Rz. 160
Erlässt der Richter den Strafbefehl und wird dieser dem Beschuldigten zustellt, hat er die Möglichkeit, Einspruch innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Beschlusses einzulegen (§ 410 StPO).
Rz. 161
Versäumt der Beschuldigte die Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl, oder legt er den Einspruch verspätet ein, steht der Strafbefehl einem rechtkräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 2 StPO).
Rz. 162
Legt der Beschuldigte verspätet Einspruch gegen Strafbefehl ein oder ist der Einspruch aus sonstigen Gründen unzulässig, wird der Einspruch durch Beschluss als unzulässig verworfen. Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde statt.
Rz. 163
Hat der Beschuldigte die Frist zur Einlegung des Einspruchs nicht schuldhaft versäumt, kann er gem. § 44 StPO einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Gem. § 45 StPO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der gleichzeitigen Einlegung des Einspruchs innerhalb einer Frist von einer Woche nach Wegfall des Hinderungsgrundes gestellt werden.
Rz. 164
Legt der Beschuldigte rechtzeitig Einspruch gegen den Strafbefehl ein, wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.
Rz. 165
Muster 11.8: Einspruch gegen den Strafbefehl
Muster 11.8: Einspruch gegen den Strafbefehl
Name Gericht
(Anschrift)
In der Strafsache
gegen
Name Mandant
Geschäftszeichen
lege ich namens und in Vollmacht meines Mandanten gegen den am _________________________ (Datum) zugestellten Strafbefehl vom _________________________ (Datum) (ggf. Vertretungsanzeige)
Einspruch
ein.
Gleichzeitig beantrage ich, mir
Akteneinsicht
zu gestatten.
Ich bitte, die Akte über die Geschäftsstelle zwecks Abholung bereit zu legen und mich darüber telefonisch zu informieren/wahlweise: Ich bitte um Zusendung der Akte an meine Kanzleianschrift.
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
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