Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 4. Beschränkung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts

Ist die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hätte also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass ihm neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne weiteres beigeordnet werden, weil durch seine Beiordnung Mehrkosten entstehen würden (...mehr

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ZAP 13/2015, Pflichtverteidiger: Zeitpunkt der Bestellung; inhaftierter Mandant

(LG Trier, Beschl. v. 5.6.2015 – 5 Qs 34/15) • Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist jedenfalls dann rückwirkend nach Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO zulässig, wenn der Antrag auf gerichtliche Beiordnung vor Verfahrensabschluss gestellt wurde und die Voraussetzungen des § 140 StPO zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen haben. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 2. Kanzlei innerhalb des Gerichtsbezirks

Hat der Anwalt seine Kanzlei an einem anderen Ort als dem, an dem sich das Gericht befindet, allerdings noch innerhalb des Gerichtsbezirks, ist eine eingeschränkte Beiordnung nach dem Gesetz nicht zulässig (st. Rspr. seit OLG Oldenburg AGS 2006, 110 m. Anm. N. Schneider = OLGR 2006, 189 = NJW 2006, 851 = FamRZ 2006, 629 = JurBüro 2006, 320 = MDR 2006, 777 = AnwBl 2006, 219 =...mehr

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ZAP 22/2015, Verfahrenskostenhilfe: Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

(OLG Hamm, Beschl. v. 24.9.2015 – 6 WF 89/15) • Der im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt kann jedenfalls dann neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch eine Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 VV RVG und außerdem eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG aus dem um den Mehrwert des Vergleichs erhöhten Wert beanspruchen, wen...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Beauftragung eines Wahlverteidigers

Beauftragt der Angeklagte, dem ein Pflichtverteidiger beigeordnet ist, zusätzlich einen Wahlverteidiger, endet die Beiordnung nicht automatisch, die Neumandatierung zwingt aber grundsätzlich zur Rücknahme der Beiordnung (Meyer-Goßner/Schmitt, § 143 Rn. 2). Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn das Fortbestehen des Pflichtverteidigerverhältnisses im Interesse sachgerechter Ver...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit/Betreuung

Ein Angeklagter, der in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist oder unter Betreuung steht, wird in aller Regel des Beistands eines Verteidigers bedürfen. Wer selbst bei der Regelung alltäglicher Dinge die Hilfe eines Betreuers benötigt, ist zur Selbstverteidigung in einem Strafverfahren kaum in der Lage. Hinweis: Ist ein Rechtsanwalt zum Betreuer des Angeklagten bestellt...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Konfliktverteidigung/Fehlverhalten des Verteidigers

Der Verteidigungsstil des vom Angeklagten benannten Verteidigers ist grundsätzlich kein geeignetes Ermessenskriterium. Eine Beiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der in Betracht kommende Verteidiger habe in früheren Verfahren eine nicht konfrontationsfreie Verteidigungsstrategie verfolgt bzw. eine sog. Konfliktverteidigung betrieben. Ebenso wie d...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Schwere der Tat

Die Schwere der Tat gebietet die Mitwirkung eines Verteidigers, wenn sich aus einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass dem Angeklagten einschneidende Rechtsfolgen drohen. Hierbei spielt vor allem die Straferwartung eine Rolle, es sind allerdings auch mittelbare Rechtsfolgen in die Prüfung einzubeziehen (sog. Gesamtstrafübel). a) Straferwartung Nach g...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / e) Analphabet

Analphabetismus allein begründet die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers nicht. Anders ist dies jedoch zu beurteilen, wenn zahlreiche Urkunden wesentlicher Teil der Beweisaufnahme sein werden (LG Verden StRR 2011, 166). Sind anhand früherer Vernehmungsprotokolle Vorhalte zu machen, wird der des Lesens nicht mächtige Beschuldigte ebenfalls zur Wahrung seiner Verfa...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Erforderliche Akteneinsicht

Die Notwendigkeit der Verteidigung als Folge einer schwierigen Sachlage kann sich auch daraus ergeben, dass der Angeklagte die Hauptverhandlung ohne Akteneinsicht, wie sie gem. § 147 StPO nur dem Verteidiger zusteht, nicht umfassend vorbereiten kann. Ist dies der Fall, etwa weil das Tatgeschehen eines früheren Verfahrens inzident geprüft werden muss (LG Essen StV 2011, 663),...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / nn) Inhaftierter Mandant – Entpflichtung

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn dem Beschuldigten keine ausreichende Gelegenheit gegeben wurde, zur Bestellung des Pflichtverteidigers Stellung zu nehmen (LG Landau StV 2015, 23 = NStZ-RR 2015, 117 [Ls.]; LG Siegen, Beschl. v. 20.8.2015 – 10 Qs 57/15).mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / dd) Bestellung – Unfähigkeit der Selbstverteidigung

Die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten richtet sich nach seinen geistigen Fähigkeiten, seinem Gesundheitszustand und den sonstigen Umständen des Falls. Eine Bestellung eines notwendigen Verteidigers kommt daher insbesondere in Betracht, wenn der Angeklagte unter Betreuung steht (LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 26.6.2015 – 2 Qs 118/15; s.a. OLG Hamm NJW 2003, 3286). Ist bei m...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten." Dazu war eine Expertenkommission einberufen worden, die bis zur Mitte dieser Wahlperiode Vorschläge erarbeiten sollte. Mitte Oktober war es nun soweit: Die Komm...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / a) Anhörungspflicht

Für die Erforderlichkeit einer Anhörung des Beschuldigten gilt die allgemeine Regelung in § 142 StPO. Nach dessen Abs. 1 S. 1 ist der Beschuldigte auch im Fall der Bestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO anzuhören und es ist ihm – ggf. innerhalb einer zu bestimmenden Frist – Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (eingehend dazu Heydenreich StraFo 20...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Umfang und Schwierigkeit der Beweisaufnahme

Ob die Sachlage schwierig ist, ist im Wege einer aus der Perspektive des Angeklagten vorzunehmenden Gesamtbetrachtung aller Einzelfallumstände festzustellen, und zwar unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs (SSW-StPO/Beulke, § 140 Rn. 39). Eine schwierige Sachlage kommt u.a. in Betracht, wenn die Feststellung der Täterschaft oder der Schuld eine umfangreiche Beweisaufnahme...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Straferwartung

Nach gefestigter Rechtsprechung ist ab einer Straferwartung von einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (Meyer-Goßner/Schmitt, § 140 Rn. 23 m.w.N.). Hinweis: Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass eine Freiheitsstrafe in dieser Größenordnung ernsthaft in Betracht kommt, einer ganz überwiegenden oder gar an Sicherheit grenzen...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, vorab feststellen zu lassen, dass seine Reise notwend...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls

Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, dass das Verfahren eingestellt wird, verdient er eine Zus...mehr

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ZAP 4/2017, Prozesskostenhilfe: PKH-Bewilligung für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde

(BVerfG, Beschl. v. 2.12.2016 – 1 BvR 2014/16) • Aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig, allerdings nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint. Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst u...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten erstattet. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die zur Durchführung der Angelegenheit erforderlichen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, mit f...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / aa) Auswahlkriterien – Allgemeines

Die Ortsferne des Kanzleisitzes des Verteidigers steht der Bestellung des gewünschten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nicht entgegen, wenn nicht ersichtlich ist, dass hierdurch eine sachdienliche Verteidigung des Angeklagten und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gefährdet würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.10.2014 – 1 Ws 162/14, StRR 2015, 181; OLG Jena, Beschl. v...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.1 • Auswahlkriterien, Allgemeines

Gründe, die gegen eine wirksame Verteidigung des Beschuldigten durch einen bestimmten Rechtsanwalt sprechen, sind bei der Entscheidung über die Bestellung als Pflichtverteidiger zu berücksichtigen. Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Verteidiger in Betracht kommenden Rechtsanwalts kann dessen Bestellung im Einzelfall entgegenstehen, wenn deshalb eine ge...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Sonstige Nachteile

Die Prüfung, ob dem Angeklagten im Verurteilungsfalle einschneidende Rechtsfolgen drohen, ist nicht auf die reine Straferwartung beschränkt. Vielmehr sind darüber hinaus auch mittelbare Nachteile, mit denen der Angeklagte zu rechnen hat, in die Prüfung einzubeziehen. In Betracht kommen hierbei u.a. aufenthaltsrechtliche Nachteile (insbesondere bei Betäubungsmittelstraftaten, §...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / III. Anspruch des Verletzten

§ 406g Abs. 1 StPO verschafft jedem Verletzten einen Anspruch auf Beistand durch einen psychosozialen Prozessbegleiter. Der Anspruch ist nicht auf Fälle besonders schwerwiegender Straftaten oder auf nebenklagefähige Delikte beschränkt und besteht über § 2 Abs. 2 JGG auch im Verfahren gegen Jugendliche. Eine Beiordnung durch das Gericht ist im Rahmen des § 406g Abs. 1 StPO al...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / d) Noch kein Verteidiger

§ 141 Abs. 1 StPO sieht die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Beschuldigten (nur) vor, wenn "der noch keinen Verteidiger hat". In § 141 Abs. 1 StPO wird die Vorschrift des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO nicht genannt. Die Ausnahme ist auch in die Regelung des § 141 Abs. 3 S. 4, der die Bestellung des Pflichtverteidigers regelt, nicht aufgenommen worden. Fraglich ist, ob ...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.13 • Entpflichtung/Umbeiordnung

Ein Pflichtverteidigerwechsel ist auch ohne wichtigen Grund ausnahmsweise zulässig und aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht geboten, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist, die Beiordnung des neuen Verteidigers keine Verfahrensverzögerung zur Folge hat und mit dem Verteidigerwechsel keine Mehrbelastung für die Staatskasse verbunden ist. Ein Ge...mehr

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Gesetzgebungsreport / 6. Effektivere Ausgestaltung des Strafprozesses

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher" auszugestalten. Zur Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens hat Bundesjustizminister Maas eine Expertenkommission eingesetzt, die im Oktober 2015 ihren Abschlussbericht mit Reformvorschlägen vor...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / I. Vorbemerkung

Nach wie vor beschäftigt sich die Rechtsprechung in erheblichem Umfang mit der Abrechnung der anwaltlichen Reisekosten. Dies betrifft zum einen die Frage, ob und in welchem Umfang die in einem gerichtlichen Verfahren unterlegene Partei die anwaltlichen Reisekosten des obsiegenden Gegners nach § 91 ZPO und vergleichbaren Erstattungsvorschriften anderer Verfahrensordnungen übe...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ff) Bestellung – Strafbefehlsverfahren

Die Bestellung nach § 408b StPO bezieht sich nur auf das Strafbefehlsverfahren und gilt nicht für die Hauptverhandlung (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.9.2014 – 1 Ws 126/14), ggf. kommt aber eine stillschweigende Bestellung in Betracht (OLG Saarbrücken, a.a.O.). Dass sich die Beiordnung nach § 408b StPO nur auf das Strafbefehlsverfahren und nicht auf eine Hauptverhandlung ers...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / c) Anwalt des Vertrauens

Der Beschuldigte hat auch bei einer Beiordnung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO das Recht, von einem "Anwalt seines Vertrauens" verteidigt zu werden (vgl. dazu die Gesetzesbegründung in der BT-Drucks 16/12098, S. 31 f. zur Regelung in § 142 Abs. 1 S. 1 StPO; Burhoff, EV, Rn 2765 ff.). Das bedeutet, dass der Beschuldigte die Möglichkeit haben muss, Kontakt – ggf. über den anwaltl...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / a) Überblick

Ist der Anwalt nicht im Gerichtsbezirk ansässig, kommt eine Beschränkung in Betracht, da nach § 121 Abs. 3 ZPO, § 78 Abs. 3 FamFG ein nicht in dem Bezirk des Prozess- oder Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden soll, wenn hierdurch besondere Kosten nicht entstehen. Bei der Feststellung der "besonderen Kosten", also der Mehrkosten gegenüber ei...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / c) Beschwerderecht des Rechtsanwalts

Und nochmals: Pflichtverteidiger aufgepasst ist auch das Fazit aus dem Beschluss des LG Berlin vom 14.12.2015 (534 Qs 142/15). In dem Verfahren hat das LG – anders als zuvor das AG – die "Unfähigkeit zur Selbstverteidigung" i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht. Begründung war, dass der Beschuldigte unter Betreuung mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden" stand und da...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 4. Unfähigkeit des Angeklagten zur Selbstverteidigung

Der Angeklagte ist zur Selbstverteidigung unfähig, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen oder die sich aus den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ergeben, nicht sicher gewährleistet ist, dass er in der Lage ist, der Verhandlung zu folgen, seine Interessen zu wahren und alle seiner Verteidigung dienenden Handlungen vorzunehmen. Hinweis: Die Unfähigkeit des Angeklagte...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 5. Grobe Pflichtverletzungen/Fehlverhalten

Kommt es im Verlauf des Verfahrens zu einem – massiven – Fehlverhalten des Verteidigers, kann dies einen wichtigen Grund für die Rücknahme der Bestellung darstellen. Liegen die Voraussetzungen für eine Ausschließung des Verteidigers gem. §§ 138a, 138b StPO vor, kommt eine Rücknahme der Beiordnung nicht in Betracht. Stattdessen ist das Ausschlussverfahren gem. §§ 138c, 138d St...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / pp) Rechtsmittel – Allgemeines

Die Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung ist wegen § 48 Abs. 2 BRAO, der ein eigenes Recht des Verteidigers auf Aufhebung der Beiordnung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorsieht, zulässig (OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2015 – 3 Ws 307/15). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OLG ist der ablehnende Beschluss auf Entpflichtung des Pf...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.5 • Bestellung, Nebenklage u.a.

Wenn ein Nebenkläger sich auf eigene Kosten rechtsanwaltlich vertreten lässt, ist – zumindest bei entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO – dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, obwohl § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO ausdrücklich nur auf die Beiordnung nach § 397a und 406g StPO Bezug nimmt (AG Salzgitter, Beschl. v. 5.1.2017 – 8 Ds 111 Js 54795/15). Nach ...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / gg) Bestellung – Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (BGH, Beschl. v. 9.9.2015 – 3 BGs 134/15, StRR 2015, 458; s.o. II. 1. a). Der Beschuldigte hat kein eigenes Antragsrecht (BGH, a.a.O.) Die in § 142 Abs. 1 S. 1 StPO...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / d) Beschleunigungsgebot

Insbesondere in Haftsachen kommt dem Beschleunigungsgebot hohe Bedeutung zu (BVerfG StV 2006, 251). Es schafft nicht nur eine besondere Verpflichtung des Gerichts, das Verfahren ohne vermeidbaren Zeitverzug zu betreiben, sondern kann auch dem Wunsch des Angeklagten, von einem bestimmten Rechtsanwalt verteidigt zu werden, entgegenstehen (Meyer-Goßner/Schmitt, § 142 Rn. 9a). Pr...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Schwierigkeit der Rechtslage

Die Rechtslage ist schwierig, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf noch nicht abschließend geklärte oder auf schwer zu beantwortende Fragen ankommt oder wenn es um schwierige Abgrenzungsfragen geht (Burhoff, Handbuch EV, Rn. 2199). Ausschlaggebend ist die Sicht eines juristischen Laien. Insbesondere in folgenden Konstellationen kann eine schwier...mehr

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Gesetzgebungsreport / 10. Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21.12.2015 (BGBl I, S. 2525), das zugleich die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 über die Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.14 • Inhaftierter Mandant, Allgemeines

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO gilt auch dann, wenn gegen den Beschuldigten in einem anderen Ermittlungsverfahren Untersuchungshaft vollstreckt wird (LG Halle, Beschl. v. 18.1.2016 – 3 Qs 2/16; a.A. LG Osnabrück, Beschl. v. 6.6.2016 – 18 Qs 17/16; vgl. zu der Problematik Burhoff, EV, Rn 2848 m.w.N.). Allerdings soll es nicht in jedem Fall der Beiordnung eines Verteidigers in andere...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / II. Abrechnung als Wahlverteidiger

Änderungen des § 53 RVG Bisher war die Frage, ob das Verbot des § 53 Abs. 2 S. 1 RVG für den Rechtsanwalt nur in seiner Eigenschaft als bestellter Beistand oder für ihn generell gilt mit der Folge, dass eine nachträgliche Bestellung als Beistand rückwirkend zum Wegfall der Wahlanwaltsvergütung führt und eine weitere Wahlanwaltsvergütung hindert, nicht eindeutig geklärt (vgl. ...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / VI. Kosten

Die Kosten für die Mitwirkung eines psychosozialen Prozessbegleiters werden durch eine Erhöhung der Gerichtsgebühren pauschal abgegolten. Hierzu ist ein neuer Abschnitt im GKG geschaffen worden (Gebührennummern 3150–3152). Die Gebühren erhöhen sich, je nach Verfahrensstadium, um 210–520 EUR. Das Gericht kann aber gem. § 465 Abs. 2 S. 4 StPO anordnen, dass die Erhöhung der Ger...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 2. Vernehmungsverbot

§ 141 Abs. 3 S. 4 StPO verlangt die unverzügliche Bestellung des Pflichtverteidigers (vgl. oben III. 2. c). Das soll dem Schutz des inhaftierten Beschuldigten dienen und möglichst frühzeitig das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK folgende Recht auf "wirksame" Verteidigung sichern. M.E. folgt daraus, dass in dem Zeitraum nach Beginn der Vollstreckung von U-Haft oder einstwe...mehr

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ZAP 2/2016, Neuregelungen i... / VI. Psychosoziale Prozessbegleitung (ab 1.1.2017)

Die weitreichendste Änderung ist m.E. ab dem 1.1.2017 in dem – dann neuen – § 406g Abs. 1 StPO (2017) enthalten. In der Vergangenheit musste das vermeintliche Opfer lediglich auf die Möglichkeit der sog. psychosozialen Prozessbegleitung hingewiesen werden. Ab dem 1.1.2017 garantiert § 406g Abs. 1 StPO (2017) ein solches Recht auf Beistand für den Verletzten und ein korrespond...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.9 • Bestellung, Antrag/Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (LG Stendal, Beschl. v. 26.11.2015 – 501 AR 9/15; s. auch BGH NJW 2015, 3383 = StRR 2015, 458 m. Anm. Barton). Das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK ergebende Re...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / IX. Formulierungsvorschlag für den Antrag auf Umgangsregelung

(volles Rubrum) Es wird beantragt, den Umgang des Antragstellers mit dem Kind , geboren am wie folgt zu regeln: Der Antragsteller ist berechtigt, das Kindmehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / c) Anspruch auf Verkehrsanwalt

Hat die Partei einen Anspruch auf einen Verkehrsanwalt (§ 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG), kann die Partei stattdessen einen an ihrem Sitz ansässigen Anwalt beauftragen, der zum auswärtigen Gericht fährt. Dessen Reisekosten sind dann bis zur Höhe der ersparten (zusätzlichen) Kosten eines Verkehrsanwalts aus der Landeskasse zu übernehmen. Diese Rechtsprechung geht zurück a...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.3 • Bestellung, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Für die Frage, ob eine schwierige Sach- und Rechtslage nach § 140 Abs. 2 StPO gegeben ist, ist auf den Zeitpunkt der Antragstellung für die Pflichtverteidigerbestellung abzustellen (LG Nürnberg-Fürth StRR 2015, 183). Kann die Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nicht umfassend vorbereitet werden, begründet das die Schwierigkeit der Sachlage (LG Bielefeld StraFo 2016, 512; LG...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / c) Unverzügliche Bestellung

Der Pflichtverteidiger ist nach § 141 Abs. 3 S. 4 StPO "unverzüglich" zu bestellen. Das bedeutet nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB grundsätzlich, dass der Pflichtverteidiger "ohne schuldhaftes Zögern" beigeordnet werden muss (vgl. dazu Heydenreich StraFo 2011, 263, 264; D. Herrmann StraFo 2011, 133, 136 f.; Jahn, a.a.O., S. 275, 288; ders. StraFo 2014, 177, 182, 1...mehr