 Rechtsfolgen der fehlenden Handlungsfähigkeit

Rz. 39 Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten ist eine notwendige Verfahrenshandlungs- und Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Fehlt dem Beteiligten die rechtliche oder natürliche Handlungsfähigkeit, so müssen die gesetzlichen Vertreter oder satzungs- bzw. vertragsgemäßen Organe für den Beteiligten handeln.[2] Die Handlungsfähigkeit des Beteiligten, die im Zeitpunkt der Vornah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.2 Unbeschränkte Verfahrenshandlungsfähigkeit

Rz. 14 Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine natürliche Person verfahrenshandlungsfähig, die nach bürgerlichem Recht (un-) beschränkt geschäftsfähig ist. Nach den zivilrechtlichen Vorgaben ist eine natürliche Person unbeschränkt geschäftsfähig, wenn diese zum einen volljährig i. S. v. § 2 BGB ist und zum anderen weder geschäftsunfähig oder lediglich beschränkt geschäftsfähig is...mehr

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FoVo 09/2021, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat einen vorläufigen Erfolg Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach §§ 567 Abs. 1, 793 ZPO; § 36 Abs. 4 S. 1 InsO zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Dem Schuldner war Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 GrStG)

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gemeinden haben gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Möglichkeit, die Grundsteuerfestsetzung für Steuerpflichtige, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu zahlen haben, durch öffentliche Bekanntmachung anstelle eines (individuellen) Steuerbescheids festzusetzen. Am Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner gemäß § 27 Abs....mehr

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Wiedereinsetzung: Vertrauen... / 4 Die Entscheidung

Das LG Koblenz habe die beantragte Wiedereinsetzung rechtsfehlerfrei versagt. Der Prozessbevollmächtigte des K habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass das LG Mainz das Verfahren so rechtzeitig abgeben werde, dass die Akte vor Ablauf des 6.5. beim LG Koblenz eintrifft. Der gerichtlichen Fürsorgepflicht seien im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz enge Grenzen gesetzt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beratung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beratung des Bürgers in steuerlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich Aufgabe der steuerberatenden Berufe. > Hilfe in Steuersachen, > Lohnsteuer-Hilfevereine, > Steuerberater. Nur in Lohnsteuersachen sind der > Arbeitgeber und die > Gewerkschaft zur Beratung der > Arbeitnehmer berechtigt (> Hilfe in Steuersachen Rz 7). Rz. 2 Stand: EL 127...mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus Mobilfunkverträgen geltend. Durch Urt. v. 6.5.2020 hat das Amtsgericht die Beklagte bei Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.445,81 EUR zu zahlen. Dieses Urteil ist der Beklagten am 18.5.2020 zugestellt worden. Mit am selben Tag beim Berufungsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 12.6.2020 hat d...mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 2 Anmerkung:

Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird. Denn die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist und die Wiedereinsetzung in eine solche Frist sind nicht zwei gleichrangig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rn 24 Gegen die gerichtliche Feststellung der Annahme des Schuldenbereinigungsplans ist ein Rechtmittel nicht statthaft, da § 308 die sofortige Beschwerde nicht vorsieht (§ 6 Abs. 1).[65] Spätestens seit der Reform der Zivilprozessordnung zum 01.12.2002 sind "außerordentliche Rechtsmittel" wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht mehr statthaft.[66] Eine unzulässige soforti...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2 Schweigen als Einverständnis

Rn 25 Nach Abs. 2 Satz 1 wird das Einverständnis des Gläubigers unwiderleglich vermutet, wenn innerhalb der gesetzten Frist (s.o. Rdn. 12) keine Stellungnahme bei Gericht eingeht. Dem steht der Fall gleich, dass innerhalb der Frist nur eine unwirksame Stellungnahme eingeht, z.B. weil die Stellungnahme nicht ordnungsgemäß unterzeichnet oder fehlerhaft durch einen Vertreter er...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Gerichtliche Aufforderung und Hinweise (Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 Satz 2)

Rn 12 Das Insolvenzgericht fordert die im Schuldenbereinigungsplan genannten Gläubiger auf, binnen einer Notfrist von einem Monat zu den in § 305 Abs. 1 Nr. 3 genannten Verzeichnissen und zum Schuldenbereinigungsplan Stellung zu nehmen. Die Aufforderung muss wegen des Erfordernisses eines rechtssicher zu bestimmenden Fristbeginns im Regelfall förmlich zugestellt werden. Die ...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts B als Pflichtverteidiger. Die Verurteilte beging am 10.11.2018 einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt, der am selben Tag zur Anzeige gebracht wurde. Sie wurde durch polizeiliches Schreiben zur Vernehmung als Beschuldigte geladen. Die Beschuldigte erschien zu diesem Termin ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 80 Beschränkt sich die unterlegene Partei auf ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichtes – "isoliertes" – Prozesskostenhilfegesuch (oder bringt sie ein solches neben einer unzulässigen Berufung an),[272] so wahrt dieses zwar weder die Berufungs- noch die Berufungsbegründungsfrist.[273] Der Partei kann aber, wenn sie dies innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beantr...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / Literaturtipps

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsfrist

Rz. 58 Die für die Einlegung der Berufung zu beachtende Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,[180] spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 ZPO).[181] Die Zustellung[182] einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Urteils reicht – seit 1.7.2014 – aus...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / D. Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Für Berufungsverfahren in Schifffahrts- sowie in Rheinschifffahrtsachen sind folgende Zuständigkeitsgrundsätze zu beachten: Die in der Praxis häufig gestellte Frage, bei welchem Gericht eine Berufung einzulegen ist, beantwortet sich in formaler Anknüpfung danach, welches Gericht in welcher Funktion die Entscheidung getroffen hat, die mit dem Rechtsmittel angefochten we...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 3. Stationierungsschäden (Nato-Truppenstatut, NTS)

Rz. 161 Für Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass durch Handlungen oder Unterlassungen von Mitgliedern einer Truppe, die sich im Zusammenhang mit ihren Dienstobliegenheiten im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei innerhalb des Gebietes des Nordatlantikvertrags befindet, sowie ihres zivilen Gefolges (Art. 1 NTS) im Hoheitsgebiet des Aufnahmestaates einem Dritten ein ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 65 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt ebenfalls grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 520 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine unzulängliche Berufungsbegründung (siehe Rdn 118 ff.) kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden.[219] Der ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Einlegung der Berufung und damit verbundenes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 74 Die unmittelbare Einlegung der Berufung ist allerdings mit dem Nachteil verbunden, dass bei Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs die anfallenden Kosten – insbesondere auch bei einer Berufungsrücknahme (§ 516 Abs. 3 S. 1 ZPO) – von der Partei selbst aufzubringen sind. Im – parallel dazu betriebenen – Prozesskostenhilfeverfahren findet eine Kostenerstattung nicht sta...mehr

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§ 24 Vergleich / N. Prozessvergleich

Rz. 51 Rechtstatsächlichen Berichten zufolge,[129] liegt der ganz überwiegende Schwerpunkt der Vergleichstätigkeit in Haftpflichtfällen, in denen Versicherer beteiligt sind, im außergerichtlichen Bereich. Die Frage, ob vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen werden soll, stellt sich demnach also nur in den im Verhältnis zur Gesamtzahl der Geschäftsanfälle wenigen Fällen, in ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Weitere Fälle

Rz. 34 Weitere wichtige Kostengrundentscheidungsvorschriften sind:mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / V. Wiedereinsetzung in vorherigen Stand

Nach § 33 Abs. 5 RVG kann das Beschwerdegericht auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, wenn der Beschwerdeführer ohne eigenes Verschulden die Frist versäumt hat und die Beschwerde binnen zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses einlegt und die begründenden Tatsachen glaubhaft macht. Zu beachten ist auch hier die Zwei-Wochen-Frist ab Wegfall des Hinder...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / I. Sachverhalt

Der im Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beigeordnete Rechtsanwalt beantragte nach Vergleich im Termin die Festsetzung und Anweisung seiner PKH-Vergütung aus der Landeskasse. Aufgrund gekürzter Festsetzung (Teilablehnung) der beantragten Vergütung erhob der beigeordnete Rechtsanwalt Erinnerung nach § 55 Abs. 1 RVG, welche das Sozial...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / Leitsatz

Die Vorschriften über die Erinnerung und Beschwerde in Vergütungsfestsetzungsverfahren des RVG gehen denen des SGG als lex specialis vor. Daher ist die Beschwerde in PKH-Erinnerungsverfahren zulässig. Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3, 1 Abs. 3 RVG einzulegen. Fristwahrend ist gem. § 33 Abs. 7 S. 3 RVG ausschließlich d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 4 Die Pauschgebühren der VV 4100 ff. erfassen die gesamte Tätigkeit des Anwalts in den jeweiligen Verfahrensabschnitten. Hierzu zählen: Rz. 5 Innerhalb dieser Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

Rz. 242 Gegen den Beschluss, durch den der Geschäftswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 79), ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist auch statthaft, wenn sie das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Fr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) 1Der Antrag ist erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. 2Antragsberechtigt s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 81 In den §§ 33 Abs. 5, 56 Abs. 2 S. 1 wird das Verfahren über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geregelt, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet an der Einhaltung der Frist zur Einlegung der Beschwerde oder der weiteren Beschwerde nach § 33 Abs. 3 S. 3, Abs. 6 S. 4 verhindert war. Diese Vorschriften gehen als speziellere Regelungen für diese Verfahren den allge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Form und Frist/Beschwerdesumme

Rz. 74 Die weitere Beschwerde ist bei dem LG schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 33 Abs. 7) einzulegen, das sie zugelassen hat, damit dort zunächst eine Abhilfeprüfung durchgeführt werden kann (§ 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. Abs. 4 S. 1). Zur Einreichung als elektronisches Dokument vgl. Rdn 47 f. Beim OLG kann die weitere Beschwerde nicht rechtswirksam eingelegt we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Fristversäumung wegen unterlassener oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 84 Gem. § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Hat der Beschwerdeführer die Frist zur Einlegung der Beschwerde bzw. weiteren Beschwerde gegen die Erinnerungs- oder Beschwerdeentschei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gleichstellung von Mandant und Staatskasse

Rz. 158 Ein eindeutiger und damit leicht feststellbarer Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann aber ausnahmsweise im Festsetzungsverfahren nach § 55 zu berücksichtigen sein. So hat das OLG Hamm[332] eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit in einem Fall bejaht, in dem der beigeordnete Anwalt die Sorgerechts- und die Umgangs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einlegung bei demselben Gericht

Rz. 126 Nr. 10, 1. Hs. greift nur dann, wenn das Rechtsmittel bei demselben Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten wird. Da Berufung und Revision in Strafsachen bei dem Gericht einzulegen sind, dessen Entscheidung angefochten wird, dürfte diese Voraussetzung immer gegeben sein. Gleiches gilt für die Beschwerden nach VV 4145, 4146 (§ 306 Abs. 1 StPO), nach § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einlegung eines Rechtsmittels nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10

Rz. 30 Als Ausnahme zu § 17 Nr. 1 ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Ergänzung der VV Vorb. 4.1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem Gericht desselben Rechtszugs noch durch die Verfahrensgebühren nach VV 4102 ff. abgegolten wird. Dies gilt sowohl für die Einlegung der Berufung oder Sprungrevision beim AG als auch für die Einlegung der Revision beim LG.[6] Rz. 31...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerdefrist

Rz. 186 Die Beschwerde, auch die zugelassene Beschwerde, muss innerhalb von sechs Monaten eingelegt werden, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig geworden ist oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat (§ 68 Abs. 1 S. 3 GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG). Rz. 187 Ist allerdings der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt wo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung

Rz. 20 Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ist rechtlich nicht relevant. Die Festsetzung bzw. die gerichtliche Entscheidung ist wirksam. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird insbesondere ein gesetzlich ausgeschlossener Rechtsbehelf nicht eröffnet[36] und eine Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt.[37] Ist der Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung im RVG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Fristbeginn

Rz. 38 Ist die angefochtene Entscheidung nicht zugestellt und der Lauf der Beschwerdefrist damit nicht in Gang gesetzt worden,[107] findet § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO Anwendung.[108] Fristbeginn ist dann spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.[109] Bei schuldloser Versäumung der Beschwerdefrist kann binnen zwei Wochen Wiedereinsetzung in den vorigen Stan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschlussfrist und Entscheidung

Rz. 168 Nach Fristablauf kann der Urkundsbeamte den Vorgang sofort abschließen und einen etwaigen Überschuss an die Partei auskehren. Mit Weiterungen braucht er nicht zu rechnen, da im Interesse der Abrechnungsklarheit der Anspruchsverlust des beigeordneten Anwalts endgültig ist. Abs. 6 regelt eine Ausschlussfrist. Die Frist ist keine Notfrist; eine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich

Rz. 2 Das gerichtliche Verfahren beginnt, wie sich aus der Legaldefinition in Anm. zu VV 4104 ergibt, mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Hauptsacheverfahren

Rz. 40 In Zivilverfahren ist nach § 128 Abs. 1 ZPO in allen Instanzen grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Nach § 128 Abs. 4 ZPO können allerdings Entscheidungen, die nicht Urteile sind, grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei solchen Beschlussverfahren kann eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 daher nur ausnahmsweise, nämlich nur dann ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Form

Rz. 47 Die Beschwerde bedarf ebenfalls keiner Form. Sie kann gem. Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 7 S. 1 schriftlich eingelegt, zu Protokoll erklärt oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Die Einlegung durch elektronisches Dokument setzt aber voraus, dass in dem Verfahren, in dem der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung erhält, die anwend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 5113)

Rz. 7 Für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 5113. Rz. 8 Eine entsprechende Anwendung auf andere Verfahren, wie z.B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zulässig.[2] Rz. 9 Die Verfahrensgebühr ist eine Pauschalgebühr, die sämtliche Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren abdeckt (VV Vorb. 5.1 Abs. 2), einschließ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 6 Zu belehren ist über sämtliche Rechtsbehelfe, insbesondere also über die Da der Wortlaut der Vorschrift nur anfechtbare Entscheidungen erfasst, muss nicht belehrt werden, wenn kein R...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / I. Sachverhalt

Der BGH hat durch Beschl. v. 1.9.2020 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Görlitz, das den Angeklagten u.a. wegen besonders schweren Raubes verurteilt und Adhäsionsentscheidungen zugunsten des Neben- und Adhäsionsklägers getroffen hatte, als offensichtlich unbegründet verworfen. An dem Verfahren war der Nebenkläger beteiligt. Der hat am 9.11.2020 beantragt, ...mehr

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Anforderung an Rechtsbehelfsbelehrung wegen Klageerhebung durch elektronisches Dokument

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie in einer der nach § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint. Sachverhalt Die Familienkasse erließ einen Bescheid über die Aufhebung von Kindergeld und f...mehr

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FF 04/2021, Wiedereinsetzun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im Stufenverfahren auf Trennungsunterhalt in Anspruch. Das Familiengericht hat den Antrag in der Auskunftsstufe mit einem der Antragstellerin am 27.1.2020 zugestellten Teilbeschluss abgewiesen. Hiergegen hat die Antragstellerin rechtzeitig Beschwerde eingelegt. Nachdem eine Beschwerdebegründung nicht innerhalb der bi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beseitigung rechtskräftiger Entscheidungen

Rz. 47 [Autor/Stand] Umstritten ist die Behandlung der Verfolgungsverjährung nach Beseitigung rechtskräftiger Entscheidungen. Sie kann erfolgen durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Rechtsmittelfrist (§ 46 Abs. 2 StPO), Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 370 Abs. 2 StPO) oder Aufhebung eines Urteils durch das BVerfG (Art. 93, 100 GG, §§ 78, 79, 95 Abs. 2 BV...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Ende der Verfolgungsverjährung

Rz. 124 [Autor/Stand] Der Lauf der Strafverfolgungsverjährung endet mit Fristablauf oder sobald ein Urteil bzw. ein Strafbefehl rechtskräftig wird (zur Rechtskraft des Urteils s. § 385 Rz. 758; zur Rechtskraft des Strafbefehls s. § 400 Rz. 184 ff.)[2]. Allerdings läuft die Verfolgungsverjährung noch, solange die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung noch ausste...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.7 Weitere anwendbare Bestimmungen der ZPO

Rn 35 Entsprechend anwendbar sind weiter die §§ 136–144, 156 ZPO über die mündliche Verhandlung, hier über die Leitung, und die Ausübung der Sitzungspolizei (§§ 176-183 GVG), des Weiteren die Vorschriften der §§ 159 ff. ZPO über die Protokollierung. Rn 36 §§ 166 ff. ZPO über Zustellungen sind mit den besonderen Maßgaben der §§ 8, 9, 307 Abs. 1 Satz 3 entsprechend anwendbar, G...mehr