Rz. 160

Erlässt der Richter den Strafbefehl und wird dieser dem Beschuldigten zustellt, hat er die Möglichkeit, Einspruch innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Beschlusses einzulegen (§ 410 StPO).

 

Rz. 161

Versäumt der Beschuldigte die Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl, oder legt er den Einspruch verspätet ein, steht der Strafbefehl einem rechtkräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 2 StPO).

 

Rz. 162

Legt der Beschuldigte verspätet Einspruch gegen Strafbefehl ein oder ist der Einspruch aus sonstigen Gründen unzulässig, wird der Einspruch durch Beschluss als unzulässig verworfen. Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde statt.

 

Rz. 163

Hat der Beschuldigte die Frist zur Einlegung des Einspruchs nicht schuldhaft versäumt, kann er gem. § 44 StPO einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Gem. § 45 StPO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der gleichzeitigen Einlegung des Einspruchs innerhalb einer Frist von einer Woche nach Wegfall des Hinderungsgrundes gestellt werden.

 

Rz. 164

Legt der Beschuldigte rechtzeitig Einspruch gegen den Strafbefehl ein, wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.

 

Rz. 165

Muster 11.8: Einspruch gegen den Strafbefehl

 

Muster 11.8: Einspruch gegen den Strafbefehl

Name Gericht

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen

Name Mandant

Geschäftszeichen

lege ich namens und in Vollmacht meines Mandanten gegen den am _________________________ (Datum) zugestellten Strafbefehl vom _________________________ (Datum) (ggf. Vertretungsanzeige)

Einspruch

ein.

Gleichzeitig beantrage ich, mir

Akteneinsicht

zu gestatten.

Ich bitte, die Akte über die Geschäftsstelle zwecks Abholung bereit zu legen und mich darüber telefonisch zu informieren/wahlweise: Ich bitte um Zusendung der Akte an meine Kanzleianschrift.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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