Aus dem ADAC-Autorenteam (Schäpe, Kärger, Nissen und Bergmann) ist Bergmann ausgeschieden. Für ihn ist Heberlein eingesprungen. Das Werk ist, wie bisher, in neun Teile (OWiG, Haltertragungspflicht, Fahrtenbuchanordnung, Fahreignungsregister, Bußgeldkatalog, Messverfahren, Anwaltshonorar, Umgang mit Rechtsschutzversicherern und OWi-Verfahren im Ausland) gegliedert. Der Anhang aus der Vorauflage ist gestrichen. Viele verteidigungstaktische Hinweise, Schriftsatzmuster und Checklisten geben Anwälten, besonders Berufsanfängern, Hilfen an die Hand. Heberlein/Bergmann präsentieren einen kompakten Abriss über den Verlauf des Vor-, Zwischen- und Hauptverfahrens nebst Opportunitätsprinzip, Beteiligung, Geldbußen, Fahrverbot, Rechtsbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verjährung. Die Autoren stellen u.a. heraus, dass ein Gericht, will es von einem Regelfall vom Fahrverbot absehen, dies überzeugend begründen muss. Wer krankheitsbedingt auf ein Kfz angewiesen sei, müsse sich nach einem brandneuen Beschluss des OLG Bamberg (zfs 2017, 233 f.) sogar um eine Übernahme der Fahrtkosten gem. § 60 Abs. 1 S. 2 SGB V bemühen. Gelegentlich, etwa zum Verfahren in Abwesenheit, zur Ausnahme von Regelverboten oder bei beruflichen Nachteilen, sind die Rechtsprechungsnachweise ungeachtet vieler Zitate nur sporadisch ergänzt worden. Schäpe spricht bei der Fahrtenbuchanordnung die wesentlichen Aspekte unter Auswertung der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung an. Er stellt weiter das neue Fahreignungsregister nebst Bewertungssystem vor. Gründlich informiert Kärger im Kapitel "Geschwindigkeitsmessungen" über die in der Praxis verwendeten Geräte einschließlich Toleranzen, Fehlerquellen, Verwertbarkeit von Frontfotos und Messvideos, Polizeirichtlinien zur Verkehrsüberwachung, Messungen durch Kommunen und Private. Er weist darauf hin, dass Angaben in Messprotokollen mit Programmen wie z.B. von Google Maps kontrolliert werden können. Nissens ausführliche Einführung in das OWi-Verfahren im Ausland beinhaltet Vollstreckungsverfahren mit Schwerpunkten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verstößen im ruhenden Verkehr in sieben europäischen Ländern (Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweiz und Spanien). Mit Hilfe vorangestellter Stichworte kann man sich schnell orientieren. Nissen geht auch auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/413 EU (Halterdatenaustausch) in Deutschland – § 27 StVG n.F. – ein. Er zeigt auf, wie sich Betroffene, insbesondere in Halterhaftungsfällen, wehren können und dass sie sich nicht von einer Drohung von Inkassounternehmen mit einer SCHUFA-Eintragung bei widersprochenen Forderungen einschüchtern lassen sollen. Auch die Neuauflage dieses – mandatsgerechten – Werkes bleibt insbesondere für Anwälte ein wichtiges Hilfsmittel.

Autor: Ulrich Ziegert

RA und Notar a.D. Ulrich Ziegert, Lüneburg

zfs 8/2017, S. 430

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