Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 6.2 Frist

Der Steuerpflichtige hat einen Rechtsanspruch auf Erlass der Grundsteuer nach § 33 GrStG, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind. Der Steuerpflichtige muss den Erlassantrag allerdings bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. stellen.[1] Geht der Grundsteuerbescheid für den Erlasszeitraum dem Grundstückseigentümer nicht rechtzeitig zu o...mehr

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AGS 5/2018, Vollstreckungsg... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte Beschwerde des Antragsgegners gegen den Zweiten Versäumnisbeschluss des FamG ist als unzulässig zu verwerfen. 1. Gegen den Zweiten Versäumnisbeschluss des FamG findet gem. §§ 58 ff., 117 Abs. 1 FamFG die Beschwerde statt. 1.1. Die Beschwerde ist form- und fristgerecht erhoben worden. Die Zustellung des Zweiten Versäumnisbeschlusses an den Bevollmächtigten des Ant...mehr

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Jansen, SGG § 64 Berechnung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit Inkrafttreten des SGG im Wesentlichen unverändert geblieben. Lediglich durch Gesetz vom 10.8.1965 (BGBl. I S. 735) wurde Abs. 3 um die Worte "oder einen Sonnabend" ergänzt. "Frist" ist im Gegensatz zum Termin jeder begrenzte und bestimmte Zeitraum, mit dem ein Zeitpunkt gemeint ist (Hommel, in: Peters/Sautter/Wolff, SGG, 4. Aufl., 10/2010, § 64 A...mehr

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Jansen, SGG § 65 Richterlic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft nur richterliche Fristen, d. h. Fristen, die den Beteiligten durch den Vorsitzenden, den Berichterstatter oder (im Termin zur mündlichen Verhandlung) den Spruchkörper für die Vornahme einer Prozesshandlung gesetzt werden (s. Rz 5). Zuständig sind ferner der beauftragte und ersuchte Richter. Die Frist wird i. d. R. durch nicht anfechtbare richter...mehr

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FF 3/18 / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 10.1.2018 – XII ZB 451/17 Zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands ist auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet. Dabei ist regelmäßig davon...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.3 Begründungsmängel

Rz. 23 Die Verletzung der Begründungspflicht bewirkt regelmäßig nur die Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheids.[1] Nur besonders schwerwiegende und offenkundige Mängel können entsprechend der Evidenztheorie nach § 125 Abs. 1 AO ausnahmsweise die Nichtigkeit zur Folge haben, wenn der Haftungsbescheid nur die undetaillierte Angabe der Haftungssumme enthält[2]; ); die ihn erlass...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Verfahrenskostenhilfe

BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 13.9.2017 – 1 BvR 1998/17, FamRZ 2017, 1945 Der Antragsgegner eines Unterhaltsverfahrens kann durch den Erlass eines Versäumnisbeschlusses in Grundrechten, insbesondere dem Recht auf Rechtsschutzgleichheit, verletzt sein, wenn der Versäumnisbeschluss erlassen wurde, nachdem die Notfrist zur Verteidigungsanzeige fruchtlos verstrichen...mehr

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AGS 11/2017, Streitwertfest... / 1 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet gem. § 33 Abs. 8 S. 1 Hs. 2 RVG über die Gegenstandswertbeschwerde durch den Berichterstatter als Einzelrichter, da auch in erster Instanz der Berichterstatter als Einzelrichter entschieden hat, § 33 Abs. 8 S. 1 Hs. 1 RVG. Die Gegenstandswertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin nach § 33 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 2 S. 2 RVG, der ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Offenkundigkeit einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

Leitsatz Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist. Normenkette GVG § 72 Abs. 2; WEG § 43 Nr. 1; ZPO § 233 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vor ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine nachträgliche Änderung der Stromsteuerfestsetzung bei Versäumung der Antragsfrist

Leitsatz 1. Die Festsetzungsfrist für einen Entlastungsan­spruch nach § 10 Abs. 1 StromStG beginnt mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Anspruch durch die steuerbegünstigte Verwendung des Stroms zu betrieblichen Zwecken entstanden ist. 2. Wird eine im Abrechnungszeitraum entnommene Strommenge entgegen § 18 Abs. 4 Nr. 1 StromStV a.F. innerhalb der Antragsfrist im Antrag ni...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Die Beschwerde ist unzulässig." [5] 1. Das ArbG hat den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 RVG festgesetzt, während eine Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 32 RVG nicht erfolgt ist. Gegen diesen Beschluss kann von den Antragsberechtigten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG...mehr

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zfs 09/2017, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… 1. Die Frist zur Begründung der Berufung (§ 520 Abs. 2 ZPO) ist durch das unvollständige und insb. ohne Unterschrift eingegangene Telefax nicht gewahrt worden. Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde geltend, das BG sei pflichtwidrig nicht allen aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkten dafür nachgegangen, dass die Berufungsbegründungsschrift doch rechtzeitig in...mehr

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Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.3 Wiederaufleben der Rechtshängigkeit

Rz. 9 Eine bereits beendete Rechtshängigkeit kann in wenigen Fällen wieder aufleben. Sie lebt wieder auf, wenn eine Ergänzung des Urteils nach § 140 Abs. 1 beantragt wird, wenn eine Fortsetzung des Verfahrens beantragt wird, etwa weil die Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs (BSG, Urteil v. 28.11.2002, B 7 AL 26/02 R, SozSich 2004 S. 143) oder einer Klagerücknahme geltend g...mehr

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Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.3 Gerichtssprache

Rz. 51 Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Satz 1 GVG). Nicht berührt wird das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen (§ 184 Satz 2 GVG). Plattdeutsch und jede deutsche Mundart ist deutsch i. S. d. Vorschrift (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 61 Anm. 5). Friesisch ist nicht deutsch. Friesisch ist keine Mundart, sonde...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung des Antragstellers wegen wirtschaftlichen Unvermögens

ZPO § 233 Leitsatz 1. Die Versäumung einer Frist ist unverschuldet und einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei unterbleibt. 2. Voraussetzung hierfür ist, dass die Partei bis zum Ablauf der Frist einen den gesetzlichen Anforderungen entspre...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / Leitsatz

1. Die Versäumung einer Frist ist unverschuldet und einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei unterbleibt. 2. Voraussetzung hierfür ist, dass die Partei bis zum Ablauf der Frist einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Antrag au...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Bereits mit Schreiben vom Vortag, dem 3.2.2016, hatte der Prozessbevollmächtigte bei der Rechtsschutzversicherung des Kl. unter Hinweis auf die ablaufende Berufungsfrist um Erteilung der Deckungszusage für die Durchführung der Berufung gebeten. Diese hat der VR am 19.2.2016 versagt, wobei er darauf hinwies, dass der Kl. eine begründete anwaltliche Stellungnahme veranl...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / Sachverhalt

Der Kl. wurde durch einen Faustschlag des G schwer verletzt. G wurde unter Berücksichtigung einer Zahlung von 5.000 EUR zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 200.000 EUR und weiterer 12.000 EUR verurteilt. Über sein Vermögen wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Der Kl. nahm die Bekl. als Haftpflichtversicherer des G auf Zahlung und Feststellung der Ersatzpflich...mehr

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zfs 8/2017, Beck/Berr/Schäpe: OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, C.F. Müller, 7. Aufl. 2017, 584 Seiten, 64,99 EUR, ISBN 978-3-8114-3967-2

Aus dem ADAC-Autorenteam (Schäpe, Kärger, Nissen und Bergmann) ist Bergmann ausgeschieden. Für ihn ist Heberlein eingesprungen. Das Werk ist, wie bisher, in neun Teile (OWiG, Haltertragungspflicht, Fahrtenbuchanordnung, Fahreignungsregister, Bußgeldkatalog, Messverfahren, Anwaltshonorar, Umgang mit Rechtsschutzversicherern und OWi-Verfahren im Ausland) gegliedert. Der Anhang...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zu den Grenzen der digitalen Betriebsprüfung, insbesondere der Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

Leitsatz 1. Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die...mehr

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AGS 5/2017, Zustellung des ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Das ArbG hat den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 RVG festgesetzt, während eine Wertfestsetzung nach §§ 63 GKG, 32 RVG nicht erfolgt ist. Gegen diesen Beschluss kann von den Antragsberechtigten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG); eine verspätet...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.8 Weitere Anwendung der Abs. 1–3 auf Antrag

Rz. 79 Nach § 34 Abs. 14 KStG können bestimmte Körperschaften beantragen, die Abs. 1–3 für die KSt-Erhöhung statt der pauschalen Abgeltung nach Abs. 4–7 weiter anzuwenden. Regelungsgrund hierfür ist, dass die nach § 34 Abs. 14 KStG begünstigten Körperschaften regelmäßig einem öffentlichen oder gesetzlich festgelegten besonderen Zweck dienen und Ausschüttungen strukturell bed...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Einschränkung der Verlängerbarkeit von Fristen ab 2018

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist die Verlängerbarkeit der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen durch entsprechende Vorbehalte in Abs. 1 und Einfügung eines neuen Abs. 2 in die Vorschrift eingeschränkt worden. Die Regelung knüpft dabei an die Neufassung des § 149 Abs. 3 AO an, wonach bei Erstellung der Steuererkläru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 109 AO in seiner am 1.1.2017 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen, und auf Besteuerungszeitpunkte, die nach dem 31.12.2017 liegen.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt gilt weiterhin der § 109 AO a. F.[2] An der ab 1.1.2018 anwendbaren Fassung ist letztlich nur der Abs. 2 neu, der für Berater-Erklärungen nur noch...mehr

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zfs 4/2017, Auswirkung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Das VG geht von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der angegriffenen Entziehung der Fahrerlaubnis durch Bescheid v. 26.10.2016 und damit von einem fehlenden öffentlichen Vollzugsinteresse aus. Die Voraussetzungen der Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG lägen nicht vor, da der Antragsteller nach dem Fahreignungsbewertungssystem derzeit nicht acht,...mehr

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zfs 4/2017, Auswirkung der ... / Leitsatz

1. Die gerichtliche Überprüfung von Fahrerlaubnisentziehungen richtet sich in Klageverfahren nach der zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung geltenden Sach- und Rechtslage. Bei Durchführung eines Vorverfahrens nach §§ 68 ff. VwGO ist dies der Erlass des Widerspruchsbescheides. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage hat die Widerspruchsbe...mehr

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AGS 4/2017, Keine Umdeutung... / 3 Anmerkung

Im Rahmen der Kostenentscheidung nach einem Freispruch oder einer Einstellung wird von den Strafgerichten häufig übersehen, auch über die notwendigen Auslagen des Freigesprochen zu entscheiden. Die Verteidiger erkennen dann aber ebenfalls häufig nicht, dass die Kostenentscheidung unvollständig ist und keine Festsetzung der Verteidigerkosten erlaubt. Dieser Mangel kann nur im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 11 Die in den Spezialsteuergesetzen geregelten elektronisch zu erfüllenden Erklärungspflichten sind dann nicht zu beachten, wenn auf Antrag des Steuerpflichtigen das Vorliegen eines Härtefalles nach § 150 Abs. 8 AO festgestellt wurde, wobei sich eine Härte in zweierlei Hinsicht ergeben kann: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit (z. B. aufgrund fehlender finanzieller Leistungsfä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.3.2 Gegenstand der Auskunftspflicht

Rz. 28 Die Auskunftspflicht nach § 89 Abs. 1 S. 2 AO ist auf die Verfahrensrechte und -pflichten (z. B. steuerliche Erklärungspflichten, Mitwirkungspflichten, Fristen, Rechtsbehelfe, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Beschränkung der Vollstreckung oder formales Außenprüfungsrecht) des Beteiligten beschränkt.[1] Rz. 29 Auskünfte über materielle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Besondere Hinweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 14 § 87a Abs. 2 AO legt fest, wie die Finanzbehörden zu verfahren haben, wenn ein elektronisch übermitteltes Dokument nicht bearbeitbar ist. Sie haben diesen Umstand dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen. Die Finanzbehörden sind hierdurch verpflichtet, eingehende elektronische Dokumente zeitnah darauf zu üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.2.2 Gegenstand der Hinweispflicht

Rz. 11 Die Hinweispflicht gilt für Erklärungen und Anträge. Eine Erklärung ist nach dem Normzweck jede Rechtshandlung, d. h. jedes erlaubte rechtswirksame Handeln, an das sich die für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Beteiligten im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtsfolgen knüpfen. Die rechtlichen Interessen können rechtsbegründenden, -verbessernden und/ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 10 Rechtsschutz

Rz. 37 Die Ablehnung der Bearbeitung elektronischer Dokumente trotz Zugangseröffnung und gesetzlich bestimmter Funktionsäquivalenz ist ein mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs[1] und ggf. der Verpflichtungsklage[2] anfechtbarer Verwaltungsakt. Die Nichtgewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[3] bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 87a Abs. 2 S. 1 AO sowi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.4 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung

Rz. 32 Eine Verletzung der Hinweis- oder Auskunftspflicht begründet einen Verfahrensfehler und führt zur Rechtswidrigkeit des in dem Verfahren ergangenen Verwaltungsakts, wenn nicht auszuschließen ist, dass dieser auf dem Verfahrensfehler beruht.[1] In solchen Fällen ist der Beteiligte im Rahmen des rechtlich Zulässigen so zu stellen, als wäre die finanzbehördliche Pflichtve...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.1 Grundsatz der Amtssprache

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Amtssprache deutsch. Dies gilt sowohl für den schriftlichen als auch den mündlichen Vortrag der Behörde und der Beteiligten. Unter "deutsch" ist, jedenfalls im Schriftverkehr, in erster Linie die deutsche Hochsprache zu verstehen, daneben sind aber auch die Fach- und Umgangssprache prinzipiell zulässig. Außerdem können – jedenfalls bei mündli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2 Frist

Rz. 6 Die Änderung oder Nachholung der Zerlegung gem. § 189 AO ist durch S. 3 zeitlich begrenzt. Dieser ist Korrektiv dafür, dass die nachträgliche Berücksichtigung einer oder mehrerer hebeberechtigter Gemeinden in besonders schwerwiegender Weise auf die bisherige Zerlegung einwirken kann. Die Regelung eines gesteigerten Bestandsschutzes lindert nach BFH v. 7.9.2005, VIII R ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahren (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Überblick Unternehmer, die nicht im Inland zur Umsatzsteuer veranlagt werden, können sich unter bestimmten Voraussetzungen ihnen berechnete Umsatzsteuerbeträge beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen. Drittlandsunternehmer müssen Vergütungsanträge, die ab dem 1.7.2016 gestellt werden, grundsätzlich elektronisch stellen. Die Finanzverwaltung nimmt zu den sich daraus...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Aufgebotsverfahren

Leitsatz Versäumt ein Nachlassgläubiger im Rahmen des Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung von Nachlassgläubigern den Anmeldezeitpunkt, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung ist auch dann noch rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Erlass des Ausschließungsbeschlusses bei dem zuständigen Gericht eingeht. Der Ausschließungsbeschl...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Leitsatz

Versäumt ein Nachlassgläubiger im Rahmen des Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung von Nachlassgläubigern den Anmeldezeitpunkt, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung ist auch dann noch rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Erlass des Ausschließungsbeschlusses bei dem zuständigen Gericht eingeht. Der Ausschließungsbeschluss gilt...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2016, 197 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Beschwerde sei zulässig. Die Beteiligten zu 3 und 4 seien beschwerdeberechtigt. Zwar sei nicht eindeutig, ob sie ihre Forderung auf eigenes Verhalten des Beteiligten zu 1, auf einen möglichen Ausgle...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 hat als Alleinerbe des im Jahr 2013 zum 31.12.1990, 24:00 Uhr, für tot erklärten Erblassers, seines Vaters, das Aufgebot zur Ausschließung von Nachlassgläubigern beantragt. Das Amtsgericht hat nach Aufforderung der Nachlassgläubiger, ihre Forderungen gegen den Nachlass bis spätestens zum 12.3.2015 anzumelden, der Beteiligten zu 2 die von ihr angemeldete F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Auskünfte

Rz. 11 Auskünfte sind, soweit sie sich auf Rechtsfragen beziehen, Meinungsäußerungen, soweit sie sich auf Tatsachen beziehen, Wissenserklärungen. Sie sind, im Gegensatz zu Zusagen, keine Verwaltungsakte, da sie keine auf einen Rechtserfolg gerichtete Willensakte einer Behörde sind.[1] Sie entfalten keine Bindung; auch eine Bindung aus Treu und Glauben kann sich i. d. R. nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Option zum Teil-Eink-Verfahren setzt einen Antrag voraus. Dieser kann formlos gestellt werden. UE kann der Antrag bis zur Bestandskraft der Veranlagung, in der er sich erstmals auswirkt (hierzu s Tz 18) widerrufen werden, ohne dass die Rechtsfolgen des § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG ausgelöst werden. § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG betr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.1.2 Regelungscharakter

Rz. 48 Verwaltungsakte i. d. S. sind Maßnahmen der Finanzbehörde im Verwaltungsverfahren [1] mit einem auf einer Willensentscheidung beruhenden Regelungscharakter.[2] Nach der Rspr. sind Verwaltungsakte z. B. auch: die Anrechnungsverfügung bei der Abrechnung eines Steuerbescheids nach § 36 Abs. 2 EStG, § 31 KStG, § 20 Abs. 1 GewStG [3]; die Arbeitgeberbescheinigung im Kindergeld...mehr

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zfs 1/2017, Ausreichende Fa... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… II. 1. Die nach §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 S. 4, 238 Abs. 2 S. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. gefordert ist (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die angefochtene Entscheidung verletzt die Verfahrensgrundrechte der Bekl. auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutz...mehr

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zfs 1/2017, Ausreichende Fa... / Sachverhalt

Die Frist zur Berufungsbegründung war für den Bekl. bis zum 21.7.2015 verlängert worden. Am 20.7.2015 ging bei dem LG per Telefax ein mit "Berufungsbegründung" überschriebener Schriftsatz ein, dessen Übertragung auf der nicht vollständig übermittelten Seite 6 abbrach. Die Berufungsbegründung hatte eine Länge von 25 Seiten; auf der letzten Seite befand sich die Unterschrift d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Einwendungsfrist bei Abschlagsverteilungen (§ 194 Abs. 1)

Rn 2 Nach § 194 Abs. 1 können bei Abschlagsverteilungen Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis nur binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Ende der zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1, erhoben werden. Die einwöchige Einwendungsfrist ist – genau wie die Frist des § 189 Abs. 1 – eine Ausschlussfrist und kann dementsprechend weder vom Insolvenzgericht noch durch P...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine Mittellosigkeit entschuldigt die Fristversäumung grundsätzlich nur dann, wenn die bedürftige Partei ihrem Unvermögen, die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzubringen, dadurch Rechnung trägt, dass sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist bei dem Rechtsmittelgericht ein den Anforderungen des § 117 ZPO gerecht werdendes – vollständiges – Prozesskostenhilfegesuch einreicht...mehr

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ZAP 9/2016, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Feststellung ordnungsgemäßer Fax-Übermittlung

(BGH, Beschl. v. 1.3.2016 – VIII ZB 57/15) • Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, genügt es für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsgemäße Übermittlung an den Adressaten belegt und dieses vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird. Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem a...mehr

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ZAP 6/2016, Berufungsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

(BGH, Beschl. v. 15.9.2015 – VI ZB 37/14) • Ein Rechtsanwalt muss den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Dazu muss er ggf. veranlassen, ihm die Handakten vorzulegen. Hinweis: Nach den zur anwaltlichen Fristenkontrolle entwickelten Grund...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wegen der Unterschiede zwischen Gebührenstreitwert, Zuständigkeitsstreitwert und Beschwer ist es gerade im Mietrecht nicht immer ganz einfach den richtigen Wert und damit auch das richtige Rechtsmittel zu ermitteln. So beträgt der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage das Zwölffache und die Beschwer das 42-Fache der Monatsmiete. Da eine Nichtzulassungsbeschwerde zzt. noch g...mehr