BGH, Beschl. v. 24.4.2018 – VI ZB 48/17

Eine Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist kann den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen.

BGH, Beschl. v. 28.2.2018 – XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936

Lässt das Beschwerdegericht analog § 44 FamFG auf eine Gegenvorstellung hin die Rechtsbeschwerde nachträglich zu, ohne festzustellen, dass seine ursprüngliche Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, objektiv willkürlich gewesen wäre oder den Instanzenzug unzumutbar und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt hätte, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (im Anschl. an Senatsbeschl. v. 5.7.2017 – XII ZB 509/15, FamRZ 2017, 1608 sowie BGH, Urt. v. 4.3.2011 – V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 = FamRZ 2011, 970 [LS.]).

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