Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gerichtssprache

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Gerichtssprache verweist § 52 Abs. 1 FGO auf die §§ 184 bis 191 GVG. § 184 GVG Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. § 185 GVG (1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mäc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fahrlässige Fristversäumnis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt. Dabei ist auf die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen abzustellen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff). Der BFH geht in st. Rspr. davon aus, dass fahrlässig und damit schuldhaft i. S. des § 110 AO handelt, wer die für einen gewissenhaft und sachgem...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Begründungsfrist

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vom FG zugelassene Revision muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich begründet werden (zur Schriftform und zum elektronischen Rechtsverkehr s. § 64 FGO Rz. 2 und Erläuterungen s. § 52a FGO). Die Begründung ist – wie die Revision selbst – beim BFH (nicht beim FG!) einzureichen (§ 120 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 136 Kompensation der Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 136 Abs. 1 FGO betrifft die Aufteilung der Kostenpflicht zwischen den Prozessbeteiligten in den Fällen, in denen nicht einem Beteiligten die gesamten Kosten aufzuerlegen sind. Regelmäßig geschieht die Aufteilung durch Festsetzung von Bruchteilen. Diese beziehen sich auf die Summe sämtlicher Kosten i. S. von § 139 FGO, also einschließli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zur Bearbeitung ungeeignete Dokumente, § 87a Abs. 2 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 2 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung der Finanzbehörde, dem Absender eines elektronischen Dokumentes unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen, wenn das Dokument für die Bearbeitung nicht geeignet ist. Dabei muss sie die für den Empfang erforderlichen Rahmenbedingungen angeben, um dem Absender einen erneuten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 47 Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 47 FGO ordnet für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage an, dass die Klage innerhalb eines Monats nach der letzten Behördenentscheidung zu erheben ist. Eine spezielle Klagefrist enthält § 367 Abs. 2b Satz 5 AO (s. § 367 AO Rz. 30). Die Einhaltung der Klagefrist ist Sachentscheidungsvoraussetzung, die auch in der Revisionsinstanz ohn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge wächst der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hinein (für den Erben s. BFH v. 21.07.2016, X R 43/13, BFHE 255, 27). Das bedeutet, dass bei der Feststellung der Rechte und Pflichten, die den Rechtsnachfolger betreffen, so zu verfahren ist, als ob der Rechtsnachfolger...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vertretungszwang vor dem BFH (§ 62 Abs. 4 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich jeder Kläger Beteiligte vor dem FG selbst vertreten kann (Rz. 1), besteht vor dem BFH gem. § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO Vertretungszwang, und zwar auch für solche Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet wird (§ 62 Abs. 4 Satz 2 FGO), z. B. die Einlegung einer Beschwerde (§ 128 FGO). Hiergegen bestehen ke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 116 Abs. 1 FGO normiert die NZB als selbstständiges Rechtsmittel. Nach § 116 Abs. 2 FGO ist die NZB innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim BFH (nicht dem FG!) einzulegen. Eine Einlegung der Beschwerde beim FG wahrt die Frist nicht. Leitet des FG die Beschwerde weiter, ist der Tag des Eingangs beim BFH maß...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verletzt die Finanzbehörde die ihr obliegenden Fürsorgepflichten, wird dies bei dadurch bedingten Fristversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 110 Abs. 1 AO rechtfertigen. Je nach der besonderen Lage des Einzelfalles wird auch zu prüfen sein, ob eine Frist für die Stellung bestimmter Anträge oder die Abgabe konkreter E...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Angabe von Umfang und Grund der Vorläufigkeit (§ 165 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Angabe des Grundes der Vorläufigkeit dient dem Rechtsschutzinteresse des Stpfl. Das FA muss mitteilen, welche Umstände einer endgültigen Festsetzung entgegenstehen und hinsichtlich welcher Tatsachen es sich eine weitere Prüfung vorbehält (BFH v. 12.07.2007, X R 22/05, BStBl II 2008, 2; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 6...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Arbeitsüberlastung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Arbeitsüberlastung ist in der Regel kein Grund für Wiedereinsetzung (BFH v. 20.06.1968, II R 8/68, BStBl II 1968, 659; BFH v. 15.07.1999, V R 52/98, BFH/NV 2000, 98; FG SchlH v. 21.06.2017, 5 K 7/16, EFG 2017, 1405). Dies gilt sowohl für den Stpfl. selbst als auch für dessen Bevollmächtigten. Letzterer kann insb. nicht geltend machen, d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfolge

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung des Bescheids steht als Rechtsfolge im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (s. § 5 AO Rz. 3 ff.; BFH v. 11.10.2017, IX R 2/17, BFH/NV 2018, 322 m. w. N.; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 713; a. A. Koenig in Koenig, § 172 AO Rz. 15; von Groll in HHSp, § 172 AO Rz. 56 f.). Der BFH hat in st. Rspr....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Entscheidungsmöglichkeiten des BFH

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Lehnt der BFH die Zulassung der Revision ab, wird das Urteil des FG mit der Ablehnung rechtskräftig (§ 116 Abs. 5 Satz 3 FGO). Maßgeblich ist nicht die Bekanntgabe oder Zustellung an die Beteiligten, sondern die Herausgabe des Beschlusses zur Versendung. Für den Eintritt der Rechtskraft ist es ohne Belang, ob die Beschwerde als unzuläss...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90a Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Gerichtsbescheid

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 90a Abs. 1 FGO kann das Gericht in geeigneten Fällen durch Gerichtsbescheid (früher: Vorbescheid) entscheiden. Die Entscheidung, an der die ehrenamtlichen Richter gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 FGO nicht mitwirken, ergeht ohne mündliche Verhandlung. § 90a FGO stellt daher eine Ausnahme vom Grundsatz der mündlichen Verhandlung dar (s. § 90...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Störungen im Postbetrieb

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Störungen im Postbetrieb ist darauf abzustellen, ob bei Wahrung der erforderlichen Sorgfalt von einer normalen Zustellungsdauer ausgegangen werden konnte. Verzögerungen von einigen Tagen müssen nicht allgemein im Postverkehr in Rechnung gestellt werden. Der Bürger, der sich für die Einlegung und Begründung seiner Fristsachen der Pos...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 63 Passivlegitimation

Schrifttum Rozek, Verwirrspiel um § 78 VwGO? – Richtiger Klagegegner, passive Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation, JuS 2007, 601; Schellhammer, Zivilprozess, 15. Aufl. 2016. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 63 FGO stellt klar, wer im Klagensystem der FGO (§§ 40, 41 FGO) richtiger Beklagter i. S. von § 57 Nr. 2 FGO ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche öf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 97 Zwischenurteil über Zulässigkeit der Klage

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass eines Zwischenurteils (auch als Gerichtsbescheid, § 90a FGO) kommt nicht nur in dem genannten Fall, sondern allgemein dann in Betracht, wenn ein Streit über Prozessvoraussetzungen (s. § 95 FGO Rz. 2) positiv zu entscheiden ist und es den Umständen nach angebracht erscheint, dies mittels eines selbstständig anfechtbaren Urteils...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Abgabe an die Behörde (§ 45 Abs. 2 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 FGO kann das Gericht durch Beschluss eine unmittelbar erhobene Klage trotz Vorliegens der (fristgerechten und wirksamen) Zustimmung der zuständigen Behörde (Rz. 5 ff.) an diese zur Durchführung des Vorverfahrens abgeben. Die Entscheidung steht im Ermessen des FG. In zeitlicher Hinsicht ist die Abgabe an die Finanz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Klagefrist

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erhebung der Sprungklage ist fristgebunden. Die Frist von einem Monat beginnt nach § 47 Abs. 1 FGO mit der (wirksamen) Bekanntgabe (§ 122 AO) des Verwaltungsakts. Bei unverschuldeter Versäumung der Frist kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (§ 56 FGO; auch BFH v. 16.11.1984, VI R 176/82, BStBl II 1985, 266). Die Kl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Keine genügende Entschuldigung im Fall der Fristversäumung (§ 79b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Präklusion tritt bei Vorliegen der bereits genannten Voraussetzungen ein, wenn der Kläger die geforderten Tatsachen oder Beweismittel nicht beibringt oder wenn er der Aufforderung erst nach Ablauf der Ausschlussfrist nachkommt. Im letztgenannten Fall muss das Gericht prüfen, ob die Verspätung genügend entschuldigt war, und ggf. die G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Voraussetzungen bei Steuererklärungsfristen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 109 Abs. 2 AO ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) in das Gesetz eingefügt werden. Die Regelung findet erstmals Anwendung auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen; faktisch gilt die Regelung also ab 2018. Die Norm beschränkt die Möglichkeiten eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ermessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Setzung einer Ausschlussfrist für die Erfüllung der Aufforderungen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Dabei muss die Behörde ihre Entscheidung davon abhängig machen, ob sie im Nichtbetreiben des Verfahrens seitens des Einspruchsführers rechtsschutzfremde Motive erkennt, die lediglich der Verschleppung des Verfahrens dienen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 189 Änderung der Zerlegung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 189 AO betrifft ausschließlich die Änderung von Zerlegungsbescheiden i. S. des § 188 AO und regelt den Sonderfall, dass ein anspruchsberechtigter Steuerberechtigter übergangen, d. h. überhaupt nicht berücksichtigt worden ist, nicht aber den Fall, dass eine Gemeinde zwar berücksichtigt wurde, aber mit einem zu hohen oder zu niedrigen An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsbelehrung muss so beschaffen sein, dass der rechtsunkundige Bürger über seine Rechtsschutzmöglichkeiten hinreichend informiert wird. Nicht erforderlich sind zwar zweckmäßige, aber nicht notwendige Ausführungen, die den Empfänger eher verwirren als dienen (BFH v. 07.02.1977, IV B 62/76, BStBl 1977, 291). So muss nicht über die F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausschlusswirkung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat die Finanzbehörde dem Einspruchsführer ermessensfehlerfrei eine Ausschlussfrist gesetzt, dürfen nicht fristgerecht vorgebrachte Beweismittel und Erklärungen nicht mehr zu seinen Gunsten berücksichtigt werden. Es besteht ein gesetzliches Berücksichtigungsverbot. Ein Verzögerungserfordernis wie in § 79b Abs. 3 FGO besteht nicht. Aus §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Deutsch als Amtssprache

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 Abs. 1 AO stellt klar, dass das Besteuerungsverfahren in deutscher Sprache abgewickelt wird. Damit wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass Äußerungen der Behörden (Verwaltungsakte einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung; vgl. BFH v. 09.03.1976, VII R 102/75, BStBl II 1976, 440; BFH v. 21.05.1997, VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; FG Kö...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verfahren

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beteiligte der Wiederaufnahmeklage sind diejenigen, die im vorausgegangenen finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligte (§ 57 FGO bzw. § 122 FGO) waren (BFH v. 17.10.1990, I K 2/89, BFH/NV 1991, 751; BFH v. 27.10.1992, VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314). Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständiges Gericht ist grundsätzlich das Gericht, das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ordnungsgemäße Büroorganisation

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Angehörigen steuerberatender Berufe – insbes. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, aber auch für die Verwaltung – hat die Rechtsprechung Grundsätze darüber entwickelt, unter welchen Voraussetzungen durch diese verursachte Fristversäumnisse entschuldbar sind (vgl. BFH v. 24.02.2000, VII B 132/99...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Frist

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das beklagte FA muss seine Zustimmung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift erteilen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 FGO). Die Frist beginnt mit der Zustellung der Klage (§ 71 Abs. 1 FGO). Sie ist Ausschlussfrist, d. h. keiner Verlängerung (§ 54 Abs. 2 FGO, § 224 Abs. 2 ZPO) zugänglich. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fehlende Begründung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die fehlende Begründung führt nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts (BFH v. 17.03.2009, VII R 40/08, BFH/NV 2009, 1287 zum Schätzungsbescheid). Wird die Begründung nach § 126 Abs. 2 AO bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz des finanzgerichtlichen Verfahrens nachgeholt, ist die Verletzung der Begründungspflic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 129 Einlegung der Beschwerde

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 129 Abs. 1 FGO bestimmt die formellen Anforderungen an die Beschwerde. Sie ist – anders als Revision und NZB – bei FG einzulegen. Grundsätzlich ist Schriftform erforderlich (zum Schriftformerfordernis s. § 116 FGO Rz. 6). Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kann die Beschwerde nach Maßgabe des § 52a FGO in elektronisch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Hinzuziehung im Masseverfahren (§ 360 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 360 Abs. 5 AO trifft Regelungen über die Hinzuziehung von mehr als 50 Personen. Dabei ist der § 360 Abs. 5 AO ein besonderer Fall der notwendigen Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO. Die Regelung entspricht weitgehend der Vorschrift des § 60a FGO für das finanzgerichtliche Verfahren, wobei dort die Möglichkeit einer Einzelbekanntgabe ni...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einlegung der Revision

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einmonatige Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) beginnt für jeden Beteiligten mit der Zustellung des vollständigen, d. h. mit Tatbestand und Entscheidungsgründen sowie den sonstigen in § 105 Abs. 2 FGO bezeichneten Bestandteilen versehenen Urteils. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, ist an diesen zuzustellen. Die Zustellung an e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Kausalität

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischen der Versäumung der Frist und der schuldlosen Verhinderung muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen; d. h. es muss davon ausgegangen werden können, dass für den Fall des Fehlens des nicht verschuldeten Hindernisses die Frist gewahrt worden wäre. Steht jedoch fest, dass der Betroffene die Frist auch ohne die geltend gemachten ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rücknahme

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Prozesshandlungen sind ihrem Wesen nach grundsätzlich unwiderruflich und können nicht analog §§ 119ff. BGB angefochten werden (z. B. BFH v. 19.04.2016, IX B 110/15, BFH/NV 2016, 1060). Demnach ist z. B. ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 2 FGO) nicht frei widerrufbar, sondern nur dann, wenn sich die Prozesslage nach Ab...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln (§ 76 Abs. 3 FGO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 76 Abs. 3 FGO kann das FG nach seinem Ermessen Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b AO der Abgabenordnung gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden. Die Vorschrift biete...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Frist

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zustimmung bzw. den Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist zwar keine Frist vorgeschrieben. Die Behörde kann jedoch – abgesehen von dem Fall der Abhilfe eines Einspruchs oder einer Klage – den Steuerbescheid oder gleichgestellten Bescheid nur dann zugunsten des Stpfl. ändern oder aufheben, wenn und soweit dieser ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die Berechnung von Fristen und die Bestimmung von Terminen. Fristen sind Zeiträume, in deren Grenzen ein bestimmtes Verhalten oder ein bestimmtes Handeln gefordert wird, an dessen Unterlassen bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind. Sog. "eigentliche Fristen" sind Fristen, innerhalb derer Handlungen vorzunehmen sind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / e) Anträge und Wahlrechte

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine lediglich nachträgliche Ausübung eines Wahlrechts oder der Widerruf eines bereits ausgeübten Wahlrechts ist keine nachträglich bekannt gewordene Tatsache i. S. des § 173 AO, sondern Verfahrenshandlung (BFH v. 04.11.2004, III R 73/03, BStBl II 2005, 290; von Wedelstädt, AO-StB 2012, 150, 152 m. w. N.; AEAO Vor §§ 172–177, Nr. 8.5.5;...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verwaltungsakt als Einspruchsgegenstand

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruch ist mit Ausnahme des Untätigkeitseinspruches (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO; Rz. 26) nur gegen Verwaltungsakte statthaft. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kein Verwaltungsakt sind die Stellungnahme zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde (BFH v. 18.06.1975, I R 92/73, BStBl II 1975, 779), die Aufrechnungserklärung (FG Mchn v. 21....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fehlerhafte Verfahrenshandlungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entspricht eine Prozesshandlung nicht den persönlichen, formellen oder inhaltlichen Erfordernissen (Rz. 2 ff.) und verstößt deshalb gegen die Verfahrensvorschriften, so ist sie deshalb nicht unwirksam oder nichtig, sondern lediglich fehlerhaft. Dabei ist zwischen heilbaren und unheilbaren Fehlern zu unterscheiden. So kann die Unzulässigk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist das gegen Urteile oder – sofern nach § 90a Abs. 2 Satz 2 FGO zugelassen – Gerichtsbescheide der FG gegebene Rechtsmittel (zum Begriff des Rechtsmittels s. Vor §§ 115 bis 134 FGO). Sie findet grundsätzlich gegen alle Urteile des FG, also nicht nur gegen Endurteile, sondern auch gegen Zwischen-, Teil- und Grundurteile (§§ ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / f) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 182 Die nach § 39 FamFG für Beschlüsse vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang angeben.[152] Rz. 183 Auch eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung setzt die...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / cc) Kausalität zwischen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung und Fristversäumnis

Rz. 98 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 1 und 2 FamFG kommt aber nur bei Kausalität zwischen der fehlenden oder unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumnis in Betracht.[73] Daran mangelt es nicht nur bei einer anwaltlich vertretenen Partei, sondern auch bei einer sach- und rechtskundigen Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die A...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / cc) Oberlandesgericht als Beschwerdegericht

Rz. 104 Das Oberlandesgericht ist zuständig für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG. Rz. 105 Weiterleitung einer irrtümlich beim Beschwerdegericht eingegangenen Beschwerdeschrift an das zuständige Amtsgericht: Ist für das Beschwerdegericht ohne Weiteres ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ee) Form und Frist der Anfechtung

Rz. 552 Die Anfechtung muss durch den Erblasser persönlich erklärt werden, § 2282 Abs. 1 BGB; für einen geschäftsunfähigen Erblasser handelt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Betreuungsgerichts, § 2282 Abs. 2 BGB. Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2282 Abs. 3 BGB, und muss zu Lebzeiten des Vertragspartners diesem gegenüber erklärt wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 8 Übertragung von Dokumenten in Papierform in die führende elektronische Akte (§ 52b Abs. 6 FGO)

Rz. 38 § 52b Abs. 6 FGO befasst sich mit der Übertragung von Dokumenten in Papierform in die führende elektronische Akte. Die Regelung betrifft sowohl in Papierform eingereichte Dokumente der Beteiligten als auch etwaige noch vom Gericht erstellte Schriftstücke.[1] Auch wenn eine Regelung für den Fall fehlt, dass eine Übertragung eines Papierdokuments in eine elektronische F...mehr