Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Kosten, die nicht aus der Staatskasse erstattet werden: erfolglose Einigungsgespräche

Rz. 88 Wenn Einigungsgespräche geführt wurden, also Gespräche mit dem Ziel der Vermeidung oder Erledigung von Verfahren (Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG) oder Gespräche gem. Nr. 3101 Nr. 2, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG, die Einigung aber nicht gelungen ist, werden keine Gebühren aus der Staatskasse erstattet. Die Gebühren sind gleichwohl angefallen – 0,8 Verfahrensgebühr, ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Verfahrensbeistand, § 158 FamFG

Rz. 47 Die Vergütung für den berufsmäßigen Verfahrensbeistand erfolgt nach § 158 Abs. 7 S. 2 bis 5, § 168 Abs. 1 FamFG und nicht nach dem RVG.[44] Der Verfahrensbeistand gem. § 158 FamFG erhält seine Vergütung gem. § 158 Abs. 7 FamFG. Der Verfahrensbeistand macht seine Kosten gegen die Staatskasse geltend, die ihrerseits die Auslagen vom Kostenschuldner zurückfordern kann (vg...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Zeitliche Grenzen

Rz. 69 Die Wirkung des Bewilligungs-/Beiordnungsbeschlusses beginnt zunächst in dem Zeitpunkt, den der Beschluss angibt.[72] Ist kein Zeitpunkt angegeben, kann davon ausgegangen werden, dass die Wirkung auf den Antragszeitpunkt zurückdatiert wird, vorausgesetzt, zu diesem Zeitpunkt war ein Antrag eingereicht worden, der mit allen Unterlagen und Angaben versehen war, als er e...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Inhaltliche Grenzen

aa) Beiordnung als Maßstab der Vergütung Rz. 61 Der Umfang der Beiordnung bezeichnet den Umfang der zu erwartenden Vergütung aus der Staatskasse. Er richtet sich nach dem Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss (§ 48 Abs. 1 RVG). Grundgedanke ist, dass jede Tätigkeit, die einen neuen oder einen höheren Gebührenanspruch auslöst, der Erweiterung von Bewilligung und Beiordnung be...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Geltungsbereich des § 48 Abs. 3 S. 2 RVG

Rz. 74 Der Katalog der betroffenen Gegenstände ist abschließend.[79] Nicht genannt sind insbesondere Versorgungsausgleich und Vermögenssorge sowie Kindesherausgabe. Der Versorgungsausgleich ist gem. § 149 FamFG ohnehin von der Verfahrenskostenhilfe umfasst und brauchte also nicht erwähnt werden; die Vermögenssorge ist selten von der Personensorge getrennt. Für die Herausgabe...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Näheres zum Umfang der Zahlungspflicht des Staates

(1) Gegenstände Rz. 82 Die Zahlungsverpflichtung gem. § 48 Abs. 3 RVG umfasst nur die Einigung über Gegenstände, die von § 48 Abs. 3 RVG erfasst sind. Erstreckt sich die Einigung auf nicht erfasste Gegenstände, ist hieraus keine Zahlung aus der Staatskasse zu leisten, wenn nicht die Erstreckung der Beiordnung und Bewilligung erfolgreich beantragt wurde. Der Anspruch auf Vergü...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (1) Auslagenerstattung allgemein

Rz. 96 Die Staatskasse erstattet auch Auslagen, für die der Anwalt im Reichenrecht von seinem Auftraggeber gem. §§ 670, 675 BGB ohne weitere Vereinbarung Ersatz verlangen könnte. Voraussetzung ist, dass die Auslagen notwendig i.S.d. § 91 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 80 FamFG sind. Es muss auch sachgerecht sein, dass gerade der Anwalt die Ausgaben tätigt und nicht die Partei. Im...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (6) Außergerichtliche Einigung

Rz. 87 Unbestritten ist, dass der Einigungsvertrag vor Gericht oder auch außerhalb geschlossen werden kann. In beiden Fällen kann die Erstattung der VKH-Gebühren aus der Staatskasse verlangt werden.[91]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Vorschüsse, Zahlungen, sonstige Leistungen des Mandanten

Rz. 111 § 16 Abs. 2 BORA lautet: Zitat "Der Rechtsanwalt darf nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe von seinem Mandanten oder Dritten Zahlungen oder Leistungen nur annehmen, die freiwillig und in Kenntnis der Tatsache gegeben werden, dass der Mandant oder der Dritte zu einer solchen Leistung nicht verpflichtet ist." Es fällt auf, da...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Einigung i.S.d. § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 79 Es muss sich um eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG handeln.[84] Auch die Zahlungsvereinbarung gem. Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG gehört hierher. Die Einigung muss tatsächlich zustande gekommen und nicht widerrufen sein.mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (3) Widerruf der Einigung

Rz. 84 Die Erstattung setzt voraus, dass der Vergleich wirksam abgeschlossen und von Bestand ist. Im Fall des Widerrufs (Nr. 1000 Abs. 3 VV RVG) zahlt die Staatskasse nichts; das gleiche gilt, wenn es nicht zur Ehescheidung kommt. Soweit nämlich diese Verträge "für den Fall der Scheidung" geschlossen sind, hängt ihre Wirksamkeit und damit Vergütungspflicht davon ab, dass die...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (5) Altfälle

Rz. 86 Hierzu wird[90] auf die Motive hingewiesen, die ausdrücklich erklären, dass die Neufassung bereits dem vorher geltenden Recht entspreche und es sich nur um eine Klarstellung handle. Anzuwenden ist § 48 Abs. 3 RVG n.F. auf alle Fälle, die noch offen sind, in denen also noch keine nicht mehr angreifbare Festsetzung der Vergütung stattgefunden hat.mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / VII. Vollstreckung der einstweiligen Anordnung

Rz. 37 Es gelten für die Anwaltsgebühren die Nrn. 3309 ff. VV RVG Zur Verfahrenskostenhilfe: Für die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung erhält der Anwalt auch ohne besondere Beiordnung die Vergütung aus der Staatskasse, wenn für das Verfahren selbst die Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet war, es sei denn, dass der Beiordnungsbeschluss einen en...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe (Entpflichtung)

Rz. 60 Die Entpflichtung des beigeordneten Anwalts kann gem. § 48 Abs. 2 BRAO nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen.[59] Ein solcher wichtiger Grund i.S.d. § 48 Abs. 2 BRAO kann gegeben sein, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend zerstört ist.[60] Der einmal beigeordnete Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch geg...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Antrag auf Herabsetzung der Raten

Rz. 57 Der Wert eines solchen Abänderungsverfahrens – wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der bedürftigen Partei – bestimmt sich nach dem Interesse der Abänderung, wobei maßgebend der Betrag ist, der sich aus dem verlangten Minderungsbetrag einerseits, der Anzahl der noch zu bezahlenden Monatsraten andererseits berechnet.[54] Die Herabsetzung der Raten is...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Gebührenanspruch gegen die Staatskasse im Fall des § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 80 § 48 Abs. 3 RVG ist ein Fall des Mehrvergleichs, soweit eine Vereinbarung über Gegenstände getroffen wird, die jedenfalls nicht hier anhängig sind; neben diesen Mehrvergleichen in Ehesachen gem. § 48 Abs. 3 RVG gibt es selbstverständlich noch andere Mehrvergleiche, die gesondert besprochen werden (vgl. Rdn 93). aa) Vergütung in den Fällen des § 48 Abs. 3 RVG Rz. 81 Seit...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (2) Vergessene VKH-Anträge für Verbundsachen

Rz. 83 § 48 Abs. 3 RVG wurde immer schon nicht nur für den Fall herangezogen, dass über Gegenstände eine Einigung getroffen wurde, die nirgends oder jedenfalls nicht im Eheverfahren/LPart-Verfahren gerichtlich anhängig waren, sondern auch als Teilausgleich für Gegenstände, die im Verbund geltend gemacht wurden, bei denen aber vergessen worden war, die vorher schon bewilligte...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Überprüfungsverfahren

Rz. 58 Der Mandant hat während der vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens, für das die Verfahrenskostenhilfe bewilligt war, Pflichten gegenüber der Staatskasse: Neben der weiter bestehenden Überprüfung der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers wurde eine Meldepflicht des Antragstellers eingeführt.[55] Gem. § 120a Abs. 2 ZPO muss die bedürftige Partei unverzüglich d...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (4) Anrechnungsfälle

Rz. 85 Ist der Gegenstand des Mehrvergleichs anderweitig anhängig oder zumindest anderweitig ein Verfahrensauftrag bereits erteilt gewesen und hatte der Anwalt seine Tätigkeit aufgenommen, als es zu dieser Einigung kam, findet eine Anrechnung statt. Die Gebühren sind einmal angefallen, eben in dem Verfahren, in dem die Einigung stattfand, also im Rahmen des Ehescheidungsverf...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Auslagen, insbesondere Reisekosten des Anwalts

(1) Auslagenerstattung allgemein Rz. 96 Die Staatskasse erstattet auch Auslagen, für die der Anwalt im Reichenrecht von seinem Auftraggeber gem. §§ 670, 675 BGB ohne weitere Vereinbarung Ersatz verlangen könnte. Voraussetzung ist, dass die Auslagen notwendig i.S.d. § 91 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 80 FamFG sind. Es muss auch sachgerecht sein, dass gerade der Anwalt die Ausgaben...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Die Voraussetzungen der Bewilligung

Rz. 54 Die Voraussetzungen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe sind in den §§ 114–120 Buchst. a ZPO geregelt.[50] Gem. § 114 ZPO ist dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen,mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 4. Die Vergütung des beigeordneten Anwalts

a) Vergütung – weitere Vergütung Rz. 90 Der Anwalt erhält die Vergütung nach der Tabelle zu § 49 RVG und die weitere Vergütung im Sinne einer Aufstockung auf die Gebühren gem. § 13 RVG nach § 50 RVG. Die Verfahrenskostenhilfegebühren entsprechen den Gebühren des § 13 RVG bis zu einem Verfahrenswert von 4.000,00 EUR, bleiben dann deutlich hinter diesen Gebühren zurück und stei...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Die einzelnen Gebühren

aa) Gebühren im (hier) anhängigen Verfahren Rz. 91 Ist Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren bewilligt, erstattet die Staatskasse im Rahmen dieser Bewilligung die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr. Es kommt weder für die Terminsgebühr noch für die Einigungsgebühr darauf an, ob der Tatbestand dieser Gebühren vor Gericht oder außerhalb des Gerichts verw...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 2. Zu Fall (2)

Rz. 13 Fall (2) betrifft die so genannte echte Abtrennung (§ 137 Abs. 5 S. 2, Abs. 3 FamFG). Diese echte Abtrennung, durch die ein Verfahren aus dem Verbund herausgelöst wird, kommt im FamFG nur für die in § 137 Abs. 3 genannten Kindschaftssachen vor. Das Übergangsrecht hat weitere Fälle echter Abtrennung in Art. 111 des FGG-RG vorgesehen (Art. 111 Abs. 4, 5 FGG-RG).[5] Rz. ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Auslagen, Vorschüsse von der Staatskasse

aa) Auslagen, insbesondere Reisekosten des Anwalts (1) Auslagenerstattung allgemein Rz. 96 Die Staatskasse erstattet auch Auslagen, für die der Anwalt im Reichenrecht von seinem Auftraggeber gem. §§ 670, 675 BGB ohne weitere Vereinbarung Ersatz verlangen könnte. Voraussetzung ist, dass die Auslagen notwendig i.S.d. § 91 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 80 FamFG sind. Es muss auch sac...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung

Rz. 17 Die Festsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1, Abs. 4 RVG). Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 RVG) und die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 bis 8 RVG) gegeben. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss auch hier 200,00 EUR übersteigen (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG). Rz. 18 Wichtig ist, ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Fristsetzung, § 55 Abs. 6 RVG

Rz. 120 Die Fristsetzung gem. § 55 Abs. 6 RVG ist sorgfältig zu beachten. Versäumt der Anwalt die Monatsfrist, erlöschen seine Ansprüche gegen die Staatskasse (§ 55 Abs. 6 S. 2 RVG). Es gibt keine Wiedereinsetzung; es erlöschen sämtliche Ansprüche, die sich aus der betreffenden Beiordnung ergeben, und nicht nur die Ansprüche auf die weitere Vergütung.[147]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Gebühren im (hier) anhängigen Verfahren

Rz. 91 Ist Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren bewilligt, erstattet die Staatskasse im Rahmen dieser Bewilligung die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr. Es kommt weder für die Terminsgebühr noch für die Einigungsgebühr darauf an, ob der Tatbestand dieser Gebühren vor Gericht oder außerhalb des Gerichts verwirklicht wurde. Rz. 92 Der Gesetzgeber hat e...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Vergütung – weitere Vergütung

Rz. 90 Der Anwalt erhält die Vergütung nach der Tabelle zu § 49 RVG und die weitere Vergütung im Sinne einer Aufstockung auf die Gebühren gem. § 13 RVG nach § 50 RVG. Die Verfahrenskostenhilfegebühren entsprechen den Gebühren des § 13 RVG bis zu einem Verfahrenswert von 4.000,00 EUR, bleiben dann deutlich hinter diesen Gebühren zurück und steigen bei einem Verfahrenswert von...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Vorschüsse auf Gebühren und Auslagen, § 47 RVG

Rz. 100 Vorschüsse kann der Anwalt für bereits entstandene Gebühren, sowie für bereits entstandene und voraussichtlich noch entstehende Auslagen fordern (§ 47 Abs. 1 S. 1 RVG). Es wird zu Recht dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.[114]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Vergütungsvereinbarungen, § 3a Abs. 3 RVG

Rz. 112 Zur Vergütungsvereinbarung gilt § 3a Abs. 3 RVG. Eine Vergütungsvereinbarung ist nichtig, wenn eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Wenn eine Vergütung vereinbart wird, die nicht höher ist als die gesetzliche Vergütung, ist die Vereinbarung gültig. Die "gesetzliche Vergütung" kann nur das bedeuten, was sie sonst auch bedeutet, nämlich die Gebühr...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (2) Reisekosten des Anwalts

Rz. 98 Maßgebend ist einerseits § 121 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG, andererseits § 46 Abs. 1, 2 RVG. Reisekosten[109] sind zu erstattenmehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / A. Allgemeines

Rz. 1 Am 3.1.2018 veröffentlichte der Anwaltsverein ein Interview mit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Becker, dass bezeichnenderweise den Titel "Mehr Geld verdienen im Familienrecht" trägt.[1] Wesentlicher Inhalt dieses Interviews ist die – grundsätzlich bekannte – Tatsache, dass es in bestimmten Bereichen des Familienrechts, z.B. elterliche Sorge, ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Erstattung der Gebühren im Verfahren gem. § 118 ZPO bei Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren

Rz. 103 Grundsätzlich gibt es für die im Bewilligungsverfahren entstehenden Gebühren keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[122] Um Vereinbarungen schon in diesem Verfahrensstadium zu fördern, hat die ganz herrschende Rechtsprechung schon immer zumindest Prozesskostenhilfe für die 5/10 Prozess- und die 10/10 Vergleichsgebühr gewährt (§§ 32 Abs. 2, 23 BRAGO).[123] ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Beiordnung eines auswärtigen RA

Rz. 131 Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein RA der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassen ist, beigeordnet werden. Dies jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies bedeutet, dass Reisekosten grds. nicht erstattet werden. Der auswärtige RA wird zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet. Hier ist in der Rspr. eine Entwicklung dahingehend...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung nach erfolgter Beiordnung

Rz. 694 § 3a Abs. 3 RVG (Auszug) (1) (…) (2) (…) (3) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Rz. 695 Nach § 3a Abs. 3 Satz 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Vergütungsvereinbarung vor erfolgter Beiordnung

Rz. 693 Hat der RA mit dem Auftraggeber bspw. zu Beginn des Auftragsverhältnisses eine Vergütungsvereinbarung getroffen und ergibt sich im laufenden Verfahren, dass für den Auftraggeber PKH bewilligt wird (eine Zahlungsunfähigkeit kann sich durchaus erst im Laufe des Verfahrens ergeben), so werden Vorschüsse und Zahlungen nach der h.M. zunächst auf die Differenz zwischen der...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. PKH bei Auseinanderfallen von Gerichtsort und Kanzleisitz

Rz. 724 In einigen Fällen befinden sich zwar der Wohnsitz des Auftraggebers und der Kanzleisitz am selben Ort, das Gericht ist jedoch an einem anderen Ort. Wird in diesen Fällen PKH bewilligt, erfolgt die Bewilligung durch das Gericht mit der Einschränkung, dass nur die Kosten von der Bewilligung von PKH umfasst sind, die entstehen würden, wenn der Anwalt seinen Kanzleisitz ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä...mehr

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§ 4 Gerichtliches Mahnverfa... / IV. Vergütung des Rechtsanwalts und PKH

Rz. 40 Die Vergütungsansprüche des RA für das Mahnverfahren sind ausführlich unter § 8 Rdn 761 ff. dargestellt. Rz. 41 Für das Mahnverfahren kann grds. auch PKH beantragt werden (vgl. § 6 Rdn 137), wobei die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten meist wegen der Einschränkung des § 121 Abs. 2 ZPO mit der Begründung abgelehnt wird, dass eine Anwaltsbeiordnung nicht erforderl...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. PKH im Mahnverfahren

Rz. 137 Der Antrag auf Bewilligung von PKH kann auch im Mahnverfahren gestellt werden. Ist der Antragsteller aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die im Vergleich zum ordentlichen Verfahren geringeren Gerichtskosten aufzubringen, oder kann er diese nur in mehr als vier Raten aufbringen und erscheint die Rechtsverfolgung in dem Mah...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Umfang der bewilligten PKH

Rz. 673 § 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (gekürzte Fassung): (1) Der Vergütungsanspruch bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist. (2) In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen und die Beiordnung eine Berufung, ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Zuständigkeit

Rz. 102 Der PKH-Antrag folgt der Zuständigkeit für die Hauptsache. Dies gilt auch dann, wenn der PKH-Antrag gesondert eingereicht wird. Rz. 103 Beispiel 1: Mandant M erhebt eine sog. Kostenvorschussklage i.H.v. 2.500,00 EUR gegen seinen in Hanau wohnenden Vermieter aufgrund eines erheblichen Wasserschadens in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg (Der Mandant ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 260 Für die Einigungsgebühr wird in Teil 1 VV RVG die Höhe des Gebührensatzes davon abhängig bestimmt, ob die Gebühr erst im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens oder außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entsteht. Entsteht die Gebühr vor der Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens, ist sie am höchsten. Entsteht die Gebühr nach Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahre...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Anwendungsbereich

Rz. 682 Die Verrechnungsregelung in § 58 Abs. 2 RVG betrifft nur die Vergütungsansprüche, die sich nach Teil 3 VV RVG richten. Eine etwa vor- bzw. außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist in Teil 2 geregelt, diese ist nicht von der Anrechnungserleichterung des § 58 Abs. 2 RVG betroffen. Rz. 683 Hat der RA von seinem Auftraggeber vor oder nach der Beiordnung Zahlungen ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Verrechnung von Vorschüssen

Rz. 680 § 58 RVG Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (verkürzte Darstellung) (1) … (2) In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / M. Vergütungsvereinbarung

Rz. 940 § 3a Vergütungsvereinbarung (verkürzte Darstellung) (1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu entha...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Wirkung der PKH

Rz. 126 Die Wirkung der PKH ist in § 122 ZPO geregelt. Danach ist derjenige, dem PKH bewilligt wurde, von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, den eigenen Rechtsanwaltskosten sowie ggf. Sachverständigengebühren befreit. Eine Zweitschuldnerhaftung gem. § 31 Abs. 1 GKG scheidet bei bewilligter PKH auch aus. Rz. 127 Von der PKH sind jedoch die Kosten der Geg...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Teilbewilligung von PKH

Rz. 709 Wird PKH nur z.T. bewilligt, muss der RA den Auftraggeber darüber belehren, dass die Teilbewilligung der PKH bewirkt, dass der RA einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Partei (damit dem Auftraggeber) hat und die Partei, die nicht von der Bewilligung erfassten Vergütungsansprüche selbst zu zahlen hat. Beispiel: Der RA vertritt den Beklagten. Der Kläger verlangt vo...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Besonderheiten

Rz. 201 Nach §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG gilt grds. für das arbeitsgerichtliche Verfahren die ZPO, sofern das Arbeitsgerichtsgesetz keine Sonderregelung enthält. Die nachstehende Tabelle stellt einige Besonderheiten dar:mehr