Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 2. Prozesskostenhilfe

Rz. 144 Problematisch ist, ob dem Nachlasspfleger auch Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann. Grundsätzlich ist dabei hinsichtlich des Vermögens nur die vorhandene Nachlassmasse zu berücksichtigen. Der Nachlasspfleger muss dann einen Antrag für die unbekannten Erben und ein Nachlassverzeichnis als Anlage beifügen. Aus nahe liegenden Gründen kann der Nachlasspfleger keine ...mehr

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§ 13 Formularteil / I. Sofortige Beschwerde bei Zurückweisung des Verfahrenskostenhilfeantrages

Rz. 66 Muster 13.61: Sofortige Beschwerde bei Zurückweisung des Verfahrenskostenhilfeantrages Muster 13.61: Sofortige Beschwerde bei Zurückweisung des Verfahrenskostenhilfeantrages An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. ________________________...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 3. Mutwilligkeit

Rz. 13 Durch § 114 Abs. 2 ZPO n.F. ist der Begriff der Mutwilligkeit legal definiert. Danach ist eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung mutwillig, wenn ein Beteiligter, der keine Verfahrenskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder -verteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. W...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 1. Verfahrenswert

Rz. 25 Wird über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes im Verbund entschieden, so beurteilen sich die Verfahrenswerte nach dem FamGKG.[86] Gemäß § 44 Abs. 1 FamGKG gelten Scheidungs- und Folgeverfahren als ein Verfahren, so dass die Werte der einzelnen Gegenstände zu addieren sind (§ 33 Abs. 1 FamGKG). Die Verfahrenswerte sind selbst dann zu...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / C. Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel

Rz. 38 Wird ein Verfahrensbeteiligter durch eine erstinstanzliche Entscheidung beschwert, so kann die Entscheidung darüber, ob gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, davon abhängig sein, ob und inwieweit der Beschwerdeführer in der Rechtsmittelinstanz die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe erwarten kann. Gerade das Risiko einer Kostenbelastung hält...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 2 Anmerkung

I. Erinnerungsverfahren gem. § 56 RVG In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass vermeintliche Beschwerden gem. §§ 56, 33 RVG mangels Erreichen des erforderlichen Werts des Beschwerdegenstands in Höhe von mindestens 200,01 EUR (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG) oder wegen Versäumung der zweiwöchigen Beschwerdefrist (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3 RVG) zurückgewiese...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

Rz. 9 Unabhängig davon, ob ein Antragsverfahren oder ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren in Rede steht, muss das Gericht jeweils die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung prüfen, wobei auch insoweit nach § 76 Abs. 1 FamFG der § 114 Abs. 1 ZPO und die hierzu bislang entwickelte Rechtsprechung und Literatur herangezogen werden können. Rz. 10 Di...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / IV. Rechtsmittel

Rz. 32 Wird Verfahrenskostenhilfe ganz oder teilweise versagt, so ist dieser Beschluss gemäß § 76 Abs. 2 FamFG mit der sofortigen Beschwerde angreifbar; es gelten insoweit die §§ 567–572 ZPO und § 127 Abs. 2–4 ZPO entsprechend. Auch gegen die Ablehnung einer Beiordnung (siehe auch Rdn 24 ff.) ist die sofortige Beschwerde – ausnahmslos – statthaft.[161] Der Wert der anwaltlic...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / b) Einigungsgebühr

Rz. 23 Die für die Praxis wichtigsten Regelungen zur Einigungsgebühr finden sich in VV 1000 und 1003 RVG. In der Praxis hat die Einigungsgebühr eine erhöhte Bedeutung. Durch den Wegfall der Notwendigkeit eines gegenseitigen Nachgebens, wie sie früher für den Anfall einer Vergleichsgebühr gefordert wurde, können nunmehr auch Ratenzahlungsvereinbarungen als Einigung nach VV 100...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 6. Vergütungsvereinbarung

Rz. 36 Zur Vermeidung von Fragen der Vergütung sollte immer eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, um einen Nachweis für die Höhe der Vergütung zu haben. Rz. 37 Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung sind folgende Vereinbarungen möglich: Rz. 38 Eine Vergütungsverei...mehr

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§ 10 Kostenrecht / c) Die Einigungsgebühr

Rz. 38 Nach Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung Rz. 39 Die Einigungsgebühr entsteht insbesondere ...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 1 Aus den Gründen

Zu entscheiden war nach Vorlage an die zuständige Strafkammer über die von Rechtsanwalt G. mit Schriftsatz eingelegte "Beschwerde" gegen den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Die Eingabe ist zwar als "Beschwerde" bezeichnet worden. Tatsächlich ist jedoch die Erinnerung statthaft. Denn gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütu...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / I. Beiordnung

1. Aufgaben Einem Verletzten kann gem. § 406g Abs. 1 S. 1 StPO ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet werden. Diesem ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein (§ 406g Abs. 1 S. 2 StPO). Der psychosoziale Prozessbegleiter soll die rechtliche Vertretung des Verletzten, die durch Recht...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / b) Beiordnung für beide Verfahren

Ist die Beiordnung sowohl im Vorverfahren als auch im erstinstanzlichen Verfahren erfolgt, so fallen die Erhöhungen der Nrn. 3150, 3151 GKG-KostVerz. nebeneinander an (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3151 GKG-KostVerz.).[8] Beispiel Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dem Verletzten war sowohl im Verfahren als auch im erstinstanzlichen Gerichtsverfahre...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 2. Voraussetzung für die Beiordnung

Das Gericht hat dem Verletzten auf seinen Antrag hin einen psychosozialen Prozessbegleiter beizuordnen, wenn die Voraussetzungen des § 397a Abs. 1 Nrn. 4 und 5 StPO vorliegen (§ 406g Abs. 3 S. 1 StPO). Die Beiordnung kann danach erfolgen, wenn der Verletztemehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 2. Beiordnung im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren

a) Erhöhung der Gerichtsgebühren Ist die Beiordnung für das Vorverfahren erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110–3116, 3118 GKG-KostVerz. um 520,00 EUR (Nr. 3150 GKG-KostVerz.). War die Beiordnung für das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszugs erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110-3116, 3118 GKG-KostVerz. um 370,00 EUR (Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Beisp...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 3. Beiordnung im Berufungsverfahren

Wird der psychosoziale Prozessbegleiter im Berufungsverfahren beigeordnet, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3120, 3121 GKG-KostVerz. um 210,00 EUR (Nr. 3152 GKG-KostVerz.). Beispiel In der Berufungsinstanz ergeht Urteil, mit dem der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird. Dem Verletzten war im Berufungsverfahren ein psychosozialer Prozessbegleite...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / a) Erhöhung der Gerichtsgebühren

Ist die Beiordnung für das Vorverfahren erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110–3116, 3118 GKG-KostVerz. um 520,00 EUR (Nr. 3150 GKG-KostVerz.). War die Beiordnung für das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszugs erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110-3116, 3118 GKG-KostVerz. um 370,00 EUR (Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Beispiel Der Angeklagte wird zu einer ...mehr

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AGS 12/2016, Keine Ermäßigu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte im Ausgangsverfahren auf Zahlung von rückständiger Ausbildungsvergütung, auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses sowie auf Entfernung einer Abmahnung in Anspruch genommen, wobei er Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten beantragte. Die Parteien legten den Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich bei; sie einigten sic...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / e) Tätigkeit nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens

Für die nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens ausgeübte Tätigkeit erhält der psychosozialen Prozessbegleiter eine Vergütung nach § 6 S. 1 Nr. 3 PsychPbG, die 210,00 EUR beträgt. Erfasst sind z.B. die Tätigkeiten im Berufungsverfahren (§§ 312 ff. StPO) oder die Fälle, in denen das Revisionsgericht das Urteil aufhebt und die Sache an eine andere Abteilung oder Strafka...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 5. Kein Rückgriffsrecht gegen den Verletzten

Gegenüber dem Verletzten besteht in keinem Fall ein Rückgriffsrecht seitens der Staatskasse, da § 406g Abs. 3 S. 3 StPO eindeutig klarstellt, dass die Beiordnung des psychosozialen Prozessbegleiters für den Verletzten kostenfrei ist. Autor: Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Magdeburg AGS 12/2016, S. 553 - 558mehr

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AGS 12/2016, Aufhebung der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte Kündigungsschutzklage erhoben. Zugleich hat er beantragt, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen. Im beigefügten und vom Kläger unterschriebenen Vordruck der "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" ist auf der letzten Seite ein vorgedruckter Text...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / Einführung

Durch das 3. Opferrechtsreformgesetz[1] wurde mit Wirkung zum 1.1.2017 das Instrument des psychosozialen Prozessbegleiters eingeführt, welcher einem Verletzten in Strafsachen auf seinen Antrag hin beizuordnen ist. Mit der gerichtlichen Beiordnung erlangt der psychosoziale Prozessbegleiter einen Vergütungsanspruch gegenüber der Landeskasse. Die Höhe der Vergütung sowie das Ve...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 1. Erhöhung der Gerichtsgebühren

Bei der an den psychosozialen Prozessbegleiter gezahlten Vergütung handelt es sich nicht um gerichtliche Auslagen nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz., da ein entsprechender Auslagentatbestand fehlt. Ein direkter Einzug der Vergütung von dem in die Kosten Verurteilten ist daher nicht möglich. Nrn. 3150 bis 3152 GKG-KostVerz. sehen jedoch vor, dass sich die in dem Strafverfahren z...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / c) Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung

Eine Erhöhung der Gebühr nach Nr. 3116 GKG-KostVerz., die entsteht, wenn eine oder mehrere Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet wird, tritt jedoch nur dann nach Nrn. 3150, 3151 GKG-KostVerz. ein, wenn ausschließlich die Gebühr der Nr. 3116 GKG-KostVerz. zu erheben ist (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Fällt die Gebühr der Nr. 3116 GKG-KostVerz. hingegen ne...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / d) Tätigkeit im gerichtlichen erstinstanzlichen Verfahren

Ist das Hauptverfahren eröffnet, erhält der psychosoziale Prozessbegleiter eine Vergütung nach § 6 S. 1 Nr. 2 PsychPbG, die 370,00 EUR beträgt. Unerheblich ist, bei welchem Gericht (AG, LG, OLG) das erstinstanzliche Hauptverfahren durchgeführt wird. Beispiel 1 In dem Ermittlungsverfahren wird dem Verletzten kein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet, sondern erst nach E...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 1. Vergütungsanspruch

Für seine Tätigkeit erhält der beigeordnete psychosoziale Prozessbegleiter eine Vergütung, die sich nach §§ 6 bis 10 PsychPbG bestimmt (§ 5 Abs. 1 PsychPbG). Andere Gebührenregelungen, z.B. das RVG, kommen nicht zur Anwendung. Die Länder können jedoch aufgrund der Länderöffnungsklausel des § 10 PsychPbG abweichende Regelungen treffen. Die Zahlung einer Vergütung ist nach § 5 ...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 1. Aufgaben

Einem Verletzten kann gem. § 406g Abs. 1 S. 1 StPO ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet werden. Diesem ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein (§ 406g Abs. 1 S. 2 StPO). Der psychosoziale Prozessbegleiter soll die rechtliche Vertretung des Verletzten, die durch Rechtsanwälte er...mehr

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AGS 12/2016, Dieselbe Angel... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Festsetzung einer Einigungsgebühr im Rahmen der Vergütung aus der Prozesskostenhilfe im Klageverfahren vor dem SG S 20 KR 29/13. In dem Verfahren erhob der Beschwerdegegner namens des Klägers Klage auf Verpflichtung einer Krankenkasse auf Gewährung von Akteneinsicht. Dem entsprechenden Gesuch lag ein Verfahren wegen Beitragsforderung...mehr

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AGS 11/2016, Neue Angelegen... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte am 9.4.2014 beim FamG die Scheidung eingereicht und vorgetragen, die Ehegatten würden seit Dezember 2012 getrennt leben. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Der Antragsgegner hatte der Scheidung widersprochen und vorgetragen, dass die Eheleute noch bis zum 13.2.2014 zusamm...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / b) Die Regelung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Forderungssperre nach § 122 ZPO? Nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO darf der beigeordnete Anwalt seine gesetzliche Vergütung gegenüber den Mandanten allerdings nicht geltend machen. Diese Vorschrift enthält eine Forderungssperre für die Zeit der Beiordnung. Wird die Beiordnung später aufgehoben, fällt die Sperre weg und der Anwalt kann die volle gesetzliche Wahlanwaltsvergütung verl...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / bb) Auffassung von Mayer

Nach der Auffassung von Mayer (Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 22. Aufl., 2015, § 3a Rn 42) soll die Vereinbarung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung zwar wirksam sein; nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO soll der Anwalt allerdings für die Dauer seiner Beiordnung ausnahmslos gehindert sein, die Vergütung einzufordern. Werde allerdings die Prozesskostenhilfe aufgehoben, dann falle die...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / a) Die Regelung des § 3a Abs. 3 RVG

Vergütungsvereinbarungen beschränkt zulässig Beschränkt zulässig sind Vergütungsvereinbarungen, wenn der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist. Vereinbart werden darf dann nach § 3 Abs. 3a S. 1 RVG allerdings keine höhere als die gesetzliche (Wahlanwalts-)Vergütung. Das Verbot, eine höhere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren, er...mehr

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AGS 11/2016, Keine Gebühren... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wandte sich gegen eine Minderung ihrer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II um 30 % für drei Monate. Etwa drei Monate nach Klageerhebung dieses Ausgangsverfahren erhob die dortige Klägerin zwei weitere, sodann parallel geführte Klagen, in welchen weitere seitens des Beklagten erfolgte Sanktionen strittig waren. In diesen beiden weiteren Ve...mehr

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AGS 11/2016, Vorsteuerabzug... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat im vorliegenden Rechtsstreit einen Rückgewähranspruch wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit in Höhe von 1.200,00 EUR zuzüglich Zinsen geltend gemacht und vorweg die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt, die ihm vom LG (nach vorangegangener Ablehnung durch das AG) unter Beiordnung seiner Rechtsanwälte bewilligt worden ist. Das AG hat gegen den Bekla...mehr

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AGS 11/2016, Keine Kürzung ... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Aufgrund der Festsetzung vom 13.10.2010 steht dem Antragsteller eine – bereits gezahlte – Vergütung von 1.884,96 EUR zu; die nachträglich bekannt gewordenen Zahlungen der Mandantin von insgesamt 2.332,60 EUR sind im Ergebnis auf diese Vergütung nicht anzurechnen. 1. Die am 13.10.2010 v...mehr

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AGS 11/2016, Tod der Partei... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der verstorbenen Antragstellerin ist als unzulässig zu verwerfen. 1. Der Beschwerdeschrift ist zu entnehmen, dass der Verfahrensbevollmächtigte die sofortige Beschwerde aus vermeintlich eigenem Recht einlegt ("… lege ich hiermit … sofortige Beschwerde ein"; Hervorhebung durch den Senat). Ein Rechtsanwalt, dessen Beiordnu...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Leitsatz Beschließt das Gericht im Nachgang zu einem abgeschlossenen Vergleich, dass sich die zuvor bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf einen Mehrvergleich erstreckt, so kommt eine Festsetzung der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV für den Gegenstand des Mehrvergleiches nur in Betracht, wenn bereits im Rahmen der Erörterung der nicht rechtshängigen Gegenstände ein Antrag au...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Beiordnung für den Abschluss eines Mehrvergleiches

Leitsatz Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts für den Mehrwert eines Vergleichs erstreckt sich auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr sowie die sich aus dem Mehrwert berechnende Terminsgebühr. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.12.2015 – 9 WF 931/15 1 Sachverhalt Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem AG – FamG – ein Gesamtschuldnerausgleichsv...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Beiordnung für den Abschluss eines Mehrvergleiches

Leitsatz Bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen über den Verfahrensgegenstand hinausgehenden Vergleich sind – auch außerhalb des Anwendungsbereiches des § 48 Abs. 3 RVG – neben der Vergleichsgebühr auch die auf den verglichenen Gegenstand anfallende Verfahrensdifferenzgebühr und die nach dem zusammengerechneten Wert des anhängigen und des verglichenen Gegenstande...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / Leitsatz

Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts für den Mehrwert eines Vergleichs erstreckt sich auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr sowie die sich aus dem Mehrwert berechnende Terminsgebühr. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.12.2015 – 9 WF 931/15mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde ist begründet. Das AG hat die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3201 VV zu Unrecht von der Erstattung ausgenommen und hat unzutreffend bei der Bemessung der Terminsgebühr nur den Wert des anhängigen Verfahrens, nicht aber des vergleichsweise geregelten Umganges zugrunde gelegt. Ob die Bewilligung von Verfahrenskos...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / Leitsatz

Beschließt das Gericht im Nachgang zu einem abgeschlossenen Vergleich, dass sich die zuvor bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf einen Mehrvergleich erstreckt, so kommt eine Festsetzung der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV für den Gegenstand des Mehrvergleiches nur in Betracht, wenn bereits im Rahmen der Erörterung der nicht rechtshängigen Gegenstände ein Antrag auf Gewähr...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Kindesmutter (im Folgenden: Beschwerdeführer) wendet sich gegen einen Beschluss, durch den seine Erinnerung gegen die Festsetzung der Gebühren, die ihm aufgrund bewilligter Verfahrenskostenhilfe aus der Staatskasse zu zahlen sind, zurückgewiesen worden ist. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war in einem sorgerechtlichen Verfahren der ...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem AG – FamG – ein Gesamtschuldnerausgleichsverfahren anhängig. Dieses wurde im Termin durch gerichtlichen Vergleich zum Abschluss gebracht. Zusätzlich beinhaltet der Vergleich eine Regelung zu der Auseinandersetzung gemeinsamer Verbindlichkeiten bei der …[A]bank. Der Verfahrenswert wurde vom FamG mit 6.248,00 EUR für das Verfahren...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / Leitsatz

Bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen über den Verfahrensgegenstand hinausgehenden Vergleich sind – auch außerhalb des Anwendungsbereiches des § 48 Abs. 3 RVG – neben der Vergleichsgebühr auch die auf den verglichenen Gegenstand anfallende Verfahrensdifferenzgebühr und die nach dem zusammengerechneten Wert des anhängigen und des verglichenen Gegenstandes berech...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 1 RVG zulässig und auch in der Sache erfolgreich. Die angefochtene Entscheidung kann bereits deshalb keinen Bestand haben, weil das AG nicht die beantragte Vergütung (1.548,07 EUR), sondern einen über die Wahlanwaltsgebühren (2.802,93 EUR) noch hinausgehenden Betrag festgesetzt hat. Die Festsetzung der Wahlanw...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Gem. §§ 45 ff. RVG sind die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten antragsgemäß auf 1.685,04 EUR festzusetzen, weil die Verfahrenskostenhilfebewilligung auch die Erstattung einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr betreffend den Mehrvergleich umfasst. Die Mitwirkung eines Rechtsan...mehr

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AGS 10/2016, Vorsteuerabzug... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Zutreffend führt die Kammer aus, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei, der der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, sich auf die Höhe der Festsetzung der Prozesskostenvergütung gegenüber...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / Leitsatz

Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts für den Mehrwert eines Vergleichs erstreckt sich jedenfalls dann auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr sowie die sich aus dem Mehrwert berechnende Terminsgebühr, wenn das Gericht in einem klarstellenden Beschluss Verfahrenskostenhilfe auch für die Verfahrens- und Terminsgebühr bewilligt. Das gilt auch d...mehr